Anno 1993 galt nach das FAG, das in Par. 15 I die Benutzung eines
nicht postalisch zugelassenen Modems am Netz der Telekom verbot.
Dies hatte gelegentlich Auswirkungen wie der nachfolgend
wiedergegebene polizeiliche Durchsuchungsbefehl -- der Beschuldigte
wurde verdächtigt, ein ZyXEL U-1496E Plus genutzt zu haben. Dieses
preiswerte und robuste Modem war zu dieser Zeit weit verbreitet ...

In diesem Fall ist jedoch protokollarisch festgehalten, dass die
Durchsuchung ohne Erfolg durchgeführt wurde. Pech gehabt, Telekom ...