Die Arbeit an einem innovativen Projekt wie der Wikipedia tangiert
zahlreiche Bereiche der Rechtsordnung: Mit der Erstellung von im Sinne der
GNU FDL freien Inhalten ist es nicht getan.
Viel diskutierte Problemfelder
sind beispielsweise
Urheberrecht, Lizenzen
und Bildrechte; konkrete
Fragen bezogen sich beispielsweise auf die Verwendung von Wappen und eigenen
Fotografien aus Museen oder öffentlichen Plätzen, auf Lufbildfotos,
gemeinfreie Texte, Zitate usw. Unter Wikipedianern konnten nicht alle Fragen
zufriedenstellend geklärt werden. Hinzu kamen im Oktober 2004 noch konkrete
Bedrohungen von Wikipedia-Mitarbeitern durch Konstruktionen wie der
Kriminalisierung von Hyperlinks durch die Kanzlei Waldorf, die zu
kostenpflichtigen
Abmahnungen mit Streitwerten von bis zu 250.000 Euro führen können.
Der Verein
Wikimedia Deutschland gab daher schließlich Ende 2004 bei der in den
Bereichen Open Source Software und Urheberrecht erfahrenen
Kanzlei Jaschinski Biere Brexel ein Gutachten zu bestimmten rechtlichen
Problemfeldern in Auftrag, das Anfang März 2005 vorgelegt und auch unter der
GNU FDL veröffentlicht wurde.
Die in Frage/Antwort-Form gehaltene Arbeit unter dem Titel »Ausgewählte
rechtliche Aspekte der Erstellung von Beiträgen für Wikipedia. Eine kurze
Darstellung
der bestehenden Probleme in Frage-/Antwortform« wurde von den
Rechtsanwälten Dr. Till Jäger und Dr. Carsten Schulz verfasst:
»Die nachfolgenden Hinweise sollen eine erste Orientierung für
alle diejenigen geben, die Wikipedia nicht nur nutzen möchten, sondern
auch eigene Beiträge für Wikipedia zur Verfügung stellen. Dabei sollte
eines klar sein: Rechtsberatung im Einzelfall kann und darf dabei an
dieser Stelle nicht gegeben werden. Es handelt sich vielmehrauch nicht
um eine kurzeerschöpfende Darstellung aller Urheberrechtsfragen und
Fragen zur Bild- und Textnutzung, die im Zusammenhang mit Wikipedia
auftauchen können, sondern lediglich um eine kursorische Übersicht über
mögliche Problemfelder.
Unter Juristen sind zahlreiche Rechtsfragen, die die Nutzung
und Einstellung von Beiträgen bei Wikipedia betreffen, umstritten. Die
Vielzahl dieser unterschiedlichen Meinungen konnte hier unmöglich
vollständig aufgearbeitet werden. Der nachfolgende
Fragen-/Antwortenkatalog ist daher von vornherein auf die Darstellung
einzelner Ansichten beschränkt. Dabei wird vorrangig die jeweils in der
Rechtsprechung vorherrschende Auffassung nachgezeichnet, um auf diese
Weise eine zügige Orientierung für die Praxis zu ermöglichen.
Die Darstellung befindet sich auf dem Stand von Rechtsprechung
und Gesetzgebung im Februar 2005« (Jäger/Schulz, »Ausgewählte
Rechtliche Aspekte...«, Einleitung).
Schwerpunktmäßig beschäftigt sich die Studie mit zwei Themenkomplexen:
Themenkomplexe:
- Ansprüche
Dritter bei Rechtsverletzungen auf Wikipedia.
-
Ansprüche gegenüber Dritten bei Verletzungen der GNU FDL.
- Anwendbares
Recht.
- GNU Free Documentation
License (GNU FDL).
- Nutzung.
-
Rechtsinhaberschaft.
- Urheberrecht und Bilder.
- Urheberrecht und
Hausrecht.
Einzelfragen:
Das vollständige 24-Seitige Dokument steht auch komplett zum Download bereit: