Jegliche Beiträge zur Wikipedia unterliegen dem Urheberrecht des
jeweiligen Autors, sofern diese die erforderlichen Kriterien
(Schöpfungshöhe etc.) erfüllen; der Urheber stimmt mit der
Veröffentlichung seines Werks den Lizenzbedingungen der GNU Free
Documentation License (GNU FDL) zu, in dessen Rahmen er von einem
Teil seiner Nutzungs- und Verwertungsrechte zurücktritt.
Aus Unverständnis oder Ignoranz werden sowohl das Urheberrecht der
Autoren als auch die Bedingungen der GNU FDL permanent verletzt; so
wurde beispielsweise in der im Auftrag von Sony BMG und der Telekom
angefertigten Studie Deutschland Online 2 nahezu der gesamte Glossar aus
der Wikipedia »raubkopiert« und damit eine gravierende Lizenz- und
Urheberrechtsverletzung begangen.
Weitere Lizenzverletzungen konnten beispielsweise dem Nachrichtendienst
Spiegel Online und selbst Brockhaus nachgewiesen werden.
Ein zweites urheberrechtliches Problemfeld sind
Urheberrechtsverletzungen durch Benutzer der Wikipedia, die
urheberrechtlich geschütztes Material in Wikipedia-Artikel einfügen.
Zahlreiche solcher Urheberrechtsverletzungen (URV) werden von den
Administratoren und anderen engagierten Benutzern rasch aufgedeckt, ein
latentes Gefahrenpotenzial bleibt jedoch bestehen, insbesondere bei
Materialien, die nicht online recherchiert werden können.