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Mediatisierung
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Erstellt/bearbeitet: 25-Nov-2005/14-Jan-07
Systemzeit: Samstag, 30.08.2008, 05:28:39.
Home : Wissen : Theorie : Mediatisierung
Übersicht
Als Mediatisierung (engl. mediation) bezeichnet man
- in den Kommunikations- und Medienwissenschaften »Prozesse
des Übergangs von Formen direkter Kommunikation in Formen indirekter
Kommunikation über Medien« (Schanze 2002: 199), also die
Nutzung von Medien in Bereichen, in denen dies zuvor nicht üblich
war; z.B. »Mediatisierung der Politik« oder »Mediatisierung
des Unterrichts«; vgl.
Medialisierung (Synonym).
- im Völkerrecht die im klassischen Völkerrecht nicht
vorhandene Völkerrechtssubjektivität des Einzelnen und damit
fehlende Rechtsposition des Individuums (Mediatisierung des
Individuums). Durchbrochen wird dieses Konzept v.a. durch den
erweiterten Menschenrechtsschutz, der dem Einzelnen im Rahmen von
Individualbeschwerdeverfahren erstmals eine gerichtlich einklagbare
Rechtsposition einräumt und ihn damit zum partiellen
Völkerrechtssubjekt macht.
- in der westlichen Geschichtswissenschaft im Sinne von »Mittelbarmachung«
im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die Aufhebung
der immediaten Stellung (Reichsunmittelbarkeit) eines
weltlichen Reichsstandes und dessen territoriales Aufgehen in einem
anderen Reichsstand
Der Begriff der Mediatisierung ist zu unterscheiden von dem
der Mediation, also dem Verfahren der Konfliktschlichtung durch
Einschalten eines neutralen Vermittlers.
Anmerkungen
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