Als Hyperlink (auch kurz Link, aus dem Englischen
für "Verknüpfung", "Verbindung", "Verweis") bezeichnet man in einem
Hypertext einen Verweis auf ein anderes Dokument, der durch das
Hypertextsystem automatisch verfolgt werden kann.
Das Konzept von Hyperlinks entspricht funktional dem Querverweis
oder der Fußnote aus der konventionellen Literatur, bei der das Ziel
des Verweises allerdings i.d.R. manuell aufgesucht werden muss; eine
eher exotische Ausnahme bilden die Leseräder. Frühe Formen solcher
Querverweises finden sich bereits in der Bibel und im Talmud.
Verlinken, ein denglisches Wort, abgeleitet von Englisch link
("Verbindung", "Kettenglied"), bezeichnet das Erstellen von
Hyperlinks zwischen verschiedenen Dokumenten.
Verwendung
World Wide Web
Hyperlinks sind ein charakteristisches Merkmal des World Wide
Web; sie sind das »Salz in der WWW-Suppe« (Münz/ Nefzger) und
stellen Verbindungen her zwischen den einzelnen Webseiten und
anderen im Internet verfügbaren Dokumenten. Die technischen
Grundlagen von Hyperlinks im Web sind ein Protokoll (HTTP) und eine
standardisierte Seitenbeschreibungssprache (HTML).
Ziel eines Links kann eine bereits vorhandene Datei (Webseite,
Bild, Audiodatei, Videodatei, etc.) oder ein dynamisch erstelltes
Dokument sein. Ein Link enthält die Adresse des Ziels, meist als
URL. Meistens definiert ein Link zusätzlich, wie er für den Benutzer
dargestellt werden soll. Bei Hypertext-Dokumenten wird dazu meist in
dem Link ein Link-Text angegeben, der dem Benutzer angezeigt wird.
Die Interpretation des Aufrufs eines Links übernimmt
typischerweise ein (Web-)Browser. Linkverweisen kann auch von
Software, die Verlinkungen erkennt, automatisch gefolgt werden.
Bei den Hyperlinks im Web handelt es sich um eine sehr einfache
Implementation von Hyperlinks; im Gegensatz zu früheren Systemen
sind diese Weblinks unidirektional, d.h. das Ziel des Links weiß
nichts darüber, dass ein Link auf ihn zeigt; wird das Zieldokument
umbenannt oder gelöscht, kann der Link nicht automatisch korrigiert
werden und en entsteht ein Dead Link.
Wikis
Auch die einzelnen Seiten eines Wikis sind mit Hyperlinks, den so
genannten WikiLinks miteinander verbunden; auch hier wurde eine
relative einfache Implementation von Hyperlinks realisiert,
allerdings kennt die Wikipedia Rückverweise (sog . Backlinks), die
Links sind damit zumindest partiell bidirektional, und es werden von
den internen Links innerhalb eines Wikis auch noch verschiedene
andere Linkarten unterschieden, beispielsweise solche auf externe
Dokumente.
Auch die Wikipedia ist ein Wiki; hier wird zur Kennzeichnung
eines Links eine eigene Syntax verwendet:
- [[Ziel des Links]] würde einen Hyperlink auf die fiktive
Wikipedia-Seite Ziel des Links anlegen;
- Hyperlinks, die aus dem internen Artikelnetz der Wikipedia
auf externe Webseiten verweisen, werden ähnlich angelegt:
[http://Ziel.des.externen.Links] würde einen Hyperlink auf die
fiktive externe Website Ziel.des.externen.Links anlegen.
Andere Wiki-Systeme generieren Hyperlinks durch eine andere
Syntax, beispielsweise durch das so genannte Camel Case.
Andere Hypertext-Systeme
Auch andere Hypertext-Systeme setzen Hyperlinks ein. Die
Verwendung von Hyperlinks in diesen anderen Systemen wird im Artikel
Hypertext beschrieben.
Rechtliches
Tim Berners-Lee, der "Erfinder" des World Wide Web, geht in
Analogie zu Fußnoten und Querverweisen in der wissenschaftlichen
Literatur davon aus, dass das bloße Vorhandensein eines Hyperlinks
keine Rechtsverletzung darstellen kann; der Autor eines Textes macht
sich durch Anbringen einer Fußnote oder eines Querverweises nicht
automatisch den Inhalt des referenzierten Dokuments zu eigen. Das
Prinzip des wechselseitigen Verweisens bildet eine der Grundlagen
des wissenschaftlichen Arbeitens; wäre dieses Verweisprinzip
illegal, würde dies jegliches wissenschaftliche Arbeiten in unserem
heutigen Verständnis unmöglich machen (vgl. Auf den Schultern von
Giganten).
Diese Auffassung teilen nicht alle Gerichte, obwohl die
Rechtsliteratur selbst intensiv das Verweisprinzip einsetzt. Bisher
hat sich noch keine einheitliche Rechtssprechung herausgebildet,
jedoch kann in Deutschland das Anbringen eines Hyperlinks auf einer
Website kostenpflichtig abgemahnt werden; dabei werden i.d.R. hohe
Streitwerte im Bereich von 50.000 bis 250.000 Euro angesetzt, woraus
in jedem Fall hohe Anwaltskosten in der Größenordnung von mehreren
tausen Euro resultieren. Die Policen von Rechtsschutzversicherungen
decken derartige Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich nie ab. Die
rechtliche Problematik der Hyperlinks wird im Artikel Haftung für
Hyperlinks ausführlich erörtert.
Visualisierung
In der Regel lassen sich große, verlinkte Netze als gerichtete
zyklischen Graphen repräsententieren, in denen die Kanten von
Hyperlinks und Ecken oder Knoten von referenzierten Seiten gebildet
werden.
Siehe auch
- Lesezeichen,
- Web Impact Faktor,
- Zufallspfad
Literatur
- Stefan Münz und Wolfang Nefzger: HTML. Die Profireferenz
(Professional Series). Franzis'
Weblinks
Rechtliches:
Einige Webseiten beinhalten zweifelhafte »Link-Policies«: