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Politik Ägyptens
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Erstellt/Zuletzt bearbeitet: 05-Sep-2005/03-Feb-06
Systemzeit: Donnerstag, 04.12.2008, 03:41:22.
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Übersicht
Ägypten ist seit dem 18. Juni 1953 eine Republik. Das Staatsoberhaupt
ist seit 14. Oktober 1981 Muhammad Husni Mubarak, der gleichzeitig
Führer der regierenden Nationaldemokratischen Partei (NDP) ist. Ein
Referendum über die Wahl eines vom Parlament vorgeschlagenen
Präsidentschaftskandidaten findet alle 6 Jahre statt, nach einer
Ankündigung von Mubarak vom 26. Februar 2005 sollen daraus jedoch in
Zukunft freie Wahlen mit mehreren zugelassenen Kandidaten werden. Die
nächsten Parlamentswahlen (alle 5 Jahre) sollen im Oktober/November 2005
stattfinden. Die letzten Wahlen (2000) zum 454 Sitze umfassenden "Rat
des Volkes" (10 Sitze werden vom Präsidenten vergeben) gewann die NDP
mit 86%, es folgten die Unabhängigen (darunter die Kandidaten der
Muslim-Bruderschaft) mit 8%, die Neue Wafd-Partei (NWP) mit 2%, die
Nationalprogressive Gewerkschaftsvereinigung Al-Tagammu‘ (NPUG) mit 1%
und die Nasseristische Partei sowie die Liberale Partei mit jeweils
weniger als 1%.
Politisches System
Ägypten ist nach Artikel 1 der ägyptischen Verfassung vom 11. September
1971 ein „sozialistischer demokratischer Staat“ und Teil der „arabischen
Nation“. Der Islam ist Staatsreligion (Art. 2); das Mehrparteiensystem ist
in Art. 5 der Verfassung verankert. In Art. 40-63 der Verfassung werden
verschiedene Bürgerrechte garantiert; diese werden jedoch durch eine
Notstandsgesetzgebung, die seit der Ermordung Anwar as-Sadats in Kraft ist,
erheblich eingeschränkt. Die Gültigkeit dieser Notstandsgesetzgebung wurde
im Februar 2004 um weitere drei Jahre verlängert.
Institutionen
Präsident
Staatsoberhaupt ist gemäß Artikel 73 der Verfassung der Präsident mit
folgenden Befugnissen:
- er ernennt und entlässt seine(n) Stellvertreter und die Regierung
(Premier und Minister) (Art. 141),
- er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte (Art. 150),
- er erlässt Verordnungen und schliesst Verträge ab, die dann
Gesetzescharakter haben (Art. 147 und 151),
- er ruft den Notstand aus; dieser darf nur von begrenzter Dauer sein
– es sei denn, die Volksversammlung (madschlis asch-schaab) stimmt einer
zeitlichen Verlängerung zu (Art. 148).
Laut Artikel 76 der Verfassung muss ein Präsidentschaftskandidat von
einem Drittel der Abgeordneten der Volksversammlung vorgeschlagen werden.
Hat der Kandidat in der folgenden Abstimmung im Parlament zwei Drittel der
Stimmen erreicht, wird ein Volksentscheid anberaumt, in der die absolute
Mehrheit der Stimmen notwendig ist. Die Amtszeit des ägyptischen Präsidenten
beträgt sechs Jahre; die Zahl der Amtsperioden ist dabei nicht beschränkt
(Art. 77). Beim Präsidentschaftsreferendum sind alle Ägypter ab einem Alter
von 16 Jahren teilnahmeberechtigt. Ein Gegenkandidat ist in der Verfassung
nicht vorgesehen.
Der derzeit amtierende Präsident, Muhammad Husni Mubarak, war bereits
unter Anwar as-Sadat stellvertretender Verteidigungsminister, Vizepräsident
und stellvertretender Vorsitzender der regierenden National-Demokratischen
Partei (Hizb al-watani ad-dimuqrati). Eine Woche nach der Ermordung Sadats
1981 wurde ihm verfassungsgemäß das Amt des Präsidenten übertragen. Seit
1982 hält er auch den Vorsitz der NDP inne. In den
Präsidentschaftsreferenden von 1981, 1987 und 1993 wurde Mubarak jeweils mit
mehr als 90 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt.
Parlament
Das ägyptische Parlament (Ägyptische Volksversammlung) ist gemäß Artikel
86 der Verfassung die gesetzgebende Körperschaft, deren Mitglieder gemäß
Artikel 92 für fünf Jahre gewählt werden. Mindestens die Hälfte der
Mitglieder müssen Arbeiter und Bauern sein (Art. 87). Für die Wahlen zur
Volksversammlung ist das derzeitige Wahlgesetz aus dem Jahr 1987 maßgeblich.
Stimmberechtigt sind alle Ägypter ab einem Alter von 18 Jahren, das passive
Wahlrecht hingegen wird erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres erworben.
Angehörige von Polizei und Militär sind nicht wahlberechtigt. Gemäß dem
Gesetz Nr. 38 von 1972 beträgt die Zahl der vom Volk gewählten Abgeordneten
insgesamt 444. Hinzu kommen (höchstens) 10 Abgeordnete, die vom Präsidenten
bestimmt werden.
Seit 1990 beträgt die Zahl der Wahlkreise 222, wobei in jedem Wahlkreis
(durch Mehrheitswahlrecht) zwei Abgeordnete zu wählen sind. Es können in
jedem Wahlkreis zwei Kandidaten derselben Partei antreten. Jedes der 26
Gouvernorate umfasst mindestens zwei Wahlkreise. Bei den Wahlen findet
Artikel 87 der Verfassung bereits auf Wahlkreisebene Anwendung, was konkret
bedeutet, dass gegebenenfalls der Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen
zugunsten eines Arbeiters oder Bauern zurücktreten muss. Jeder Wähler ist
verpflichtet, zwei verschiedenen Kandidaten seine Stimme zu geben.
Zum ägyptischen Parlament gehört noch eine zweite Kammer, die „Beratende
Versammlung“ (madschlis asch-schura), deren Funktion mit der des britischen
Oberhauses vergleichbar ist.
Scheidet ein gewähltes Parlamentsmitglied z. B. durch Tod aus, so werden
in dem betreffenden Wahlkreis Nachwahlen abgehalten.
Parteien
Bei der Neuzulassung von Parteien gilt das Gesetz Nr. 40 von 1977, das
1978 ergänzt wurde. Demnach muss jede Partei das islamische Recht (die
Scharia) als „Hauptquelle der Gesetzgebung“ anerkennen und sich zur
Einhaltung der „nationalen Einheit“ und des „sozialen Friedens“
verpflichten. Ebenso müssen das „sozialistische demokratische System“ und
die „sozialistischen Errungenschaften“ anerkannt werden. Die Partei darf in
ihrem Programm keinen ausschließlichen Bezug auf eine bestimmte Religion,
Rasse, Sprache, Berufsstand oder Geschlecht nehmen. Somit sind islamistische
Parteien oder Parteien von Minderheiten, wie z. B. der christlichen Kopten,
nicht zulässig.
Parteien in Ägypten dürfen keine Ableger ausländischer Parteien sein, was
auch für Parteien in den anderen arabischen Ländern, wie den Baath, gilt.
Ebensowenig dürfen die Parteien vom Ausland finanziert werden. Schließlich
müssen sich neugegründete Parteien klar von den Programmen bestehender
Parteien und deren Ideologien absetzen. Für eine Neugründung sind 50
Gründungsmitglieder erforderlich; hiervon müssen aber 20 der
Volksversammlung angehören und 25 Mitglieder von Beruf Arbeiter oder Bauern
sein. Über die Zulassung entscheidet ein Parteienkomitee, dem überwiegend
Mitglieder der NDP angehören.
Nationaldemokratische Partei
Regierungspartei in Ägypten ist die bereits erwähnte
National-Demokratische Partei, die im Juli 1978 aus dem mittleren Spektrum
der Arabischen Sozialistischen Union, der früheren Einheitspartei, entstand.
Sie hat kein einheitliches ideologisches Konzept, bekennt sich jedoch zum
Frieden mit Israel, zum islamischen Recht und zur Politik Nassers und
Sadats. Sie zählt etwa 2,5 Mio. Mitglieder, davon die höheren
Staatsangestellten und zahlreiche Gouverneure, Stadträte, Dorfvorsteher,
aber auch Militärs und Vertreter der Privatwirtschaft. Ebenso sind viele
Angehörige des Verwaltungsapparats Mitglied der NDP, die gleichfalls
Nasseristen und Wirtschaftsliberale vereint.
Weitere etablierte Parteien
Als wichtigste Oppositionsparteien sind zu nennen:
- die Neue Wafd-Partei (Hizb al-wafd al-dschadid), die 1977 gegründet
wurde und sich 1984 neu konstituierte; sie zählt etwa 2 Mio. Mitglieder
und vertritt eine eher konservativnationalliberale Politik.
- Die Sozialistische Partei der Liberalen (Hizb al-ahrar
al-ischtiraki); diese zählt 65.000 Mitglieder und verfolgt eine
konservativ-liberale Politik.
- Die National-Progressive Unionistische Sammlungs-Partei (Hizb
at-tadschammu alwatani at-taqaddumi al-wahdawi); diese verfolgt einen
sozialistisch-marxistischen Kurs und zählt etwa 150.000 Mitglieder.
Bei den übrigen Parteien handelt es sich um unbedeutende Splittergruppen,
die außer der sozialistisch-panarabisch geprägten Arabisch-Demokratischen
Nasseristischen Partei nicht im Parlament vertreten sind. Zum Beispiel gibt
es auch eine Grüne Partei Ägyptens (Hizb al-chudr al-misri).
Muslimbruderschaft
Neben den genannten Parteien existiert jedoch eine weitere bedeutende
Bewegung, der wiederholt der Einzug ins Parlament gelungen ist: die
Gemeinschaft der Muslimbrüder (Dschamaat al-ichwan al-muslimin). Diese wurde
1928 von dem Lehrer Hassan al-Banna gegründet und fordert unter der Parole
„Der Islam ist die Lösung“ (al-islam huwa al-hall) eine Rückkehr zu
traditionellen Werten unter Ablehnung westlicher Ideologien, die als dem
islamischen Gemeinwesen wesensfremd empfunden werden. Im politischen Kontext
fordern die Muslimbrüder die Einführung des islamischen Rechts
einschließlich der Hadd-Strafen.
Offiziell ist die Muslimbruderschaft in Ägypten verboten, dennoch gelang
ihr – durch nominell unabhängige Kandidaten – mehrmals der Einzug in die
Volksversammlung. 1987 stellten die Muslimbrüder gar die stärkste
Oppositionsgruppe. Während das Verbot von ägyptischen Gerichten fortlaufend
bekräftigt wurde, wurden bei der Wahl von 1995 einige den Muslimbrüdern
nahestehende Kandidaten verhaftet. Dennoch kandidierten damals 150
„Unabhängige“ für diese Bewegung, die in den 1990er Jahren mit Anschlägen
auf Touristen in Verbindung gebracht wurde.
Die Muslimbrüder haben etwa 1 Mio. aktive Mitglieder und unterhalten
verschiedene karitative Einrichtungen wie Krankenhäuser und Sozialstationen,
vor allem in den ärmeren Vierteln. Armenspeisungen und die Schaffung von
Arbeitsplätzen für Jugendliche haben dazu geführt, dass die Muslimbrüder vor
allem aus den unterprivilegierten Schichten Unterstützung erfahren.
Siehe auch
Literatur
( Bestellen).
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