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Internetradio

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12-Aug-2003/09-Jan-06


Übersicht

Unter Internetradio (gelegentlich auch unsinnigerweise als Webradio bezeichnet) versteht man das Angebot von Wort- und Tonsendungen, die über das Internet verbreitet werden. Für die Übertragung werden meist verlustbehaftete Audiokompressionsverfahren eingesetzt, die im Streaming-Verfahren über IP-basierte Netzwerke »ausgestrahlt« werden.

Von Hörfunk-Sendern wird Webradio als alternative Übertragungstechnik für ihre Programme genutzt. Der Empfang soll so auch Hörern ermöglicht werden, die das Programm weder terrestrisch noch über Satellit empfangen können. Radio im Internet bieten beispielsweise die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten an, die Stammhörer außerhalb ihres Sendegebiets erreichen wollen, etwa Studenten bei einem Ausland-Aufenthalt. Die Übertragung von aktuellen Programmen wird häufig durch Archivierung und Bereitstellung früher gesendeter Beiträge ergänzt.

Als Internet Broadcaster bezeichnet man eine Station, die entweder nur im Internet sendet oder zumindest ihre Erstverwertung im Internet durchführt und Teile des Programms später an andere Stationen verkauft. Das Internet-Broadcasting unterscheidet sich von konventionellen Sendern vor allem durch die im Vergleich zu herkömmlichen Stationen geringere Hörerzahl. Ein Beispiel sind Universitätssender, die ihre Programme über das Internet bereitstellen. In diesen Fällen wird der Begriff Webradio auch synonym für den Anbieter oder das Programm verwendet.

Lizenzgebühren für Webradios

Die kleinen, manchmal auch nur von Privatpersonen betriebenen Internetradios bewegen sich oft in einer rechtlichen Grauzone. Insbesondere verfügen sie häufig nicht über die notwendigen Rechte, um urheberrechtlich geschützte Musik zu senden (vgl. GEMA und GVL).

Das US-amerikanische Copyright Office genehmigte im Februar 2004 die Einigung zwischen verschiedenen Verbänden über die Lizenzgebühren für Webradios vom April 2003. An dem Beschluss waren folgende Einrichtungen beteiligt:

Die Internetradios müssen für die Jahre 2003 und 2004 0,0726 US-Cent pro Song und Zuhörer zahlen oder 1,17 US-Cent pro Sendestunde. Alternativ können Webcaster, die ihre Radios auf Abo-Basis ausstrahlen, 10,9 Prozent der Aboumsätze an die Musikindustrie abführen. Die Lizenzbörse SoundExchange dient dabei als Sammelstelle für die Lizenzen. Kleinere Webradios sind von diesen Regelungen ausgenommen, sie können individuelle Lösungen mit der RIAA aushandeln (Quelle: Heise Online).

Beispiele

Netmarks

Heise Online: "US-Behörde segnet Einigung über Lizenzgebühren für Webradios ab" (News), 13.02.2004 13:47,
www.heise.de/newsticker/meldung/44611.

Telepolis: "Webcasting am Scheideweg. Werbejingles halten auch im Netzradio Einzug; Lizenzzahlungen und Rechtsverhältnisse unklar", Janko Röttgers 15.11.2000,
www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/musik/4261/1.html.

Technik, Umsetzung und Möglichkeiten bei dem Start eines Webradios,
www.webradioguide.de.

Wie gründe ich ein Internetradio?
www.lionradio.de/webradio/radiomachen/radiomachen.html.

Rechtsfragen beim Betrieb von Webradios,
www.eurolawyer.at/pdf/Rechtsfragen_Webradios.pdf (PDF-Datei)

Wie spielt man Radioprogramme (Streams) im Internet auf einem (Linux-)PC ab?
www.linuxwiki.de/InternetRadio.

Internationale Webradio-Stationen,
www.surfmusik.de.

Bundesverband freier Radios,
www.freie-radios.de.

Öffentlich rechtliche Webradios in Deutschland,
www.uwestingl.de.vu.

Anmerkungen

Forum: Theorie des Streaming Media (Anmerkungen in diesem Forum: 0)

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Quelle

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Stand: 14:48, 15. Mai 2004.
Lizenz: GNU Free Documentation License (GNU FDL).

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