Internetradio
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12-Aug-2003/09-Jan-06
Übersicht
Unter Internetradio (gelegentlich auch unsinnigerweise als
Webradio bezeichnet) versteht man das Angebot von Wort- und
Tonsendungen, die über das Internet verbreitet werden. Für die
Übertragung werden meist verlustbehaftete Audiokompressionsverfahren eingesetzt, die
im Streaming-Verfahren
über IP-basierte Netzwerke »ausgestrahlt« werden.
Von Hörfunk-Sendern wird Webradio als alternative Übertragungstechnik
für ihre Programme genutzt. Der Empfang soll so auch Hörern ermöglicht
werden, die das Programm weder terrestrisch noch über Satellit empfangen
können. Radio im Internet bieten beispielsweise die
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten an, die Stammhörer außerhalb ihres
Sendegebiets erreichen wollen, etwa Studenten bei einem
Ausland-Aufenthalt. Die Übertragung von aktuellen Programmen wird häufig
durch Archivierung und Bereitstellung früher gesendeter Beiträge
ergänzt.
Als Internet Broadcaster bezeichnet man
eine Station, die entweder nur im Internet sendet oder zumindest ihre
Erstverwertung im Internet durchführt und Teile des Programms später an
andere Stationen verkauft. Das Internet-Broadcasting unterscheidet sich von konventionellen Sendern vor allem
durch die im Vergleich zu herkömmlichen Stationen geringere Hörerzahl.
Ein Beispiel sind Universitätssender, die ihre Programme über das
Internet bereitstellen. In diesen Fällen wird der Begriff Webradio auch
synonym für den Anbieter oder das Programm verwendet.
Lizenzgebühren für Webradios
Die kleinen, manchmal auch nur von Privatpersonen betriebenen
Internetradios bewegen sich oft in einer rechtlichen Grauzone. Insbesondere
verfügen sie häufig nicht über die notwendigen Rechte, um
urheberrechtlich geschützte Musik zu senden (vgl. GEMA und GVL).
Das US-amerikanische Copyright Office genehmigte im Februar 2004 die
Einigung zwischen verschiedenen Verbänden über die Lizenzgebühren für
Webradios vom April 2003. An dem Beschluss waren folgende Einrichtungen
beteiligt:
Die Internetradios müssen für die Jahre 2003 und 2004 0,0726 US-Cent
pro Song und Zuhörer zahlen oder 1,17 US-Cent pro Sendestunde.
Alternativ können Webcaster, die ihre Radios auf Abo-Basis ausstrahlen,
10,9 Prozent der Aboumsätze an die Musikindustrie abführen. Die
Lizenzbörse SoundExchange dient dabei als Sammelstelle für die Lizenzen.
Kleinere Webradios sind von diesen Regelungen ausgenommen, sie können
individuelle Lösungen mit der RIAA aushandeln (Quelle: Heise Online).
Beispiele
Netmarks
Heise Online: "US-Behörde segnet Einigung über
Lizenzgebühren für Webradios ab" (News), 13.02.2004 13:47,
www.heise.de/newsticker/meldung/44611.
Telepolis: "Webcasting am Scheideweg. Werbejingles halten
auch im Netzradio Einzug; Lizenzzahlungen und Rechtsverhältnisse unklar",
Janko Röttgers 15.11.2000,
www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/musik/4261/1.html.
Technik, Umsetzung und Möglichkeiten bei dem Start eines
Webradios, www.webradioguide.de.
Wie gründe ich ein Internetradio?
www.lionradio.de/webradio/radiomachen/radiomachen.html.
Rechtsfragen beim Betrieb von Webradios,
www.eurolawyer.at/pdf/Rechtsfragen_Webradios.pdf (PDF-Datei)
Wie spielt man Radioprogramme (Streams) im Internet auf einem
(Linux-)PC ab? www.linuxwiki.de/InternetRadio.
Internationale Webradio-Stationen,
www.surfmusik.de.
Bundesverband freier Radios,
www.freie-radios.de.
Öffentlich rechtliche Webradios in Deutschland,
www.uwestingl.de.vu.
Anmerkungen
Quelle
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Stand: 14:48, 15. Mai 2004.
Lizenz:
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