Nach der aktuellen Rechtslage ist der Radiomitschnitt – also das
Aufzeichnen, das zeitversetzte
Ansehen bzw. Anhören sowie das Archivieren von Hörfunk- und Fernsehbeiträgen
– vollkommen
legal; die Rechteinhaber werden über verschiedene Abgaben an die GVL
vergütet. Allein durch das Mitschneiden von Internetradio-Übertragungen kann
man sich also ein legales Musikarchiv aufbauen.
Ein wenig erinnert das an Ostzeiten, als der DDR-Sender DT64 Musikstücke – im Gegensatz unseren westdeutschen Programmen –
ordentlich ansagte und zum Mitschneiden ausspielte; allerdings sind ja auch
bei uns diese unerfreulichen totalitären Tendenzen zunehmend erkennbar, vielleicht kommt es
daher zu dieser eigentümlichen systemüberschreitenden Strukturanalogie.
Natürlich gibt es auch heute Grenzen dessen, was man mit Hörfunk- oder
Fernsehmitschnitten machen darf: Die Mitschnitte dürfen nur für den
eigenen Gebrauch genutzt werden; ausdrücklich verboten ist die
Weitergabe der eigenen Mitschnitte an Dritte. Das stört den Musikfan
aber i.d.R. eher nicht, da es ihm ja primär ohnehin um die Selbstversorgung geht.
Übrigens darf man auch Kopien von Mitschnitten anfertigen, wenn man sie
für den persönlichen Gebrauch benötigt – zu Hause, unterwegs, auf
Arbeit – nur die Weitergabe ist unzulässig.
Neben komfortablen PC-basierten VDRs gibt es mittlerweile auch
preiswerte Endgeräte, die beispielsweise zeitversetzt Fernsehsendungen
auf einer Festplatte aufzeichnen; so spart man Videokassetten und
vermeidet es, vertikal und horizontal konzentrierte Konzernze wie Sony
zu füttern. Für Radioprogramme gibt es Programme, die Tracks automatisch
schneiden und benennen. Auch von Internet-Radios kann man Sendungen
komfortable mitschneiden und sich so ein legales Musikarchiv aufbauen.
Ähnliches wie für die öffentlichen Bibliotheken gilt für die Angebote
von Rundfunkanstalten und Fernsehsendern: Auch hier verdienen die
Medienkonzerne über Lizenzgebühren und Pauschalabgaben mit. Wenn man
allerdings nicht gerade im Panel von Media Control Knöpfen
drückt, fließt die eigene Nutzung nur indirekt in diese Vergütungen
ein; die Nutzung von Fernseh- und Hörfunkangeboten ist also ebenfalls
gut als flankierende Boykottmaßnahme geeignet.