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Erfahrungsbericht zur (Un-) Sicherheit von Ebay

Der »Marktplatz für Betrüger« (M. Mackinger)

Von Agon S. Buchholz für Kefk Network Shopping, Juni 2003 ff.

Auktionen : Ebay : Übersicht
17-Jun-2003/17-Jan-07 [Changelog - aktuelle Änderungen]


Aktuelles

Einstweilige Verfügung und Unterlassungsklage gegen Ebay erfolgreich!
Am 12.02.2004 hat das Amtsgericht Potsdam in einer Art Musterprozess eine einstweilige Verfügung gegen Ebay erlassen, worin dem Auktionshaus unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu Euro 250.000 oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten wird, Teilnehmer unter der Identität eines Dritten zum Handel auf der Internetplattform zu registrieren.

Nach dieser Verfügung kann Ebay nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg den Standpunkt vertreten, dass die Firma nur der - ansonsten unbeteiligte - Plattformgeber und daher zu Identitätskontrollen nicht verpflichtet sei.

Rechtsanwalt Hans Peter Habich von der die Klage führenden Kanzlei Habich & Partner ( www.habich-baaden-horn.de) geht davon aus, dass Ebay fortan zur Einführung von Identitätskontrollen gezwungen sein wird.

Erfolgreich war auch die anschließende Unterlassungsklage gegen Internetauktionshaus wegen Identitätsmissbrauch erfolgreich: Das Amtsgericht Potsdam verpflichtete die Ebay International AG im Dezember 2004 zum Ergreifen von Maßnahmen gegen Identitätsmissbrauch.

Durch das Urteil vom 3. Dezember 2004, Aktenzeichen 22 C 70/04, wurde das Internetauktionshaus verpflichtet, es zu unterlassen, andere Teilnehmer als den Kläger unter seinem Namen zum Internethandel auf der Ebay-Plattform im Internet zu registrieren und zum Handel zuzulassen, insbesondere einen Decknamen für die Teilnahme am Internethandel bei Ebay zu vergeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorbezeichnete Unterlassungsverpflichtung wurde im Urteil ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro angedroht. Der Streitwert für das Verfahren wurde festgesetzt auf 52.650 Euro. [mehr...]

Übersicht

In diesem Erfahrungsbericht schildere ich eine Reihe von nicht erwünschten Begegnungen mit der (Un-) Sicherheit von Ebay ab Juni 2003, die sich aufgrund der Untätigkeit von Ebay bis Ende Dezember 2003 mit weiteren Betrugsfällen und Unverschämtheiten seitens Ebay fortsetzt; geschädigt wurden insgesamt über 120 Personen -- allein in Fall 2 waren es 117 -- um Beträge zwischen EUR 15,- und 250,-. Ich habe jedoch noch nie Waren oder Dienstleistungen über Ebay ge- oder verkauft.

Betroffener bin ich aufgrund von Identitätsdiebstahl und Betrug durch einen Dritten sowie Missbrauch meiner persönlichen Daten, Rufschädigung und forwährender Duldung der Betrügereien seitens Ebay. Ich wurde am Telefon von einigen Betrugsopfern beschimpft und bedroht und -- zumindest in einem Fall -- haben Auktionsteilnehmer versucht, mir vor meiner Wohnung aufzulauern. Ich habe viel zu viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investieren müssen. Und Ebay hat sich erdreistet, mir über die Hamburger Anwaltskanzlei »Dr. Seegers, Dr. Frankenheimer & Partner« (KSP) am 24.12. (!) dann auch noch eine Inkassoforderung i.H.v. EUR 373,35 für »Einstellgebühren und gegebenenfalls Verkaufsprovision« zustellen zu lassen. Ich wage zu bezweifeln, dass es möglich ist, die bodenlose Unverschämtheit von Ebay noch zu überbieten.

  • Inkasso-Versuch: Als »Überraschungsgeschenk« zum Heiligabend wurde mir ein Schreiben der Hamburger Kanzlei KSP zugestellt, in dem versucht wird, von mir »Einstellgebühren und gegebenenfalls Verkaufsprovisionen« einzufordern. Dieser Abschnitt beschreibt den Inhalt des Schreibens, die zahllosen Formfehler, Ungereimtheiten, Ungenauigkeiten und Falschaussagen sowie meine Reaktion an die Kanzlei KSP.

Über die effektive Betrugsrate bei Ebay kann man einige Spekulationen anstellen, das Auktionshaus verweigert jedenfalls beharrlich die Bekanntgabe konkreter Auskünfte; nach meiner Schätzung muss Ebay jährlich mit zwischen 48.000 und 480.000 Betrugsfälle umgehen (0,1 bis 1 Prozent des gesamten Auktionsvolumens). Diese enorme Masse erklärt die Inkopetenz des so genannten Sicherheitsteams, das Meldungen von Betrügereien zwar entgegennimmt und Abhilfe verspricht, jedoch -- zumindest in meinem Fall -- zumindest 117 Betrugsfälle wider besseren Wissens geduldet hat.

Die Masse an Auktionen erklärt möglicherweise auch, dass es zwar zahlreiche kritische Sicherheitslücken im Ebay-System gibt, gegen die das Auktionshaus jedoch nicht aktiv vorgeht. Das grösste Problem ist definitiv das Fehlen einer Identitätsfeststellung, die zu unkomplizierten Identitätsdiebstählen geradezu einlädt.

Bisher wurden mir rund 120 Auktionen aus vier Warengruppen bekannt gemacht, die unter missbräuchlicher Verwendung meiner Adressdaten durchgeführt wurden; natürlich habe ich und zahlreiche der Betrugsopfer diese Betrugsfälle dem so genannten Ebay-Sicherheitsteam gemeldet. Telefonisch gemeldet haben sich bei mir infolge dieser Versteigerungen über 70 Personen, die alle ein oder mehrere Objekt(e) bei Ebay ersteigert hatten, per Vorkasse bezahlten und dann keine Ware geliefert bekamen:

Mit den meisten diese Betrugsopfer habe ich telefonisch gesprochen, daher habe ich mittlerweile ein recht detailliertes Bild über den Ablauf der Betrügerein und vor allem über das inakzeptable Verhalten des Auktionshauses Ebay.

Aktuelle Änderungen in diesem Erfahrungsbericht sind im Changelog zusammengefasst.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich bin kein notorischer Online- Auktionator und ich interessiere mich nicht für Online- Versteigerungen: Ich nehme weder als Anbieter noch als Käufer an Online- Auktionen teil. Und: Ich habe noch nie Waren oder Dienstleistungen über Ebay ge- oder verkauft.

Dennoch wurde ich als unbeteiligter Aussenstehender in einen Strudel von Betrügereien im Ebay- System hineingezogen. Für betrogene Ebay- Teilnehmer habe ich daher einige Empfehlungen zusammengefasst, was man in Betrugsfällen tun kann:

  • Was tun nach einem Ebay-Betrug?
    Sie sind in einer Online- Auktion bei Ebay betrogen worden und fragen sich, was Sie nun tun können? Hier sind einige Hinweise verzeichnet.
  • Forum zu Betrügereien bei Ebay.
    Dieses Forun kann für den Erfahrungsaustausch von Auktions- Geschädigten genutzt werden, da entsprechende Beiträge in den Ebay- internen Foren häufig durch Ebay zensiert werden und die Foren für Nicht- Mitglieder nicht zugänglich sind. Die Teilnahme am Forum erfordert eine Registrierung.

Wichtig ist m.E. vor allem, dass Ermittlungen aufgenommen werden; da Ebay jegliche Kooperation mit den Betrugsopfern unter Vorschieben des Datenschutzes verweigert, müssen unbedingt die staatlichen Behörden eingeschaltet werden, beispielsweise in Form einer Anzeige gegen Unbekannt wegen Betrug. Alternativ kann man als Betrugsopfer in den hier dokumentierten drei Fällen (Fall 2, Fall 3 und Fall 4) natürlich auch Anzeige gegen Ebay wegen grober Fahrlässigkeit, Duldung betrügerischer Handlungen und/oder Beihilfe zum Betrug in Erwägung ziehen.

  • Erstatten einer Anzeige - Diese Abschnitt beantwortet Fragen wie: Wie und wo erstattet man Strafanzeige? Wie verlaufen die Ermittlungen? Entstehen Kosten? Was habe ich davon?

Nach einem mittlerweile recht umfangreichen Mailwechsel mit dem Ebay- Sicherheitsteam bin ich mittlerweile zu der Überzeugung gekommen, dass Ebay zumindest kein Interesse am Unterbinden der Betrügereien hat oder nicht in der Lage ist, allein gegen gemeldete Betrugsfälle angemssen vorzugehen.

Beispiele hierfür sind folgende Tatsachen:

  • Mitte Juni meldete ich Ebay den ersten Identitätsdiebstahl sowie die unter meinen Adressdaten durchgeführte Auktion (Fall 1); Ebay teilte mir darauf mit, meinen Adressdatensatz gesperrt zu haben und sicherte zu, dass unter diesen Adressdaten keine weiteren Auktionen mehr möglich seien (dies ist dokumentiert im Mailwechsel).

Trotz dieser Zusage wurden Ende August drei (!) weitere Auktionen mit eben diesen gestohlenden Identitätsdaten durchgeführt (Fall 2, Fall 3 und Fall 4) und Ebay blieb bis in den September untätig, oder duldete den Identitäsmissbrauch (Begünstigung und/oder grobe Fahrlässigkeit).

  • Ebay informierte nur Teile der Auktionsteilnehmer im Fall 2 über die Möglichkeit von Problemen, und dies ausnahmslos zu spät, nämlich nach Auktionsende und nach Überweisung des Geldbetrags.

Zum einen sollten diese Auktionen eigentlich gar nicht möglich gewesen sein, da Ebay über den Identitätsdiebstahl ja bereits seit Juni 2003 informiert war; zum anderen ist nicht nachvollziehbar, warum nicht alle Auktionsteilnehmer rechtzeitig über den Betrug informiert wurden.

Allerdings: Hätte Ebay die Auktionsteilnehmer rechtzeitig über den Betrug informiert, hätte Ebay keine Gebühren verdienen können; so ist davon auszugehen, dass Ebay an jedem der über 60 Betrugsfälle mitverdient hat.

Übrigens: Bis heute hat Ebay kein einziges der Betrugsopfer über den Betrugsfall oder den Identitätsdiebstahl informiert (Stand: Mitte September 2003).

Wie das sog. Ebay-Sicherheitsteam auf Beschwerden über Betrug und Identitätsdiebstahl ist hier ausführlich und chronologisch dokumentiert:

Duldung von Betrügereien durch Ebay

Bereits zu Beginn des Mailwechsels mit dem Ebay-Sicherheitsteam musste ich  feststellen, dass Ebay Deutschland keinen Finger rührt, um in diesem Fall zu ermitteln, obwohl mittlerweile bekannt ist, dass Ebay eine sehr eigenwillige Auffassung von Datenschutz vertritt; jegliche Unterstützung bei den Recherchen nach dem Auktionshergang wurde kategorisch verweigert. Effektiv unternahm Ebay alles nötige, um die Identität des Betrügers zu verschleiern, seine Spuren zu verwischen und die Aufklärung dieses Betrugs und Identitätsdiebstahls zu erschweren. Von Ebay vorgeschobene Begründungen für das Nichtstun des sog. Ebay-Sicherheitsteams sind dabei:

  • Ohne weitere Begründung: Ebay verfolge keine Betrügerein und recherchiere nicht aufgrund von Beschwerden - »Ebay kann keine Ermittlungen abstellen« (E-Mails vom 11.09. und 23.06.); »Wir können Ihnen die gewünschten Informationen nicht mitteilen« (E-Mail vom 19.06.).

Die gebetsmühlenartig wiederholte Behauptung, Ebay könne keine Recherchen im eigenen System anstellen und die angefragten Transaktionsdaten könnten nicht recherchiert werden sind plumpe Lügen. Die Transaktionshistorie eines Ebay- Verkäufers kann jedes Mitglied im Ebay- System über einen einzigen Mausklick einsehen; ausserdem deckt sich diese Behauptung auch nicht mit anderen E-Mails, aus denen hervorgeht, dass Ebay angeblich doch recherchiert hat, beispielsweise in Form der Bestätigung, meine Adressdaten seinen gesperrt worden (E-Mail vom 16.06. und 11.08.).

  • »Datenschutz« in Bezug auf die »Daten unserer Mitglieder« (E-Mail vom 19.06. und 23.06.).

Mit dem Verschleiern der Aktivitäten des Betrügers (z.B. keine Auskunft zu meinen Fragen wie »wann wurde der Account »buchholzhier« angelegt», »welche Transaktionen wurden über den Account durchgeführt?«) schützt Ebay ausschliesslichen den Täter und erschwert eine Anzeige sowie die Ermittlungen. Das bezeichnet man als Verdunkelung.

Die Angebliche Beachtung des Datenschutzes hindert Ebay beispielsweise auch nicht daran, meine missbrauchten Identitätsdaten an beliebige Ebay- Mitglieder weiterzugeben, obwohl Ebay seit Monaten weiss, dass diese Adressdaten gestohlen wurde. Dabei handelt es sich also um einen Verstoss degen den Datenschutz seitens Ebay.

  • »Rechtsberatungsgesetz«, daher seien »keine Auskünfte« möglich (E-Mail vom 11.08.).

Natürlich verlangt niemand mit gesundem Verstand von Ebay eine Rechtsauskunft, daher ist diese Aussage völliger Unsinn.

Transparenz ist der Schlüssel zu Vertrauen; da Ebay nach meinen bisherigen Erfahrungen alles unternimmt, um die abgelaufenen Transaktionen intransparent zu machen, kann man m.E. dem Ebay- System nicht vertrauen und sollte das System meiden. Alles andere ist in meinen Augen fahrlässig.

Nach meiner Auffassung handelt Ebay zumindest grob fahrlässig. Warum?

  • Das Online- Auktionshaus hat von mir am 14.06. eine Beschwerde über den Identitätsdiebstahl im ersten Betrugsfall gemeldet bekommen; am 16.06. wurde mir der Empfang der Beschwerde bestätigt und explizit zugesichert, dass (a) alle mit meinen Adressdaten verbundenen Accounts gesperrt worden seien und (b) ein weiterer Missbrauch der meiner Identitätsdaten nicht mehr möglich sei.
  • Dennoch fanden nur wenige Wochen später drei weitere Auktionen mit eben diesen Adressdaten statt: Fall 2, Fall 3 und Fall 4. Ebay hat die Adressdaten also -- entgegen den eigenen Aussagen -- entweder nicht gesperrt, oder die nachfolgenden Betrügereien einfach geduldet. Ersteres wäre m.E. grob fahrlässig, letzteres möglicherweise sogar Beihilfe zu Betrug.

Den Mailwechsel mit dem so genannten Ebay-Sicherheitsteam habe ich vollständig dokumenitert:

Ebay: Grob fahrlässig?

Keine zuverlässige Identitätsfeststellung

Ich besitze keine Accounts wie »buchholzhier« oder »hdd_drives« bei Ebay, auch wenn das System dies problemlos ermöglichen würde -- Ebay führt keine Identitätsfeststellung durch, auch wenn dies mit geringem Aufwand möglich wäre und Betrgugsfälle wie den vorliegenden zuverlässig vermeiden könnte.

Die im März 2003 eingeführte Schufa-Überprüfung bei Neuanmeldungen ist eine Unverschämtheit; wie die c't dokumentiert ist dieses Mittel vollkommen ungeeignet, die Betrügereien auf der Ebay- Plattform einzudämmen. Die Schufa- Auskunft bestätigt nur die Existenz einer Person sowie deren Kreditwürdigkeit, nicht jedoch die Identität des Käufers oder Verkäufers.

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