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Erfahrungsbericht zur (Un-) Sicherheit von Ebay
Der »Marktplatz für Betrüger« (M.
Mackinger)
Von Agon S. Buchholz
für Kefk Network Shopping, Juni 2003 ff.
Auktionen : Ebay :
Übersicht
17-Jun-2003/17-Jan-07
[Changelog - aktuelle Änderungen]
Aktuelles
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Einstweilige Verfügung und Unterlassungsklage gegen Ebay
erfolgreich! |
| Am 12.02.2004
hat das Amtsgericht Potsdam in einer Art Musterprozess
eine einstweilige
Verfügung gegen Ebay erlassen, worin dem Auktionshaus
unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu
Euro 250.000 oder ersatzweise Ordnungshaft
von bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten
wird, Teilnehmer unter der Identität eines Dritten zum
Handel auf der Internetplattform zu registrieren. Nach dieser
Verfügung kann Ebay nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg den
Standpunkt vertreten, dass die Firma nur der - ansonsten
unbeteiligte - Plattformgeber und daher zu
Identitätskontrollen nicht verpflichtet sei.
Rechtsanwalt Hans Peter Habich von der die Klage führenden
Kanzlei Habich & Partner ( www.habich-baaden-horn.de)
geht davon aus, dass Ebay fortan zur Einführung von
Identitätskontrollen
gezwungen sein wird.
Erfolgreich war auch die anschließende Unterlassungsklage
gegen Internetauktionshaus wegen Identitätsmissbrauch
erfolgreich: Das Amtsgericht Potsdam verpflichtete
die Ebay International AG im Dezember 2004 zum Ergreifen
von Maßnahmen gegen Identitätsmissbrauch. Durch das Urteil vom
3. Dezember 2004, Aktenzeichen 22 C 70/04, wurde das
Internetauktionshaus verpflichtet, es zu unterlassen, andere
Teilnehmer als den Kläger unter seinem Namen zum Internethandel
auf der Ebay-Plattform im Internet zu registrieren und zum
Handel zuzulassen, insbesondere einen Decknamen für die
Teilnahme am Internethandel bei Ebay zu vergeben. Für jeden Fall
der Zuwiderhandlung gegen die vorbezeichnete
Unterlassungsverpflichtung wurde im Urteil ein Ordnungsgeld in
Höhe von bis zu 250.000 Euro angedroht. Der Streitwert für das
Verfahren wurde festgesetzt auf 52.650 Euro. [mehr...] |
Übersicht
In diesem Erfahrungsbericht schildere ich eine Reihe von nicht
erwünschten Begegnungen mit der (Un-) Sicherheit von Ebay ab Juni
2003, die sich aufgrund der Untätigkeit von Ebay bis Ende
Dezember 2003 mit weiteren Betrugsfällen und Unverschämtheiten seitens
Ebay fortsetzt; geschädigt wurden insgesamt über 120 Personen --
allein in
Fall 2 waren es 117 -- um
Beträge zwischen EUR 15,- und 250,-. Ich habe jedoch noch nie Waren
oder Dienstleistungen über Ebay ge- oder verkauft.
Betroffener bin ich aufgrund von
Identitätsdiebstahl und Betrug durch einen Dritten sowie Missbrauch
meiner
persönlichen Daten, Rufschädigung
und forwährender Duldung der Betrügereien seitens Ebay. Ich wurde
am Telefon von einigen Betrugsopfern beschimpft und bedroht und --
zumindest in einem Fall -- haben Auktionsteilnehmer versucht, mir vor
meiner Wohnung aufzulauern. Ich habe viel zu viel Zeit und Geld in diese
Angelegenheit investieren müssen. Und Ebay hat sich erdreistet, mir über
die Hamburger Anwaltskanzlei »Dr. Seegers, Dr. Frankenheimer &
Partner« (KSP) am 24.12. (!) dann auch noch eine Inkassoforderung
i.H.v. EUR 373,35 für »Einstellgebühren und gegebenenfalls
Verkaufsprovision« zustellen zu lassen. Ich wage zu bezweifeln, dass
es möglich ist, die bodenlose Unverschämtheit
von Ebay noch zu überbieten.
- Inkasso-Versuch: Als
»Überraschungsgeschenk« zum Heiligabend wurde mir ein Schreiben der
Hamburger Kanzlei KSP zugestellt, in dem versucht wird, von mir »Einstellgebühren
und gegebenenfalls Verkaufsprovisionen« einzufordern.
Dieser Abschnitt beschreibt den Inhalt des Schreibens, die zahllosen
Formfehler, Ungereimtheiten, Ungenauigkeiten und Falschaussagen
sowie meine Reaktion an die Kanzlei KSP.
Über die effektive Betrugsrate
bei Ebay kann man einige Spekulationen anstellen, das Auktionshaus
verweigert jedenfalls beharrlich die Bekanntgabe konkreter Auskünfte;
nach meiner Schätzung muss Ebay jährlich mit zwischen 48.000 und 480.000
Betrugsfälle umgehen (0,1 bis 1 Prozent des gesamten Auktionsvolumens).
Diese enorme Masse erklärt die Inkopetenz des so genannten
Sicherheitsteams, das Meldungen
von Betrügereien zwar entgegennimmt und Abhilfe verspricht, jedoch --
zumindest in meinem Fall -- zumindest
117 Betrugsfälle wider besseren Wissens
geduldet hat.
Die Masse an Auktionen erklärt möglicherweise auch, dass es zwar
zahlreiche kritische
Sicherheitslücken im Ebay-System gibt, gegen die das Auktionshaus
jedoch nicht aktiv vorgeht. Das grösste Problem ist definitiv das Fehlen
einer Identitätsfeststellung,
die zu unkomplizierten
Identitätsdiebstählen geradezu einlädt.
Bisher wurden mir rund 120 Auktionen aus vier Warengruppen
bekannt gemacht, die unter missbräuchlicher Verwendung meiner
Adressdaten durchgeführt wurden; natürlich habe ich und zahlreiche der
Betrugsopfer diese Betrugsfälle dem so genannten
Ebay-Sicherheitsteam gemeldet. Telefonisch gemeldet haben sich bei
mir infolge dieser Versteigerungen über 70 Personen, die alle ein oder
mehrere Objekt(e) bei Ebay ersteigert hatten, per Vorkasse bezahlten und
dann keine Ware geliefert bekamen:
Mit den meisten diese Betrugsopfer habe ich telefonisch gesprochen,
daher habe ich mittlerweile ein recht detailliertes Bild über den Ablauf
der Betrügerein und vor allem über das inakzeptable Verhalten des
Auktionshauses Ebay.
Aktuelle Änderungen in diesem Erfahrungsbericht sind im
Changelog zusammengefasst.
Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich bin kein notorischer Online-
Auktionator und ich interessiere mich nicht für Online-
Versteigerungen: Ich nehme weder als Anbieter noch als Käufer an Online-
Auktionen teil. Und: Ich habe noch nie Waren oder Dienstleistungen
über Ebay ge- oder verkauft.
Dennoch wurde ich als unbeteiligter Aussenstehender in einen
Strudel von Betrügereien im Ebay- System hineingezogen. Für betrogene
Ebay- Teilnehmer habe ich daher einige Empfehlungen zusammengefasst, was
man in Betrugsfällen tun kann:
- Was tun nach einem Ebay-Betrug?
Sie sind in einer Online- Auktion bei Ebay betrogen worden und
fragen sich, was Sie nun tun können? Hier sind einige Hinweise
verzeichnet.
-
Forum zu Betrügereien bei Ebay.
Dieses Forun kann für den Erfahrungsaustausch von Auktions-
Geschädigten genutzt werden, da entsprechende Beiträge in den Ebay-
internen Foren häufig durch Ebay zensiert werden und die Foren für
Nicht- Mitglieder nicht zugänglich sind. Die Teilnahme am Forum
erfordert eine
Registrierung.
Wichtig ist m.E. vor allem, dass Ermittlungen aufgenommen
werden; da Ebay jegliche Kooperation mit den Betrugsopfern unter
Vorschieben des
Datenschutzes verweigert, müssen
unbedingt die staatlichen Behörden eingeschaltet werden, beispielsweise
in Form einer
Anzeige gegen Unbekannt wegen
Betrug. Alternativ kann man als Betrugsopfer in den hier
dokumentierten drei Fällen (Fall 2,
Fall 3 und
Fall 4) natürlich auch
Anzeige gegen Ebay wegen grober Fahrlässigkeit, Duldung betrügerischer
Handlungen und/oder Beihilfe zum Betrug in Erwägung ziehen.
- Erstatten einer Anzeige
- Diese Abschnitt beantwortet Fragen wie: Wie und wo erstattet
man Strafanzeige? Wie verlaufen die Ermittlungen? Entstehen Kosten?
Was habe ich davon?
Nach einem mittlerweile recht umfangreichen
Mailwechsel mit dem Ebay-
Sicherheitsteam bin ich mittlerweile zu der Überzeugung gekommen, dass
Ebay zumindest kein Interesse am Unterbinden der Betrügereien hat oder
nicht in der Lage ist, allein gegen gemeldete Betrugsfälle angemssen
vorzugehen.
Beispiele hierfür sind folgende Tatsachen:
- Mitte Juni meldete ich Ebay den ersten Identitätsdiebstahl sowie
die unter meinen Adressdaten durchgeführte Auktion (Fall
1); Ebay teilte mir darauf mit, meinen Adressdatensatz gesperrt
zu haben und sicherte zu, dass unter diesen Adressdaten keine
weiteren Auktionen mehr möglich seien (dies ist dokumentiert im
Mailwechsel).
Trotz dieser Zusage wurden Ende August drei (!) weitere Auktionen
mit eben diesen gestohlenden Identitätsdaten durchgeführt (Fall
2, Fall 3 und
Fall 4) und Ebay blieb bis
in den September untätig, oder duldete den Identitäsmissbrauch
(Begünstigung und/oder grobe Fahrlässigkeit).
- Ebay informierte nur Teile der Auktionsteilnehmer im
Fall 2 über die Möglichkeit
von Problemen, und dies ausnahmslos zu spät, nämlich nach
Auktionsende und nach Überweisung des Geldbetrags.
Zum einen sollten diese Auktionen eigentlich gar nicht möglich
gewesen sein, da Ebay über den Identitätsdiebstahl ja bereits seit
Juni 2003 informiert war; zum anderen ist nicht nachvollziehbar,
warum nicht alle Auktionsteilnehmer rechtzeitig über den Betrug
informiert wurden.
Allerdings: Hätte Ebay die Auktionsteilnehmer rechtzeitig
über den Betrug informiert, hätte Ebay keine Gebühren verdienen
können; so ist davon auszugehen, dass Ebay an jedem der über 60
Betrugsfälle mitverdient hat.
Übrigens: Bis heute hat Ebay kein einziges der
Betrugsopfer über den Betrugsfall oder den Identitätsdiebstahl
informiert (Stand: Mitte September 2003).
Wie das sog. Ebay-Sicherheitsteam
auf Beschwerden über Betrug und Identitätsdiebstahl ist hier ausführlich
und chronologisch dokumentiert:
Duldung von Betrügereien durch Ebay
Bereits zu Beginn des Mailwechsels mit dem
Ebay-Sicherheitsteam musste ich
feststellen, dass Ebay Deutschland keinen Finger rührt, um in
diesem Fall zu ermitteln, obwohl mittlerweile bekannt ist, dass Ebay
eine sehr eigenwillige Auffassung von
Datenschutz vertritt; jegliche Unterstützung bei den Recherchen nach
dem Auktionshergang wurde kategorisch verweigert. Effektiv unternahm
Ebay alles nötige, um die Identität des Betrügers zu verschleiern, seine
Spuren zu verwischen und die Aufklärung dieses Betrugs und
Identitätsdiebstahls zu erschweren. Von Ebay vorgeschobene
Begründungen für das Nichtstun des sog.
Ebay-Sicherheitsteams sind
dabei:
- Ohne weitere Begründung: Ebay verfolge keine Betrügerein
und recherchiere nicht aufgrund von Beschwerden - »Ebay kann
keine Ermittlungen abstellen« (E-Mails
vom 11.09. und 23.06.); »Wir können Ihnen die gewünschten
Informationen nicht mitteilen« (E-Mail
vom 19.06.).
Die gebetsmühlenartig wiederholte Behauptung, Ebay könne keine
Recherchen im eigenen System anstellen und die angefragten
Transaktionsdaten könnten nicht recherchiert werden sind plumpe
Lügen. Die Transaktionshistorie eines Ebay- Verkäufers kann jedes
Mitglied im Ebay- System über einen einzigen Mausklick einsehen;
ausserdem deckt sich diese Behauptung auch nicht mit anderen
E-Mails, aus denen hervorgeht, dass Ebay angeblich doch recherchiert
hat, beispielsweise in Form der Bestätigung, meine Adressdaten
seinen gesperrt worden (E-Mail
vom 16.06. und 11.08.).
- »Datenschutz« in Bezug auf die »Daten unserer
Mitglieder« (E-Mail vom
19.06. und 23.06.).
Mit dem Verschleiern der Aktivitäten des Betrügers (z.B. keine
Auskunft zu meinen Fragen wie »wann wurde der Account »buchholzhier«
angelegt», »welche Transaktionen wurden über den Account
durchgeführt?«) schützt Ebay ausschliesslichen den Täter und
erschwert eine Anzeige sowie die Ermittlungen. Das bezeichnet man
als Verdunkelung.
Die Angebliche Beachtung des Datenschutzes hindert Ebay
beispielsweise auch nicht daran, meine missbrauchten Identitätsdaten
an beliebige Ebay- Mitglieder weiterzugeben, obwohl Ebay seit
Monaten weiss, dass diese Adressdaten gestohlen wurde. Dabei handelt
es sich also um einen Verstoss degen den Datenschutz seitens Ebay.
- »Rechtsberatungsgesetz«, daher seien »keine
Auskünfte« möglich (E-Mail
vom 11.08.).
Natürlich verlangt niemand mit gesundem Verstand von Ebay eine
Rechtsauskunft, daher ist diese Aussage völliger Unsinn.
Transparenz ist der Schlüssel zu Vertrauen; da Ebay nach meinen
bisherigen Erfahrungen alles unternimmt, um die abgelaufenen
Transaktionen intransparent zu machen, kann man m.E. dem Ebay- System
nicht vertrauen und sollte das System meiden. Alles andere ist in
meinen Augen fahrlässig.
Nach meiner Auffassung handelt Ebay zumindest grob fahrlässig.
Warum?
- Das Online- Auktionshaus hat von mir am
14.06. eine Beschwerde
über den Identitätsdiebstahl im
ersten Betrugsfall gemeldet bekommen; am
16.06. wurde mir der
Empfang der Beschwerde bestätigt und explizit zugesichert, dass
(a)
alle mit meinen Adressdaten verbundenen Accounts gesperrt
worden seien und (b) ein weiterer Missbrauch der meiner
Identitätsdaten nicht mehr möglich sei.
- Dennoch fanden nur wenige Wochen später drei weitere
Auktionen mit eben diesen Adressdaten statt:
Fall 2,
Fall 3 und
Fall 4. Ebay hat die
Adressdaten also -- entgegen den eigenen Aussagen -- entweder nicht
gesperrt, oder die nachfolgenden Betrügereien einfach geduldet.
Ersteres wäre m.E. grob fahrlässig, letzteres möglicherweise
sogar
Beihilfe zu Betrug.
Den Mailwechsel mit dem so genannten
Ebay-Sicherheitsteam habe ich
vollständig dokumenitert:
Ebay: Grob fahrlässig?
Keine zuverlässige Identitätsfeststellung
Ich besitze keine Accounts wie »buchholzhier« oder »hdd_drives«
bei Ebay, auch wenn das System dies problemlos ermöglichen würde --
Ebay führt keine Identitätsfeststellung durch, auch wenn dies mit
geringem Aufwand möglich wäre und Betrgugsfälle wie den vorliegenden
zuverlässig vermeiden könnte.
Die im März 2003 eingeführte
Schufa-Überprüfung bei Neuanmeldungen ist eine Unverschämtheit;
wie die c't
dokumentiert ist dieses
Mittel vollkommen ungeeignet, die Betrügereien auf der Ebay- Plattform
einzudämmen. Die Schufa- Auskunft bestätigt nur die Existenz einer
Person sowie deren Kreditwürdigkeit, nicht jedoch die Identität des
Käufers oder Verkäufers.
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Anmerkungen
| | | | | | | | |  | | Hilfe | (anonymous) | Mai 26, 14:34 |
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