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Erfahrungsbericht zur (Un-) Sicherheit von Ebay
Der »Marktplatz für Betrüger« (M.
Mackinger)
Von Agon S. Buchholz
für Kefk Network Shopping, Juni 2003 ff.
Auktionen : Ebay
: Was tun? : Übersicht
17-Jun-2003/17-Jan-07
[Changelog - aktuelle Änderungen]
Übersicht
Was tun?
Sie sind in einer Online- Auktion bei Ebay betrogen worden und fragen
sich, was Sie nun tun können?
- Pragmatisch - Falls Sie per Vorkasse bezahlt haben:
Versuchen Sie, bei Ihrem Geldinstitut die Überweisung irgendwie
rückgängig zu machen oder zurückbuchen zu lassen. Handeln Sie dabei
sehr schnell!
- Formal - Melden Sie den Betrugsfall im Ebay- internen
Sicherheitssystem. Rechnen Sie nicht damit, dass sich jemand um
Ihren Fall kümmert, aber unterlassen sollten Sie diesen Schritt
dennoch nicht.
Welcher sinnlose Mail- Verkehr Sie dann erwartet, können Sie
exemplarisch in der Dokumentation meines
Mailwechsels mit dem Ebay-
Sicherheitsteam einsehen. Das
Ebay-Sicherheitsteam ist ein Fall für sich, den ich ebenfalls
kommentiert habe.
- Juristisch - Schrecken Sie in begründeten Fällen nicht
vor einer Anzeige oder Klage zurück. Handeln Sie auch hier schnell
und bedenken Sie, dass Ebay die Transaktionsdaten nur 90 Tage (oder
sogar nur vier Wochen?) lang speichert.
Ein Beispiel für das Erstatten einer
Anzeige habe ich
dokumentiert.
Als Betrugsopfer sollten Sie folgende Anlagen hinzufügen:
- Kopie Personalausweis,
- Kopie eBay Versteigerung,
- Kopie Bestätigungsmail,
- Kopie Überweisungsbeleg,
- Kopie Kontoauszug.
Grundsätzlich gillt: je mehr Strafanzeigen gestellt werden, umso
größer sind die Konsequenzen für den Angeklagten.
- Kommunikativ - Nehmen Sie ggf. Kontakt mit
Mitgeschädigten auf und schliessen Sie sich zu einem
Interessenverbund zusammen. Mit einer Sammelklage verringert sich
Ihr finanzielles Risiko und steigt die Erfolgschance. Bedenken Sie
auch, dass die örtliche Staatsanwaltschaft von ähnlich gelagerten
Fällen aus anderen Teilen der Republik ohne Ihre Mithilfe vermutlich
nie etwas erfahren wird. Teilen Sie anderen Mitgeschädigten daher
die Vorgangsnummern ("Tagebuchnummer") Ihrer eignen Anzeige
mit, damit diese an die Akten der örtlichen Polizei einfliessen
können.
Im Kefk Network
Portal existiert ein allgemeines Forum zum
Online-Shopping sowie ein frisch eingerichtetes zu
Betrügereien bei Ebay; diese Foren können für den
Erfahrungsaustausch von Auktions- Geschädigten genutzt werden, da
entsprechende Beiträge in den Ebay- internen Foren häufig durch Ebay
zensiert werden und die Foren für Nicht- Mitglieder nicht zugänglich
sind. Die Teilnahme am Forum erfordert eine
Registrierung.
»Der eBay Käuferschutz ist eine Kulanzleistung, die eBay
seinen Mitgliedern kostenlos anbietet. Unter bestimmten Bedingungen
zahlt eBay einen Ausgleich für vom Käufer erworbene Artikel bis zu
einem Wert von je EUR 200,00 abzüglich einer Selbstbeteiligung von
EUR 25,00. Bei Besitz der eBay Visa Card erhöht sich der Ausgleich
von EUR 200,00 auf (EUR 300,00, wenn der Käufer im Besitz der eBay
Visa Card ist) abzüglich einer Selbstbeteiligung von EUR 25,00. Auf
diesen Ausgleich gibt es keinen Rechtsanspruch«.
Weitere Informationen zum Ebay-Käuferschutzprogramm:
- Allgemeine weiterführende Informationen:
Sie sind vorgeblich in eine Online- Auktion bei Ebay verwickelt, haben
aber damit nichts zu tun
Sie sind möglicherweise -- wie ich zwischen Juni und September 2003
-- Opfer eines
Identitätsdiebstahls. Vermutlich hat eine unbekannte Person Ihren
Namen aus dem Telefonbuch oder aus dem Impressum Ihrer Website
herausgesucht und als Käufer oder Verkäufer in einer Auktion genutzt.
Wenn Sie Glück haben, wurde ein fremdes Bankkonto verwendet, über das
sich die Täter möglicherweise identifizieren lassen. Schwieriger wird
es, wenn Ihr Ebay- Account gehackt oder Ihr Personalausweis gestohlen
wurde. Was können Sie tun?
- Ihr bester Freund ist die Polizei. Erstatten Sie umgehend
Anzeige und dokumentieren
Sie möglichst umfassend alle Vorgänge und Transaktionen, von denen
Sie Kenntnis haben. Der Vorgang wird zunächst auf der Wache
aufgenommen und dann vermutlich von der Kriminalpolizeit bearbeitet.
Sprechen Sie nach einer angemessenen Bearbeitungszeit mit dem
Sachbearbeiter und später ggf. mit dem Staatsanwalt, nur hier können
Sie Hilfe erwarten; sie selbst beeinflussen allerdings durch Ihre
Aktivität und Kooperation zumindest in einem gewissen Umfang den
Verlauf der Ermittlungen.
- Ihr allerbester Freund ist Ihr Anwalt.
Wenn Sie einen kompetenten Anwalt haben oder eine
Rechtsschutzversicherung besitzen haben Sie Glück -- dann verfügen
Sie über das beste Mittel, dem Ebay- Spuk ein rasches Ende zu
machen. Erwirken Sie schnellstmöglich zunächst eine terminierte
Unterlassungserklärung sowie anschliessend eine
einstweilige Verfügung gegen Ebay (!), die es dem Unternehmen strafbewehrt verbietet, Ihre
Identitätsdaten weiterzugeben und zwingt, sämtliche
Auktionsteilnehmer eigenständig über den bei Ebay stattgefundenen
Betrug zu informieren.
Wenn Sie das nicht rechtzeitig tun, können Sie -- wie in meinem
Fall -- damit rechnen, über 30 Stunden am Telefon zu verbringen und
zahllosen Auktionsteilnehmern zu erklären, dass Sie betrogen wurden
-- in den mich betreffenden
Betrugsfällen (Fall 2,
Fall 3 und
Fall 4) von Ende August
2003 gab es 117 Betrugsopfer, von denen ich bisher mit rund 60
gesprochen habe. Rechnen Sie ausserdem damit, dass Ihnen Ebay in
jedem Fall ein Inkasso-
Unternehmen auf den Hals hetzen wird; wehren Sie auch dies mit Hilfe
Ihres Anwalts ab.
Wenn Sie einen Anwalt haben, lassen Sie ihn die
Arbeit erledigen und stellen Sie Ebay die Zeit in Rechnung; nachdem
sie Ebay einen
Identitätsdiebstahl gemeldet haben, sollten Sie mit der
Angelegenheit nicht mehr zu tun haben; verstösst Ebay gegen die
einstweilige Verfügung, muss Ebay ausserdem die Anwalts- und
Gerichtskosten bezahlen.
In dem Musterprozess von Mitte Februar 2004 wurde das
Auktionshaus unter Androhung eines Ordnungsgeldes in
Höhe von bis zu Euro 250.000 oder ersatzweise Ordnungshaft
von bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten, Teilnehmer unter der Identität eines Dritten zum
Handel auf der Internetplattform zu registrieren. Matthias Roth
von der Leipziger Volkszeitung berichtete in einem Artikel vom
20.02.2004 von dem Fall:
- Ihr Feind ist Ebay.
Das Sicherheitsteam wird Ihnen definitiv nicht helfen, sondern alles
tun, die Betrügereien zu decken, zu verschleiern und
Desinformationen streuen. Melden Sie den Betrug dennoch -- das ist
ihre Pflicht --, aber rechnen Sie nicht mit Hilfe.
Ebay ermöglicht derartige Betrügereien durch das Fehlen einer
Identitätsfeststellung und duldet -- wider besseres Wissen -- sogar
Wiederholungsfälle (vgl.
Dokumentation der Betrugsfälle). Ausserdem wird Ebay die
Auktionsteilnehmer niemals über einen Betrugsfall bei Ebay
infomieren -- es sei denn, Sie zwingen das Unternehmen mit Hilfe
Ihres Anwalts dazu; das Recht dazu haben Sie, wenn Sie Opfer eines
Identitätsdiebstahls
wurden und Ebay die Auktionsteilnehmer nicht über den Betrug
informiert und weiterhin Ihre missbrauchten Adressdaten weitergibt.
- Die anderen Betrugsopfer sind nicht ihre Feinde.
Vermutlich werden sich diverse aufgebrachte »Käufer« bei Ihnen
melden, falls Ihre Identitätsdaten von einem »Verkäufer« missbraucht
wurden. Nehmen Sie sich die Zeit, den Anrufern den Sachverhalt zu
erklären; lassen Sie sich nicht provozieren von pöbelnden oder
schimpfenden Menschen.
Denken Sie daran, dass (a) diese Leute um mehr oder weniger
stattliche Geldbeträge betrogen wurden und höchstwahrscheinlich
selbst fahrlässig gehandelt haben und (b) Sie als Opfer eines
Identitätsdiebstahls keinerlei (Mit-) Schuld trifft. Beliben Sie
ruhig und geduldig und bemühen Sie sich, die Situation zu
deeskalieren, wenn Sie nicht mit einer Flut von Strafanzeigen
überzogen werden wollen, die Sie viel Zeit und Geld kosten können.
- Allgemeine weiterführende Informationen:
Präventivmassnahmen
- Der sicherste Weg, Betrügereien auf der Ebay- Plattform aus dem
Weg zu gehen, ist natürlich, den eigenen Account umgehend zu
löschen, sich dies von Ebay verbindlich (also schriftlich)
bestätigen zu lassen.
Der beste Rat, den ich Ihnen geben kann, lautet: Verzichten Sie
auf die vermeintlichen Schnäppchen bei Ebay, es lohnt sich nicht.
Über kurz oder lang werden auch Sie Opfer einer Betrügerei werden
und Ebay wird Ihnen dann nicht helfen. Wenn Ebay irgendwann einmal
relevante Sicherheitsmassnahmen wie eine Identitätsfeststellung
einführen sollte, können Sie gerne wieder auf Schnäppchenjagd gehen
-- bis dahin ist die Nutzung der Ebay- Plattform zu riskant.
- Zahlen Sie NIE per Vorkasse auf ein Konto, wenn der Name des
Verkäufers nicht mit dem des Kontoinhabers übereinstimmt oder
sonstige Ungereimtheiten aus den Angaben des Verkäufers hervorgehen.
Es mag ja bei Ebay üblich sein, im Auftrag für »Freunde« objekte
zu versteigern oder per Vorkasse zu zahlen, aber sich darauf
einzulassen widerspricht m.E. dem gesunden Menschenverstand.
- Kontaktieren Sie den Verkäufer vor jeder Zahlung per Vorkasse
und prüfen sie möglichst am Telefon, ob der Vertragspartner
vertrauenswürdig erscheint.
Was tun, wenn der Verkäufer keine Telefonnummer angibt oder nicht
auf E-Mails reagiert? Na, raten Sie mal -- lassen Sie die Finger von
dieser Auktion, sie hätten sonst eine gute Chance, betrogen zu
werden. Verkäufer haben gefälligst zeitnah auf Anfragen per E-Mail
zu reagieren und sollten auch per Telefon erreichbar sein. Das
gehört zu den Spielregeln vertrauensvollen Handelns. Wer sich nicht
daran hält muss damit rechnen, dass keiner mit ihm spielen will.
Weitere Informationen zum Verifizieren einer Auktion finden Sie
bei Auktionsnepper.de
unter »Lektion 3, Auktion checken und vorher überprüfen«.
- Nutzen Sie die Möglichkeiten des Internet.
Recherchieren Sie beispielsweise in Suchmaschinen zum
Verkäufernamen oder zu dessen Ebay- Pseudonym.
Seit Mitte Juni 2003 ist mein
Erfahrungsbericht zur (Un-) Sicherheit von Ebay online, der
den Fall 1 ausführlich
dokumentiert. Dieser Bericht ist öffentlich einsehbar, kostenlos
zugänglich und ausgezeichnet indexiert. Mit ein paar geeigneten
Stichworten wäre diese Dokumentation für alle 117 Auktionsteilnehmer
in Google problemlos zu finden gewesen. Bei der Suche nach
»buchhozhier« und »ebay« gibt es genau zwei Resultate, das erste
davon ist meine Dokumentation:

Oder probieren Sie mal die sehr unkonkreten Suchbegriffe »betrug«
und »ebay«. Wenn Sie dann noch Lust auf Ebay- Schnäppchen haben,
scheinen Sie über ziemlich gute Nerven zu verfügen.
- Wenn möglich, zahlen Sie per Lastschrift oder Kreditkarte;
solche Transaktionen lassen sich leichter rückgängig machen als
Zahlungen per Vorkasse.
Alternativ bietet Ebay auch ein Treuhandsystem an, das aber so
teuer ist, dass es viele Schnäppchen wenig attraktiv macht. Und
warum ist der Treuhandservice so teuer? Wie Ihnen jeder
Versicherungskaufmann bestätigen wird ist halt das Risiko so hoch,
dass es sich nicht anders rechnen würde. Für Sie heisst das, dass
Ebay hiermit indirekt die Unsicherheit der eigenen Auktionsplattform
bestätigt.
- Nutzen Sie vor jedem Kauf die Möglichkeiten des Ebay- Systems:
Sehen Sie die Historie des Verkäufers ein, kaufen Sie nicht bei
Erstverkäufern (sogenannten "Nullern"), versuchen Sie mit Kunden des
Verkäufers aus früheren Auktionen in Kontakt zu treten, um dessen
zuverlässiges Lieferverhalten bestätigt zu bekommen.
Ebay bietet immerhin einige Foren, in denen suspekte Auktionen
oder dokumentierte Betrugsfälle diskutiert werden können. Beispiele
und Links hierfür finden Sie in meiner Doumentation zu
Fall 2 unter
Threads im
Ebay-Forum.
Wie erkennt man ausgeschlossene Ebay-Miglieder?
»Leute, die mal bei Ebay gehandelt haben und jetzt
nicht mehr dabei sind, werden als "nicht registriertes Mitglied"
gekennzeichnet.
Klickt man auf das Bewertungsprofil, dann gibt es zwei
Möglichkeiten. Entweder es erscheint ein Text, der einen darauf
hinweist, dass der Teilnehmer aus Ebay ausgeschieden ist und
aufgrund der Geschäftsbedingungen alle Daten gelöscht wurden;
oder es erscheint das bis dahin aufgelaufende Bewertungskonto.
Wenn der Text erscheint, dann ist der Teilnehmer
freiwillig aus Ebay ausgeschieden. Erscheint ein alten
Bewertungsprofil, dann wurde er von Ebay gesperrt« ( Quelle).
- Prüfen Sie bei JEDEM vermeintllichen Online- Schnäppchen, ob
sich der potentielle Ärger wirklich lohnt; im lokalen Handel oder
bei seriösen Online- Shops mögen die Preise etwas höher sein, dafür
ist das Risiko auch um Grössenordnungen geringer.
Etliche Transaktionen führen zu Scherereien, und gelegentlich
kommt es halt auch zu groben
Betrugsfällen wie den hier geschilderten vier Fällen zwischen
Juni und September 2003.
- Merke: NIEMAND hat etwas zu verschenken.
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