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Erfahrungsbericht zur (Un-) Sicherheit von Ebay

Der »Marktplatz für Betrüger« (M. Mackinger)

Von Agon S. Buchholz für Kefk Network Shopping, Juni 2003 ff.

Auktionen : Ebay : Was tun? : Übersicht
17-Jun-2003/17-Jan-07 [Changelog - aktuelle Änderungen]


Übersicht

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Was tun?

Sie sind in einer Online- Auktion bei Ebay betrogen worden und fragen sich, was Sie nun tun können?

  • Pragmatisch - Falls Sie per Vorkasse bezahlt haben: Versuchen Sie, bei Ihrem Geldinstitut die Überweisung irgendwie rückgängig zu machen oder zurückbuchen zu lassen. Handeln Sie dabei sehr schnell!
  • Formal - Melden Sie den Betrugsfall im Ebay- internen Sicherheitssystem. Rechnen Sie nicht damit, dass sich jemand um Ihren Fall kümmert, aber unterlassen sollten Sie diesen Schritt dennoch nicht.

Welcher sinnlose Mail- Verkehr Sie dann erwartet, können Sie exemplarisch in der Dokumentation meines Mailwechsels mit dem Ebay- Sicherheitsteam einsehen. Das Ebay-Sicherheitsteam ist ein Fall für sich, den ich ebenfalls kommentiert habe.

  • Juristisch - Schrecken Sie in begründeten Fällen nicht vor einer Anzeige oder Klage zurück. Handeln Sie auch hier schnell und bedenken Sie, dass Ebay die Transaktionsdaten nur 90 Tage (oder sogar nur vier Wochen?) lang speichert.

Ein Beispiel für das Erstatten einer Anzeige habe ich dokumentiert.

Als Betrugsopfer sollten Sie folgende Anlagen hinzufügen:

  • Kopie Personalausweis,
  • Kopie eBay Versteigerung,
  • Kopie Bestätigungsmail,
  • Kopie Überweisungsbeleg,
  • Kopie Kontoauszug.

Grundsätzlich gillt: je mehr Strafanzeigen gestellt werden, umso größer sind die Konsequenzen für den Angeklagten.

  • Kommunikativ - Nehmen Sie ggf. Kontakt mit Mitgeschädigten auf und schliessen Sie sich zu einem Interessenverbund zusammen. Mit einer Sammelklage verringert sich Ihr finanzielles Risiko und steigt die Erfolgschance. Bedenken Sie auch, dass die örtliche Staatsanwaltschaft von ähnlich gelagerten Fällen aus anderen Teilen der Republik ohne Ihre Mithilfe vermutlich nie etwas erfahren wird. Teilen Sie anderen Mitgeschädigten daher die Vorgangsnummern ("Tagebuchnummer") Ihrer eignen Anzeige mit, damit diese an die Akten der örtlichen Polizei einfliessen können.

Im Kefk Network Portal existiert ein allgemeines Forum zum Online-Shopping sowie ein frisch eingerichtetes zu Betrügereien bei Ebay; diese Foren können für den Erfahrungsaustausch von Auktions- Geschädigten genutzt werden, da entsprechende Beiträge in den Ebay- internen Foren häufig durch Ebay zensiert werden und die Foren für Nicht- Mitglieder nicht zugänglich sind. Die Teilnahme am Forum erfordert eine Registrierung.

  • Ebay-Käuferschutz.

»Der eBay Käuferschutz ist eine Kulanzleistung, die eBay seinen Mitgliedern kostenlos anbietet. Unter bestimmten Bedingungen zahlt eBay einen Ausgleich für vom Käufer erworbene Artikel bis zu einem Wert von je EUR 200,00 abzüglich einer Selbstbeteiligung von EUR 25,00. Bei Besitz der eBay Visa Card erhöht sich der Ausgleich von EUR 200,00 auf (EUR 300,00, wenn der Käufer im Besitz der eBay Visa Card ist) abzüglich einer Selbstbeteiligung von EUR 25,00. Auf diesen Ausgleich gibt es keinen Rechtsanspruch«.

Weitere Informationen zum Ebay-Käuferschutzprogramm:

  • Allgemeine weiterführende Informationen:

Sie sind vorgeblich in eine Online- Auktion bei Ebay verwickelt, haben aber damit nichts zu tun

Sie sind möglicherweise -- wie ich zwischen Juni und September 2003 -- Opfer eines Identitätsdiebstahls. Vermutlich hat eine unbekannte Person Ihren Namen aus dem Telefonbuch oder aus dem Impressum Ihrer Website herausgesucht und als Käufer oder Verkäufer in einer Auktion genutzt. Wenn Sie Glück haben, wurde ein fremdes Bankkonto verwendet, über das sich die Täter möglicherweise identifizieren lassen. Schwieriger wird es, wenn Ihr Ebay- Account gehackt oder Ihr Personalausweis gestohlen wurde. Was können Sie tun?

  • Ihr bester Freund ist die Polizei. Erstatten Sie umgehend Anzeige und dokumentieren Sie möglichst umfassend alle Vorgänge und Transaktionen, von denen Sie Kenntnis haben. Der Vorgang wird zunächst auf der Wache aufgenommen und dann vermutlich von der Kriminalpolizeit bearbeitet.

Sprechen Sie nach einer angemessenen Bearbeitungszeit mit dem Sachbearbeiter und später ggf. mit dem Staatsanwalt, nur hier können Sie Hilfe erwarten; sie selbst beeinflussen allerdings durch Ihre Aktivität und Kooperation zumindest in einem gewissen Umfang den Verlauf der Ermittlungen.

  • Ihr allerbester Freund ist Ihr Anwalt.
    Wenn Sie einen kompetenten Anwalt haben oder eine Rechtsschutzversicherung besitzen haben Sie Glück -- dann verfügen Sie über das beste Mittel, dem Ebay- Spuk ein rasches Ende zu machen. Erwirken Sie schnellstmöglich zunächst eine terminierte Unterlassungserklärung sowie anschliessend eine einstweilige Verfügung gegen Ebay (!), die es dem Unternehmen strafbewehrt verbietet, Ihre Identitätsdaten weiterzugeben und zwingt, sämtliche Auktionsteilnehmer eigenständig über den bei Ebay stattgefundenen Betrug zu informieren.

Wenn Sie das nicht rechtzeitig tun, können Sie -- wie in meinem Fall -- damit rechnen, über 30 Stunden am Telefon zu verbringen und zahllosen Auktionsteilnehmern zu erklären, dass Sie betrogen wurden -- in den mich betreffenden Betrugsfällen (Fall 2, Fall 3 und Fall 4) von Ende August 2003 gab es 117 Betrugsopfer, von denen ich bisher mit rund 60 gesprochen habe. Rechnen Sie ausserdem damit, dass Ihnen Ebay in jedem Fall ein Inkasso- Unternehmen auf den Hals hetzen wird; wehren Sie auch dies mit Hilfe Ihres Anwalts ab.

Wenn Sie einen Anwalt haben, lassen Sie ihn die Arbeit erledigen und stellen Sie Ebay die Zeit in Rechnung; nachdem sie Ebay einen Identitätsdiebstahl gemeldet haben, sollten Sie mit der Angelegenheit nicht mehr zu tun haben; verstösst Ebay gegen die einstweilige Verfügung, muss Ebay ausserdem die Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen.

In dem Musterprozess von Mitte Februar 2004 wurde das Auktionshaus unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu Euro 250.000 oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten, Teilnehmer unter der Identität eines Dritten zum Handel auf der Internetplattform zu registrieren.

Matthias Roth von der Leipziger Volkszeitung berichtete in einem Artikel vom 20.02.2004 von dem Fall:

  • Ihr Feind ist Ebay.
    Das Sicherheitsteam wird Ihnen definitiv nicht helfen, sondern alles tun, die Betrügereien zu decken, zu verschleiern und Desinformationen streuen. Melden Sie den Betrug dennoch -- das ist ihre Pflicht --, aber rechnen Sie nicht mit Hilfe.

Ebay ermöglicht derartige Betrügereien durch das Fehlen einer Identitätsfeststellung und duldet -- wider besseres Wissen -- sogar Wiederholungsfälle (vgl. Dokumentation der Betrugsfälle). Ausserdem wird Ebay die Auktionsteilnehmer niemals über einen Betrugsfall bei Ebay infomieren -- es sei denn, Sie zwingen das Unternehmen mit Hilfe Ihres Anwalts dazu; das Recht dazu haben Sie, wenn Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls wurden und Ebay die Auktionsteilnehmer nicht über den Betrug informiert und weiterhin Ihre missbrauchten Adressdaten weitergibt.

  • Die anderen Betrugsopfer sind nicht ihre Feinde.
    Vermutlich werden sich diverse aufgebrachte »Käufer« bei Ihnen melden, falls Ihre Identitätsdaten von einem »Verkäufer« missbraucht wurden. Nehmen Sie sich die Zeit, den Anrufern den Sachverhalt zu erklären; lassen Sie sich nicht provozieren von pöbelnden oder schimpfenden Menschen.

Denken Sie daran, dass (a) diese Leute um mehr oder weniger stattliche Geldbeträge betrogen wurden und höchstwahrscheinlich selbst fahrlässig gehandelt haben und (b) Sie als Opfer eines Identitätsdiebstahls keinerlei (Mit-) Schuld trifft. Beliben Sie ruhig und geduldig und bemühen Sie sich, die Situation zu deeskalieren, wenn Sie nicht mit einer Flut von Strafanzeigen überzogen werden wollen, die Sie viel Zeit und Geld kosten können.

  • Allgemeine weiterführende Informationen:

Präventivmassnahmen

  • Der sicherste Weg, Betrügereien auf der Ebay- Plattform aus dem Weg zu gehen, ist natürlich, den eigenen Account umgehend zu löschen, sich dies von Ebay verbindlich (also schriftlich) bestätigen zu lassen.

Der beste Rat, den ich Ihnen geben kann, lautet: Verzichten Sie auf die vermeintlichen Schnäppchen bei Ebay, es lohnt sich nicht. Über kurz oder lang werden auch Sie Opfer einer Betrügerei werden und Ebay wird Ihnen dann nicht helfen. Wenn Ebay irgendwann einmal relevante Sicherheitsmassnahmen wie eine Identitätsfeststellung einführen sollte, können Sie gerne wieder auf Schnäppchenjagd gehen -- bis dahin ist die Nutzung der Ebay- Plattform zu riskant.

  • Zahlen Sie NIE per Vorkasse auf ein Konto, wenn der Name des Verkäufers nicht mit dem des Kontoinhabers übereinstimmt oder sonstige Ungereimtheiten aus den Angaben des Verkäufers hervorgehen.

Es mag ja bei Ebay üblich sein, im Auftrag für »Freunde« objekte zu versteigern oder per Vorkasse zu zahlen, aber sich darauf einzulassen widerspricht m.E. dem gesunden Menschenverstand.

  • Kontaktieren Sie den Verkäufer vor jeder Zahlung per Vorkasse und prüfen sie möglichst am Telefon, ob der Vertragspartner vertrauenswürdig erscheint.

Was tun, wenn der Verkäufer keine Telefonnummer angibt oder nicht auf E-Mails reagiert? Na, raten Sie mal -- lassen Sie die Finger von dieser Auktion, sie hätten sonst eine gute Chance, betrogen zu werden. Verkäufer haben gefälligst zeitnah auf Anfragen per E-Mail zu reagieren und sollten auch per Telefon erreichbar sein. Das gehört zu den Spielregeln vertrauensvollen Handelns. Wer sich nicht daran hält muss damit rechnen, dass keiner mit ihm spielen will.

Weitere Informationen zum Verifizieren einer Auktion finden Sie bei  Auktionsnepper.de unter »Lektion 3, Auktion checken und vorher überprüfen«.

  • Nutzen Sie die Möglichkeiten des Internet.

Recherchieren Sie beispielsweise in Suchmaschinen zum Verkäufernamen oder zu dessen Ebay- Pseudonym.

Seit Mitte Juni 2003 ist mein Erfahrungsbericht zur (Un-) Sicherheit von Ebay online, der den Fall 1 ausführlich dokumentiert. Dieser Bericht ist öffentlich einsehbar, kostenlos zugänglich und ausgezeichnet indexiert. Mit ein paar geeigneten Stichworten wäre diese Dokumentation für alle 117 Auktionsteilnehmer in Google problemlos zu finden gewesen. Bei der Suche nach »buchhozhier« und »ebay« gibt es genau zwei Resultate, das erste davon ist meine Dokumentation:

Oder probieren Sie mal die sehr unkonkreten Suchbegriffe »betrug« und »ebay«. Wenn Sie dann noch Lust auf Ebay- Schnäppchen haben, scheinen Sie über ziemlich gute Nerven zu verfügen.

  • Wenn möglich, zahlen Sie per Lastschrift oder Kreditkarte; solche Transaktionen lassen sich leichter rückgängig machen als Zahlungen per Vorkasse.

Alternativ bietet Ebay auch ein Treuhandsystem an, das aber so teuer ist, dass es viele Schnäppchen wenig attraktiv macht. Und warum ist der Treuhandservice so teuer? Wie Ihnen jeder Versicherungskaufmann bestätigen wird ist halt das Risiko so hoch, dass es sich nicht anders rechnen würde. Für Sie heisst das, dass Ebay hiermit indirekt die Unsicherheit der eigenen Auktionsplattform bestätigt.

  • Nutzen Sie vor jedem Kauf die Möglichkeiten des Ebay- Systems: Sehen Sie die Historie des Verkäufers ein, kaufen Sie nicht bei Erstverkäufern (sogenannten "Nullern"), versuchen Sie mit Kunden des Verkäufers aus früheren Auktionen in Kontakt zu treten, um dessen zuverlässiges Lieferverhalten bestätigt zu bekommen.

Ebay bietet immerhin einige Foren, in denen suspekte Auktionen oder dokumentierte Betrugsfälle diskutiert werden können. Beispiele und Links hierfür finden Sie in meiner Doumentation zu Fall 2 unter Threads im Ebay-Forum.

Wie erkennt man ausgeschlossene Ebay-Miglieder?

»Leute, die mal bei Ebay gehandelt haben und jetzt nicht mehr dabei sind, werden als "nicht registriertes Mitglied" gekennzeichnet.

Klickt man auf das Bewertungsprofil, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder es erscheint ein Text, der einen darauf hinweist, dass der Teilnehmer aus Ebay ausgeschieden ist und aufgrund der Geschäftsbedingungen alle Daten gelöscht wurden; oder es erscheint das bis dahin aufgelaufende Bewertungskonto.

Wenn der Text erscheint, dann ist der Teilnehmer freiwillig aus Ebay ausgeschieden. Erscheint ein alten Bewertungsprofil, dann wurde er von Ebay gesperrt« ( Quelle).

  • Prüfen Sie bei JEDEM vermeintllichen Online- Schnäppchen, ob sich der potentielle Ärger wirklich lohnt; im lokalen Handel oder bei seriösen Online- Shops mögen die Preise etwas höher sein, dafür ist das Risiko auch um Grössenordnungen geringer.

Etliche Transaktionen führen zu Scherereien, und gelegentlich kommt es halt auch zu groben Betrugsfällen wie den hier geschilderten vier Fällen zwischen Juni und September 2003.

  • Merke: NIEMAND hat etwas zu verschenken.

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Anmerkungen

Forum: Erfahrungen mit Ebay (Anmerkungen in diesem Forum: 52)

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Schwarzmarkt(anonymous)Dez 7, 18:52
Mahnung...(anonymous)Okt 7, 13:05
AW: Mahnung...(anonymous)Nov 7, 10:03
Einfach grundlos gesperrt (anonymous)Jun 21, 21:09
AW: Einfach grundlos gesperrt (anonymous)Okt 7, 19:04
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AW: AW: Einfach grundlos gesperrt (anonymous)Jul 7, 11:52
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