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Erfahrungsbericht zur (Un-) Sicherheit von Ebay
Der »Marktplatz für Betrüger« (M.
Mackinger)
Von Agon S. Buchholz
für Kefk Network Shopping, Juni 2003 ff.
Auktionen : Ebay
: Strafanzeige : Übersicht
06-Sep-2003/17-Jan-07
[Changelog - aktuelle Änderungen]
Übersicht
Strafanzeige
M.E. sollte man in begründeten Fällen (vgl.
Was tun nach einem Ebay-Betrug?)
nicht zögern, umgehend eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben.
Das Erstatten einer Anzeige ist zunächst recht einfach und
unkompliziert: Jede Polizeitwache nimmt die Anzeige auf, zu jeder Tages-
und Nachtzeit und an allen Wochentagen. Man muss dabei keine Büro-,
Öffnungs- oder Sprechzeiten beachten, sollte aber seinen Personalausweis
zur Hand haben. Auf der Wache wird eine Beamter sich den Fall schildern
lassen und Notizen machen; Sie können auch eine Erklärung vorbereiten
(vgl. Begleittext) und diese übergeben; in
komplizierten und recht verworrenen Angelegenheiten wie bei Internet-
Betrügereien halte ich dies für unbedingt sinnvoll, es ist aber nicht
notwendig. Von der Polizei erhalten Sie eine Vorgangsnummer
(»Tagebuchnummer«), unter der die Angelegenheit bearbeitet wird; diese
Vorgangsnummer ist wichtig, da sie Ihnen die Möglichkeit für für
Nachfragen oder Ergänzungen bietet.
Als Betrugsopfer sollten Sie folgende Anlagen hinzufügen:
- Kopie Personalausweis,
- Kopie eBay Versteigerung,
- Kopie Bestätigungsmail,
- Kopie Überweisungsbeleg,
- Kopie Kontoauszug.
Grundsätzlich gillt: je mehr Strafanzeigen gestellt werden, umso
größer sind die Konsequenzen für den Angeklagten.
Weitere Informationen hierzu finden Sie bei Mark Van Mierlo:
FAQ
- Strafanzeige.
Am 06.09.2003 habe ich Anzeige gegen Unbekannt wegen Betrugs
erstattet; ich lasser zur Zeit prüfen, ob Ebay Beihilfe zum Betrug
geleistet oder nur grob fahrlässig gehandelt hat.
Die Vorgangsnummer der Anzeige ist 030906/0316-0; andere Ebay-
Geschädigte in den hier dokumentierten vier
Betrugsfällen sollten diese
Vorgangsnummer bei der eigenen Anzeige angeben, um den ermittelnden
Behörden die Querverbindungen offenzulegen; betroffen sind ja Ebay-
Mitglieder aus der ganzen Bundesrepublik, und ohne diesen Hinweis würde
jeder Betrug zunächst nur als Einzelfall behandelt werden.
Am 18.09. fertigte ich einen umfangreichen Nachtrag zu meiner Anzeige
vom 06.09. an mit meinen
eigenen Rechercheergebnissen (ich dokumentiere diesen Nachtrag hier
nicht, da u.a. persönliche Daten von Betrugsopfern enhthalten sind).
Ich habe der Polizei ergänzend zu der Anzeige einen Begleittext
übergegen, den ich hier vollständig wiedergebe.
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Betreff: Anzeige gegen Unbekannt wegen Betrugs
Kurzbeschreibung
Bei dem Internet-Auktionshaus »Ebay« werden etwa seit Anfang Juni
2003 Transaktionen durch eine mir unbekannte Person durchgeführt, der
meinen Namen, meine Postanschrift sowie teilweise meine Telefonnummer
als Verkäufer im Rahmen von Ebay-Auktionen angibt. Die anscheinend
verwendeten Identitätsdaten sind:
[ Adresse und Telefonnummer ]
Bisher sind mir mehrere Dutzend Betrugsfälle aus zumindest drei
verschiedenen Auktionen bekannt gemacht worden, die unter meinen
Identitätsdaten abgewickelt wurden: Der erste Fall ereignete sich Anfang
Juni ff., der zweite Fall Ende August ff., der dritte Anfang September.
Ich bin jedoch noch nie als Käufer oder Verkäufer bei Ebay aktiv
geworden, kenne die im Ebay-System angegebenen E-Mail-Adressen nicht und
bin auch nicht Inhaber der dort aufgeführten Bankverbindungen;
zutreffend ist jedoch mein Name, meine Adresse sowie meine
Telefonnummer.
Tathergang
Fall 1 – Festplatten / Juni 2003 ff.. Der erste Fall wurde mir
erstmals bekannt gemacht durch einen Telefonanruf am 12.06.; in diesem
Gespräch wurde mir geschildert, dass bei Ebay vermutlich am 08.06. eine
Auktion stattgefunden habe, bei der eine mir unbekannte Person unter
meinen Identitätsangaben als Verkäufer von Computer-Zubehör mehrere
Festplatten verkauft habe; auf eine im Ebay-System genannte
Bankverbindung sei der Kaufpreis per Vorkasse überwiesen worden, es sei
jedoch die erworbene Ware nicht geliefert worden. Verwendet wurde der
Ebay-Account »hdd-drive«, »hdd_drive« oder »harddrive« sowie die
E-Mail-Adresse »hdd-drive@web.de« oder »hdd_drive@web.de«. In den
folgenden Tagen meldeten sich insgesamt fünf Personen, die ähnliche
Angaben machen. U.a. von folgenden Telefonnummern wurde ich angerufen:
12.6., ca. 21:33 Uhr: 077719210xx
12.6., ca. 20:59 Uhr: 029339216xx
14.6., ca. 10:50 Uhr: 09419491xx
25.0., ca. 15:33 Uhr: 017990760xx
Die Namen der Inhaber der Telefonanschlüsse habe ich leider nicht
notiert, in einem Fall wurde keine Rufnummer übermittelt.
Ich empfahl den fünf Personen, (a) bei der jeweiligen Bank zu
versuchen, die Überweisung rückgängig zu machen; (b) das sogenannte
»Ebay-Sicherheitsteam« über den Betrugsfall zu informieren sowie (c)
Anzeige zu erstatten bei der Polizei. Ausserdem bat ich die Anrufer, mir
per E-Mail die Eckdaten der Ebay-Transaktion mitzuteilen, was jedoch
leider keiner der Betroffenen getan hat; da mir weder seitens Ebay noch
seitens der Betroffenen präzise Unterlagen zur Verfügung gestellt
wurden, hielt ich das Erstatten eine Anzeige – vielleicht irrtümlich –
für nicht möglich. Folgende Bankverbindung wurde angegeben:
Bankverbindung: Deutschen Bank, Hamburg
Kontoinhaber: nicht genannt (!)
Nachtrag: Die verwendete Bankverbindung ist registriert
auf die Tipp 24 AG in Hamburg.
Am 14.06. informierte ich Ebay über den Vorfall mit dem Betreff:
»Probleme mit einem anderen Mitglied : Zweifelhafte
Kontaktdaten/Identität : Ein Mitglied veröffentlicht fremde
Kontaktinformationen« und bat darum, alle mit meinen Adressdaten
verknüpften Ebay-Accounts zu sperren sowie die an den Auktionen
beteiligten Käufer zu warnen; ausserdem bat ich Ebay, mir die Eckdaten
der Auktion zu bestätigen (Hat die betreffende Auktion tatsächlich
stattgefunden? Wann hat die Auktion stattgefunden? Was wurde verkauft,
und in welcher Menge?), um eine handfeste Grundlage für eine
Strafanzeige zu erhalten. Ebay teilte mir darauf per E-Mail am 19.06.
mit: »Unter der von Ihnen genannten E-Mail-Adresse und dem
Mitgliedsnamen liegt uns definitiv keine Anmeldung vor. Leider koennen
wir Ihnen die gewuenschten Angaben nicht mitteilen«. Dies wurde am
23.06. bekräftigt: »Wir moechten aber noch einmal verdeutlichen, dass
eBay selbst nicht ermitteln kann«. Ebay weigerte sich leider – trotz
mehrfacher Nachfragen meinerseits – nach Auktionen zu recherchieren, die
mit meinem Adressdatensatz verknüpft sind und lehnte darüber hinaus ab,
mir zu bestätigen, ob die betreffende Auktion überhaupt tatsählich
stattgefunden hat.
Fall 2 – Parfum / August 2003 ff.. Der zweite Fall wurde mir
bekannt gemacht durch einen Telefonanruf am 28.08.; in diesem Gespräch
wurde mir geschildert, dass bei Ebay vermutlich am 26.08. eine Auktion
stattgefunden habe, bei der eine unbekannte Person erneut unter Nennung
meiner Identitätsangaben als Verkäufer von Parfums augetreten sei; auf
eine im Ebay-System genannte Bankverbindung sei der Kaufpreis per
Vorkasse überwiesen worden, es sei jedoch die erworbene Ware nicht
geliefert worden. In den folgenden Tagen meldeten sich mehrere Dutzend
Personen, die weitgehnd übereinstimmende Angaben machen; in den
Telefongesprächen wurden als Kontoinhaber allerdings unterschiedliche
Bankverbindungen und Kontoinhaber genannt; die Namen »Zimmer«, »Fischer«
und »Zimmer- Buchholz« tauchten auf; ausserdem wurde eine weitere
Bankverbindung bei der Sparda- Bank genannt, die ich jedoch leider nicht
notiert habe. Gleich blieb jedoch die E-Mail- Adresse
<a-buchholz@lycos.de>. Ich empfahl den Anrufern dieselben Schritte wie
im ersten Fall. Genannt wurden mir verschiedene Bankverbindungen,
darunter die folgende (wie in Fall 1, nur diemal unter Nennung eines
Kontoinhabers):
Bankverbindung: Sparda-Bank, Hamburg
BLZ: 206 905 00
Kto-Nr.: 949 860
Kontoinhaber: »Fischer«, »Zimmer«, »Zimmer-Buchholz«
Fall 3 – Computerspiele / September 2003 ff.. Der dritte Fall
wurde mir bekannt durch einen Anruf vom 05.09. In diesem Gespräch wurde
mir geschildert, dass bei Ebay am 22.08. eine Auktion stattgefunden
habe, bei der eine unbekannte Person unter meinen Identitätsangaben als
Verkäufer von Computer-Spielen augetreten sei; auf eine im Ebay-System
genannte Bankverbindung sei der Kaufpreis wiederum per Vorkasse
überwiesen worden, es sei jedoch die erworbene Ware nicht geliefert
worden; auch hier wurde anscheinend die E-Mail-Adresse
<a-buchholz@lycos.de> verwendet. Folgende Bankverbindung wurde genutzt:
Bankverbindung: Sparda-Bank
BLZ: 206 905 00
Kto-Nr.: 849 860
Kontoinhaber: Buchholz-Fischer
Anmerkungen
Leider erlaubt es das Ebay-System nach Ablauf einer Auktion nicht
mehr, den Auktionsverlauf einzusehen; da ich in keiner Form an den
Auktionen beteiligt war, habe ich ohne die Kooperation von Ebay leider
keine Möglichkeit, den Wahrheitgehalt der mir gegenüber telefonisch
gemachten Angaben zu überprüfen; aufgrund der hohen Anzahl weitgehend
übereinstimmender Angaben muss ich mittlerweile jedoch davon ausgehen,
dass die entsprechenden Auktionen tatsächlich – entgegen der Mitteilung
von Ebay – stattgefunden haben.
Die oben genannten Angaben wurden mir ausschliesslich telefonisch
mitgeteilt und während des Gesprächs notiert; teilweise erinnerten sich
die Autions-Teilnehmer auch nur ungefähr an das Datum der Auktion oder
die genaue Bankverbindung; möglicherweise stimmen die Daten daher
teilweise nicht, oder sind unvollständig. Mir ist unklar, ob nur die
drei oben angeführten Auktionen, oder weitere stattgefunden haben, da
mir gegenüber beispielseweise unterschiedliche Angaben über die im
Ebay-System aufgeführten Kontonhaber gemacht wurden (»Fischer«, »Zimmer«
oder »Zimmer-Buchholz«) und in Fall 2 als Auktionsende die Daten 28.08,
26.08. sowie 23. oder 24.08. genannt wurden; möglicherweise gab es noch
weitere Auktionen, oder die Anrufer haben sich im Datum oder in den
Namen der Kontoinhaber vertan.
Ebenfalls unklar ist mir die Vorgehensweise des Auktionshauses Ebay;
aus einigen Telefongesprächen im Fall 2 erfuhr ich, dass Ebay an einige
der Auktionsteilnehmer mehrere Tage nach Ablauf der Auktion (!)
Warnhinweise gemailt habe mit der Empfehlung, die Geldüberweisung
eventuell zu verzögern. Ebay kontaktierte allerdings aus nicht
nachvollziehbaren Gründen nicht alle Auktionsteilnehmer, und ausserdem
kam die Warnung in allen Fällen zu spät. Ich kann dies nicht
nachvollziehen, da ich Ebay bereits vor zweieinhalb Monaten – am 14.06.
-- über den Indentitätsdiebstahl informiert habe; Ebay sollte also
längst meinen missbräuchlich genutzten Adressdatensatz gesperrt haben.
Ich verstehe also nicht, wieso Ebay die zu Fall 2 und Fall 3 gehörigen
Auktionen überhaupt ermöglicht hat, warum Ebay erst zweieinhalb Monate
nach meiner Beschwerde beginnt, die Auktionsteilnehmer zu warnen und
warum – wenn schon Warnungen an die Auktionsteilnehmer versandt werden –
diese nicht allen Käufern zugestellt werden; so erhielt der
Auktionsteilnehmer von Fall 3 beispielsweise keine Warnung von Ebay.
Eine Ermittlung der exakten Auktionstermine und Transaktionsdaten
sollte jedoch über das Ebay-System möglich sein. Dieses System basiert
auf einer Datenbank, in der Daten wie »Name = Agon Buchholz«, »Anschrift
= Waldenser Strasse 30« oder »PLZ = 10551« problemlos recheriert werden
können sollten; darüber sollten sich leicht alle Auktionen feststellen
lassen, die unter Nennung dieser Adresse durchgeführt wurden; mit diesem
Datensatz ist dann immer auch eine Bankverbindung verknüpft.
Ein weiterer Ansatzpunkt zur Ermittlung der Identität des Täters
könnte die IP-Adresse bieten, über die auf die jeweiligen Ebay-Accounts
zugegriffen wurde – vorausgesetzt, Ebay loggt diese
sicherheitsrelevanten Informationen überhaupt mit; sollten diese Daten
verfügbar sein, könnte über den zuständigen Internet Service Provider
möglicherweise ermittelt werden, von wem der betreffende Internet-Zugang
zum Zeitpunkt der Zugriffe auf die Ebay-Accounts genutzt wurde.
Der sicherste Anhaltspunkt zur Ermittlung der tatsächlichen Identität
des Betrüger bieten m.E. die angegebenen Bankverbindungen; da auch hier
Transkriptionsfehler erfolgt sein können, bitte ich darum, auch diese
Angaben bei Ebay zu verifizieren.
Berlin, 5. September 2003,
Agon Buchholz
Strafanzeige gegen Ebay
Woran scheitert eine Strafanzeige gegen Ebay? Anzuzeigende Vergehen
wären möglicherweise
- Duldung eines Betrugs,
- Begünstigung (Par. 257
StGB),
- Strafvereitelung (Par. 258 StGB) oder
- grobe Fahrlässigkeit (im
bürgerlichen Recht) bzw.
- Leichtfertigkeit (Par. 15 StGB).
Tatbestände gäbe es m.E. genug, nur der Firmensitz macht all dem
einen Strich durch die Rechnung:
eBay International AG
Helvetiastrasse 15-17
CH-3005 Bern
Findet mal einen Anwalt, der nicht nur Internet-Recht, deutsches und
europäisches Recht sowie Auktions-/ Handelsrecht draufhat, sondern auch
noch internationales Recht aus dem FF beherrscht. Und im Zweifelsfall
sitzt der Mutterkonzern dann auch noch in den Staaten. In einem völlig
anders gelagerten Fall (AGB bzw. Impressum) klagt die
Verbraucherschutzzentrale schon seit Jahren erfolglos - Ebay bezahlt
anscheinend lieber die Abmahngebühren (leider kenne ich die Details
dieses Rechtsstreits nicht).
Was man aber gegebenenfalls unternehmen kann, ist eine
strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen Ebay anzustrengen, die
eine weitere Verwendung der missbrauchten Adressdaten untersagt.
Unterschreibt Ebay diese nicht, kann man noch Antrag auf einstweilige
Verfügung und Klage einreichen. Eine Rechtsschutzversicherung
ist -- wie so häufig -- hilfreich...
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