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Erfahrungsbericht zur (Un-) Sicherheit von Ebay

Der »Marktplatz für Betrüger« (M. Mackinger)

Von Agon S. Buchholz für Kefk Network Shopping, Juni 2003 ff.

Auktionen : Ebay : Strafanzeige : Übersicht
06-Sep-2003/17-Jan-07 [Changelog - aktuelle Änderungen]


Übersicht

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Strafanzeige

M.E. sollte man in begründeten Fällen (vgl. Was tun nach einem Ebay-Betrug?) nicht zögern, umgehend eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben.

Das Erstatten einer Anzeige ist zunächst recht einfach und unkompliziert: Jede Polizeitwache nimmt die Anzeige auf, zu jeder Tages- und Nachtzeit und an allen Wochentagen. Man muss dabei keine Büro-, Öffnungs- oder Sprechzeiten beachten, sollte aber seinen Personalausweis zur Hand haben. Auf der Wache wird eine Beamter sich den Fall schildern lassen und Notizen machen; Sie können auch eine Erklärung vorbereiten (vgl. Begleittext) und diese übergeben; in komplizierten und recht verworrenen Angelegenheiten wie bei Internet- Betrügereien halte ich dies für unbedingt sinnvoll, es ist aber nicht notwendig. Von der Polizei erhalten Sie eine Vorgangsnummer (»Tagebuchnummer«), unter der die Angelegenheit bearbeitet wird; diese Vorgangsnummer ist wichtig, da sie Ihnen die Möglichkeit für für Nachfragen oder Ergänzungen bietet.

Als Betrugsopfer sollten Sie folgende Anlagen hinzufügen:

  • Kopie Personalausweis,
  • Kopie eBay Versteigerung,
  • Kopie Bestätigungsmail,
  • Kopie Überweisungsbeleg,
  • Kopie Kontoauszug.

Grundsätzlich gillt: je mehr Strafanzeigen gestellt werden, umso größer sind die Konsequenzen für den Angeklagten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie bei Mark Van Mierlo:  FAQ - Strafanzeige.

Am 06.09.2003 habe ich Anzeige gegen Unbekannt wegen Betrugs erstattet; ich lasser zur Zeit prüfen, ob Ebay Beihilfe zum Betrug geleistet oder nur grob fahrlässig gehandelt hat.

Die Vorgangsnummer der Anzeige ist 030906/0316-0; andere Ebay- Geschädigte in den hier dokumentierten vier Betrugsfällen sollten diese Vorgangsnummer bei der eigenen Anzeige angeben, um den ermittelnden Behörden die Querverbindungen offenzulegen; betroffen sind ja Ebay- Mitglieder aus der ganzen Bundesrepublik, und ohne diesen Hinweis würde jeder Betrug zunächst nur als Einzelfall behandelt werden.

Am 18.09. fertigte ich einen umfangreichen Nachtrag zu meiner Anzeige vom 06.09. an mit meinen eigenen Rechercheergebnissen (ich dokumentiere diesen Nachtrag hier nicht, da u.a. persönliche Daten von Betrugsopfern enhthalten sind).

Begleittext

Ich habe der Polizei ergänzend zu der Anzeige einen Begleittext übergegen, den ich hier vollständig wiedergebe.

Seite 1/4 Seite 2/4 Seite 3/4 Seite 4/4

Betreff: Anzeige gegen Unbekannt wegen Betrugs

Kurzbeschreibung

Bei dem Internet-Auktionshaus »Ebay« werden etwa seit Anfang Juni 2003 Transaktionen durch eine mir unbekannte Person durchgeführt, der meinen Namen, meine Postanschrift sowie teilweise meine Telefonnummer als Verkäufer im Rahmen von Ebay-Auktionen angibt. Die anscheinend verwendeten Identitätsdaten sind:

[ Adresse und Telefonnummer ]

Bisher sind mir mehrere Dutzend Betrugsfälle aus zumindest drei verschiedenen Auktionen bekannt gemacht worden, die unter meinen Identitätsdaten abgewickelt wurden: Der erste Fall ereignete sich Anfang Juni ff., der zweite Fall Ende August ff., der dritte Anfang September.

Ich bin jedoch noch nie als Käufer oder Verkäufer bei Ebay aktiv geworden, kenne die im Ebay-System angegebenen E-Mail-Adressen nicht und bin auch nicht Inhaber der dort aufgeführten Bankverbindungen; zutreffend ist jedoch mein Name, meine Adresse sowie meine Telefonnummer.

Tathergang

Fall 1 – Festplatten / Juni 2003 ff.. Der erste Fall wurde mir erstmals bekannt gemacht durch einen Telefonanruf am 12.06.; in diesem Gespräch wurde mir geschildert, dass bei Ebay vermutlich am 08.06. eine Auktion stattgefunden habe, bei der eine mir unbekannte Person unter meinen Identitätsangaben als Verkäufer von Computer-Zubehör mehrere Festplatten verkauft habe; auf eine im Ebay-System genannte Bankverbindung sei der Kaufpreis per Vorkasse überwiesen worden, es sei jedoch die erworbene Ware nicht geliefert worden. Verwendet wurde der Ebay-Account »hdd-drive«, »hdd_drive« oder »harddrive« sowie die E-Mail-Adresse »hdd-drive@web.de« oder »hdd_drive@web.de«. In den folgenden Tagen meldeten sich insgesamt fünf Personen, die ähnliche Angaben machen. U.a. von folgenden Telefonnummern wurde ich angerufen:

12.6., ca. 21:33 Uhr: 077719210xx
12.6., ca. 20:59 Uhr: 029339216xx
14.6., ca. 10:50 Uhr: 09419491xx
25.0., ca. 15:33 Uhr: 017990760xx

Die Namen der Inhaber der Telefonanschlüsse habe ich leider nicht notiert, in einem Fall wurde keine Rufnummer übermittelt.

Ich empfahl den fünf Personen, (a) bei der jeweiligen Bank zu versuchen, die Überweisung rückgängig zu machen; (b) das sogenannte »Ebay-Sicherheitsteam« über den Betrugsfall zu informieren sowie (c) Anzeige zu erstatten bei der Polizei. Ausserdem bat ich die Anrufer, mir per E-Mail die Eckdaten der Ebay-Transaktion mitzuteilen, was jedoch leider keiner der Betroffenen getan hat; da mir weder seitens Ebay noch seitens der Betroffenen präzise Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, hielt ich das Erstatten eine Anzeige – vielleicht irrtümlich – für nicht möglich. Folgende Bankverbindung wurde angegeben:

Bankverbindung: Deutschen Bank, Hamburg
Kontoinhaber: nicht genannt (!)

Nachtrag: Die verwendete Bankverbindung ist registriert auf die Tipp 24 AG in Hamburg.

Am 14.06. informierte ich Ebay über den Vorfall mit dem Betreff: »Probleme mit einem anderen Mitglied : Zweifelhafte Kontaktdaten/Identität : Ein Mitglied veröffentlicht fremde Kontaktinformationen« und bat darum, alle mit meinen Adressdaten verknüpften Ebay-Accounts zu sperren sowie die an den Auktionen beteiligten Käufer zu warnen; ausserdem bat ich Ebay, mir die Eckdaten der Auktion zu bestätigen (Hat die betreffende Auktion tatsächlich stattgefunden? Wann hat die Auktion stattgefunden? Was wurde verkauft, und in welcher Menge?), um eine handfeste Grundlage für eine Strafanzeige zu erhalten. Ebay teilte mir darauf per E-Mail am 19.06. mit: »Unter der von Ihnen genannten E-Mail-Adresse und dem Mitgliedsnamen liegt uns definitiv keine Anmeldung vor. Leider koennen wir Ihnen die gewuenschten Angaben nicht mitteilen«. Dies wurde am 23.06. bekräftigt: »Wir moechten aber noch einmal verdeutlichen, dass eBay selbst nicht ermitteln kann«. Ebay weigerte sich leider – trotz mehrfacher Nachfragen meinerseits – nach Auktionen zu recherchieren, die mit meinem Adressdatensatz verknüpft sind und lehnte darüber hinaus ab, mir zu bestätigen, ob die betreffende Auktion überhaupt tatsählich stattgefunden hat.

Fall 2 – Parfum / August 2003 ff.. Der zweite Fall wurde mir bekannt gemacht durch einen Telefonanruf am 28.08.; in diesem Gespräch wurde mir geschildert, dass bei Ebay vermutlich am 26.08. eine Auktion stattgefunden habe, bei der eine unbekannte Person erneut unter Nennung meiner Identitätsangaben als Verkäufer von Parfums augetreten sei; auf eine im Ebay-System genannte Bankverbindung sei der Kaufpreis per Vorkasse überwiesen worden, es sei jedoch die erworbene Ware nicht geliefert worden. In den folgenden Tagen meldeten sich mehrere Dutzend Personen, die weitgehnd übereinstimmende Angaben machen; in den Telefongesprächen wurden als Kontoinhaber allerdings unterschiedliche Bankverbindungen und Kontoinhaber genannt; die Namen »Zimmer«, »Fischer« und »Zimmer- Buchholz« tauchten auf; ausserdem wurde eine weitere Bankverbindung bei der Sparda- Bank genannt, die ich jedoch leider nicht notiert habe. Gleich blieb jedoch die E-Mail- Adresse <a-buchholz@lycos.de>. Ich empfahl den Anrufern dieselben Schritte wie im ersten Fall. Genannt wurden mir verschiedene Bankverbindungen, darunter die folgende (wie in Fall 1, nur diemal unter Nennung eines Kontoinhabers):

Bankverbindung: Sparda-Bank, Hamburg
BLZ: 206 905 00
Kto-Nr.: 949 860
Kontoinhaber: »Fischer«, »Zimmer«, »Zimmer-Buchholz«

Fall 3 – Computerspiele / September 2003 ff.. Der dritte Fall wurde mir bekannt durch einen Anruf vom 05.09. In diesem Gespräch wurde mir geschildert, dass bei Ebay am 22.08. eine Auktion stattgefunden habe, bei der eine unbekannte Person unter meinen Identitätsangaben als Verkäufer von Computer-Spielen augetreten sei; auf eine im Ebay-System genannte Bankverbindung sei der Kaufpreis wiederum per Vorkasse überwiesen worden, es sei jedoch die erworbene Ware nicht geliefert worden; auch hier wurde anscheinend die E-Mail-Adresse <a-buchholz@lycos.de> verwendet. Folgende Bankverbindung wurde genutzt:

Bankverbindung: Sparda-Bank
BLZ: 206 905 00
Kto-Nr.: 849 860
Kontoinhaber: Buchholz-Fischer

Anmerkungen

Leider erlaubt es das Ebay-System nach Ablauf einer Auktion nicht mehr, den Auktionsverlauf einzusehen; da ich in keiner Form an den Auktionen beteiligt war, habe ich ohne die Kooperation von Ebay leider keine Möglichkeit, den Wahrheitgehalt der mir gegenüber telefonisch gemachten Angaben zu überprüfen; aufgrund der hohen Anzahl weitgehend übereinstimmender Angaben muss ich mittlerweile jedoch davon ausgehen, dass die entsprechenden Auktionen tatsächlich – entgegen der Mitteilung von Ebay – stattgefunden haben.

Die oben genannten Angaben wurden mir ausschliesslich telefonisch mitgeteilt und während des Gesprächs notiert; teilweise erinnerten sich die Autions-Teilnehmer auch nur ungefähr an das Datum der Auktion oder die genaue Bankverbindung; möglicherweise stimmen die Daten daher teilweise nicht, oder sind unvollständig. Mir ist unklar, ob nur die drei oben angeführten Auktionen, oder weitere stattgefunden haben, da mir gegenüber beispielseweise unterschiedliche Angaben über die im Ebay-System aufgeführten Kontonhaber gemacht wurden (»Fischer«, »Zimmer« oder »Zimmer-Buchholz«) und in Fall 2 als Auktionsende die Daten 28.08, 26.08. sowie 23. oder 24.08. genannt wurden; möglicherweise gab es noch weitere Auktionen, oder die Anrufer haben sich im Datum oder in den Namen der Kontoinhaber vertan.

Ebenfalls unklar ist mir die Vorgehensweise des Auktionshauses Ebay; aus einigen Telefongesprächen im Fall 2 erfuhr ich, dass Ebay an einige der Auktionsteilnehmer mehrere Tage nach Ablauf der Auktion (!) Warnhinweise gemailt habe mit der Empfehlung, die Geldüberweisung eventuell zu verzögern. Ebay kontaktierte allerdings aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht alle Auktionsteilnehmer, und ausserdem kam die Warnung in allen Fällen zu spät. Ich kann dies nicht nachvollziehen, da ich Ebay bereits vor zweieinhalb Monaten – am 14.06. -- über den Indentitätsdiebstahl informiert habe; Ebay sollte also längst meinen missbräuchlich genutzten Adressdatensatz gesperrt haben. Ich verstehe also nicht, wieso Ebay die zu Fall 2 und Fall 3 gehörigen Auktionen überhaupt ermöglicht hat, warum Ebay erst zweieinhalb Monate nach meiner Beschwerde beginnt, die Auktionsteilnehmer zu warnen und warum – wenn schon Warnungen an die Auktionsteilnehmer versandt werden – diese nicht allen Käufern zugestellt werden; so erhielt der Auktionsteilnehmer von Fall 3 beispielsweise keine Warnung von Ebay.

Eine Ermittlung der exakten Auktionstermine und Transaktionsdaten sollte jedoch über das Ebay-System möglich sein. Dieses System basiert auf einer Datenbank, in der Daten wie »Name = Agon Buchholz«, »Anschrift = Waldenser Strasse 30« oder »PLZ = 10551« problemlos recheriert werden können sollten; darüber sollten sich leicht alle Auktionen feststellen lassen, die unter Nennung dieser Adresse durchgeführt wurden; mit diesem Datensatz ist dann immer auch eine Bankverbindung verknüpft.

Ein weiterer Ansatzpunkt zur Ermittlung der Identität des Täters könnte die IP-Adresse bieten, über die auf die jeweiligen Ebay-Accounts zugegriffen wurde – vorausgesetzt, Ebay loggt diese sicherheitsrelevanten Informationen überhaupt mit; sollten diese Daten verfügbar sein, könnte über den zuständigen Internet Service Provider möglicherweise ermittelt werden, von wem der betreffende Internet-Zugang zum Zeitpunkt der Zugriffe auf die Ebay-Accounts genutzt wurde.
Der sicherste Anhaltspunkt zur Ermittlung der tatsächlichen Identität des Betrüger bieten m.E. die angegebenen Bankverbindungen; da auch hier Transkriptionsfehler erfolgt sein können, bitte ich darum, auch diese Angaben bei Ebay zu verifizieren.

Berlin, 5. September 2003,
Agon Buchholz

Strafanzeige gegen Ebay

Woran scheitert eine Strafanzeige gegen Ebay? Anzuzeigende Vergehen wären möglicherweise

  • Duldung eines Betrugs,
  • Begünstigung (Par. 257 StGB),
  • Strafvereitelung (Par. 258 StGB) oder
  • grobe Fahrlässigkeit (im bürgerlichen Recht) bzw.
  • Leichtfertigkeit (Par. 15 StGB).

Tatbestände gäbe es m.E. genug, nur der Firmensitz macht all dem einen Strich durch die Rechnung:

eBay International AG
Helvetiastrasse 15-17
CH-3005 Bern

Findet mal einen Anwalt, der nicht nur Internet-Recht, deutsches und europäisches Recht sowie Auktions-/ Handelsrecht draufhat, sondern auch noch internationales Recht aus dem FF beherrscht. Und im Zweifelsfall sitzt der Mutterkonzern dann auch noch in den Staaten. In einem völlig anders gelagerten Fall (AGB bzw. Impressum) klagt die Verbraucherschutzzentrale schon seit Jahren erfolglos - Ebay bezahlt anscheinend lieber die Abmahngebühren (leider kenne ich die Details dieses Rechtsstreits nicht).

Was man aber gegebenenfalls unternehmen kann, ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen Ebay anzustrengen, die eine weitere Verwendung der missbrauchten Adressdaten untersagt. Unterschreibt Ebay diese nicht, kann man noch Antrag auf einstweilige Verfügung und Klage einreichen. Eine Rechtsschutzversicherung ist -- wie so häufig -- hilfreich...

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Anmerkungen

Forum: Erfahrungen mit Ebay (Anmerkungen in diesem Forum: 52)

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