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Erfahrungsbericht zur (Un-) Sicherheit von Ebay

Von Agon S. Buchholz für Kefk Network Shopping, Juni 2003 ff.

Auktionen : Ebay : Leserbriefe : Übersicht
19-Jan-2004/17-Jan-07 [Changelog - aktuelle Änderungen]


Übersicht

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Leserbriefe

Auszug

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Entsetzen habe ich im "Focus" 2/2004 den Artikel "Teure Scherze" gelesen, der von einem Internet-Betrug berichtet, bei dem der Bundestagsabgeordnete Uwe Göllner durch einen Identitätsdiebstahl geschädigt wurde; bisher dachte ich, bei meinen eigenen Erlebnissen mit dem Internet-Auktionshaus Ebay handele es sich um einen kuriosen Einzelfall; durch die Lektüre des Berichts gewann ich jedoch den Eindruck, dass es sich bei den Vorgängen des Adressmissbrauchs und Identitätsdiebstahls nicht um singuläre Einzelfälle, sondern um einen gravierenden Mißstand in dieser Grauzone unserer Wirtschaft handelt, der durch Ebay methodisch ausgenutzt wird, und der dringend durch den Gesetzgeber beseitigt werden müsste; nur von einem "teuren Scherz" zu sprechen, wie der "Focus"-Artikel titelt, halte ich daher für unangebracht.

Um so enttäuschter war ich dann auch von der oberflächlichen Berichterstattung im grossen "Focus"-Bericht zu Ebay in Ausgabe 3/2004, der auf S. 92 nur periphere Sicherheitsprobleme ("Die Tricks der Betrüger") andeutet, anstatt auf das eigentliche Problem einzugehen, dass zu Betrugsserien in beliebiger Grössenordnung geradezu einlädt: Das vollständige Fehlen einer jeglichen Identitätsfeststellung bei dem Internet-Auktionshaus!

Ich bitte sie eindringlich, in zukünftigen Recherchen auch diesen scheinbar rechtsfreien Raum um Ebay zu berücksichtigen und Identitätsdiebstähle, wie in den Fällen von Herrn Göllner und mir geschehen, nicht nur als "Scherze" zu deklassieren.

Bitte erlauben Sie mir daher, meine eigenen Erlebnisse mit Ebay zur Erläuterung dieses meines Anliegens zu schildern; da es Ihnen – ebenso wie mir zunächst auch – vermutlich schwer fallen wird, diesen nur schwer nachvollziehbaren Erfahrungen Glauben zu schenken, fasse ich hier nur kurz meine Erlebnisse zusammen und stehe gerne jederzeit für telefonische oder persönliche Rückfragen zur Verfügung. Alle hier angeführten Sachaussagen lassen sich durch Schriftwechsel oder andere Dokumente belegen, die mir vorliegen und die ich Ihnen selbstverständlich gerne auf Anfrage zur Verfügung stellen werde.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich kein Ebay-Teilnehmer bin; ich habe noch nie Waren oder Dienstleistungen über das Internet-Auktionshaus Ebay ge- oder verkauft und habe dies auch für die Zukunft nicht vor. Dennoch wurden bei Ebay zwischen Juni und September 2003 insgesamt über 120 Auktionen durch eine mir unbekannte Person oder Gruppe von Personen durchgeführt, die meinen Namen, meine Postanschrift sowie meine Telefonnummer ohne meine Kenntnis oder Billigung für Verkäufe missbraucht haben; ich kenne die im Ebay-System angegebenen E-Mail-Adressen nicht und bin auch nicht Inhaber der dort aufgeführten Bankverbindungen – zutreffend ist jedoch mein Name, meine Adresse sowie meine Telefonnummer.

Es handelt sich in meinem Fall *nicht* um einen so genannten "gehackten" Account ("Passwortklau"), sondern um einen *Identitätsdiebstahl*, dessen Wiederholung in 117 Einzelfällen zwischen August und September 2003 nachweislich durch Ebay nachweislich geduldet wurde!

In einem weiteren Unterschied zu Herrn Göllners Fall soll ich keine Waren ersteigert, sondern Produkte wie Parfums, Computerspiele, Festplatten und Konzertkarten verkauft haben – was ich jedoch nie getan habe.

Ich habe den Betrug selbstverständlich sowohl dem so genannten "Ebay- Sicherheitsteam" gemeldet, dies auch von Ebay bestätigt und Abhilfe versprochen bekommen, als auch bei der Polizei zur Anzeige gebracht (Anzeige gegen Unbekannt wegen Betrugs bei der Polizeidirektion 3, Referat VB, Perleberger Straße 61A, 10559 Berlin; Vorgangsnummer: 030906/0316-0 vom 6.9.2003; die Ermittlungen werden derzeit durch die Polizeiinspektion im Emsland in Lingen durchgeführt, wo der ermittelte tatverdächtige Inhaber der Bankverbindung seinen Wohnsitz hatte; das Aktenzeichen dort lautet 2003017201; der Vorgang wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Oldenburg unter der Nummer 560Js5441/03 geführt).

Trotz der Meldung des Betrugs bei dem so genannten "Ebay- Sicherheitsteam" hat Ebay die 117-fache Wiederholung des Identitätsdiebstahls in einer zweiten Betrugsserie zwischen August und September 2003 nicht verhindert, sondern in 117 Fällen einen weiteren Betrug geduldet. Ausserdem verstösst Ebay auch jetzt, über ein halbes Jahr nach den ersten Vorfällen, gegen den Datenschutz und gegen meine Persönlichkeitsrechte, indem meine missbrauchten Identitätsdaten wider besseren Wissens an über 120 Betrugsopfer sowie zuletzt auch noch eine Hamburger Inkasso-Kanzlei ohne meine Zustimmung oder Billigung weitergibt. Das Auktionshaus nötigt mir dadurch – wider besseren Wissens – die Bürde auf, den Betrugsopfern die Versäumnisse und Mißstände bei Ebay erklären zu müssen. Nicht ich, sondern Ebay sollte den Betrugsopfern erklären müssen, wie es zu dieser Betrugsserie kommen konnte!

Diese klärenden Telefongespräche haben mich über 40 Stunden meiner Freizeit gekostet, die mir natürlich von Ebay nicht vergütet werden; selbst eine Entschuldigung des Unternehmens steht noch aus, die mir erklären würde, warum mir mehrmals durch Ebay zugesichert wurde, meine Adressdaten seien gesperrt worden und ein weiterer Missbrauch nicht mehr möglich, wie aber dennoch weitere 117 betrügerische Auktionen unter eben diesen angeblich gesperrten Adressdaten durchgeführt werden konnten. Statt gegen die vor Monaten gemeldeten Betrügereien vorzugehen und die Betrugsopfer selbständig über die Vorgänge zu informieren, versucht Ebay nun, über die Hamburger Inkasso-Kanzlei KSP sogar noch, eine Reihe nicht näher aufgeschlüsselter oder begründeter Beträge i.H.v. fast EUR 400,- einzufordern und sich auch noch an den vorgefallenen Betrügereien vorsätzlich zu bereichern.

Um diese für mich zunächst unbegreiflichen Vorgänge zu verstehen, habe ich mich in den vergangenen Monaten zwangsläufig näher mit der Funktionsweise des Internet-Auktionshauses Ebay auseinandersetzen müssen. Dabei bin ich u.a. auf folgende unerträgliche Mißstände gestoßen:

* Wie ist es möglich, daß bei einem weltweit operierenden Unternehmen, auf dessen Internet-Plattform nicht nur Fernseher und Autos, sondern sogar ganze Grundstücke gehandelt werden, unter missbräuchlicher Nutzung fremder Namen (zunächst?) rechtsverbindliche Zugänge (sog. »Accounts«) als Grundlage für derartige Käufe und Verkäufe eingerichtet werden können?

Ebay führt keinerlei Idententitätsfeststellung bei der Eröffnung von neuen Ebay-Accounts durch, wie dies problemlos mit allgemein üblichen Verfahren wie Postident der Deutschen Post AG möglich wäre und dies auch von jedem seriösen Unternehmen getan wird. Beispielsweise muss sich der Kunde bei der Eröffnung jedes Sparkontos mit einem gültigen Personaldokument gegenüber der Bank ausweisen; bei Ebay kann dagegen jedermann Waren eines nahezu beliebigen Wertes ver- oder ersteigern, ohne sich gegenüber dem Auktionshaus irgendwie ausweisen zu müssen.
Statt wenigstens den Versuch zu unternehmen, auch die Interessen der Käufer und Verkäufer auf der Ebay-Plattform durch eine Identitätsfeststellung zu schützen, verfolgt Ebay offensichtlich ausschliesslich die eigenen Interessen: Über die einen Ebay-Account eröffnende Person holt Ebay eine Schufa-Auskunft ein, die jedoch nicht die Identität des Account-Inhabers verifiziert, sondern nur Auskunft gibt über dessen Kreditwürdigkeit. So stellt Ebay im puren Eigeninteresse sicher, nur Konten zuzulassen, deren vermeintliche Inhaber zahlungsfähig sind, um die entstandenen Einstellgebühren und Verkaufprovisionen bezahlen zu können – gegebenenfalls auch dann, wenn der Account in betrügerischer Absicht durch eine dritte Person eröffnet wurde, wie dies in meinem Fall geschehen ist.

Die betreffenden Identitätsdaten für positive Schufa-Auskünfte lassen sich nicht nur im Handbuch des Deutschen Bundestags recherchieren – wie dies möglicherweise im Falle des Herrn Göllner geschehen ist –, sie finden sich beispielsweise auch im Impressum jeder Website, die den Anforderungen des Paragraph 10 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV) und des Paragraph 6 des Teledienstegesetzes (TDG) genügt – und natürlich auch in jedem bundesdeutschen Telefonbuch. Ein Identitätsdiebstahl bei Ebay kann also jeden deutschen Bürger jederzeit und vollkommen unverschuldet treffen, der nicht gerade ein säumiger, bei der Schufa registrierter Schuldner ist und über den Ebay daher eine negative Schufa-Auskunft erhält.

* Wieso versucht Ebay auch nach der wiederholten Meldung des Adressdiebstahls und Betrugs auch weiterhin, Gebühren von mir und den anderen Betrugsopfern einzufordern?

Auch hier verfolgt Ebay nachweisbar ausschliesslich Eigeninteressen und verstösst zu deren Wahrung gegen die guten Sitten, die allgemeinen Regeln des Anstands und gegen den gesunden Menschenverstand.

Am 17.7.2003 hat mir auf meine Meldung der ersten Betrugsfälle hin eine Barbara Graf per E-Mail zugesichert: »Ich habe alle gefundenen Konten die Ihre Adressdaten enthielten geprueft und gesperrt. Es ist demnach nicht mehr moeglich in irgendeiner Weise unser System zu nutzen«. Diese Auskunft deckt sich nicht mit der Behauptung von Jochen Martens, einem weiteren Mitarbeiter des so genannten Ebay-Sicherheitsteams, vom 19.7.2003, der behauptete, der betrügerische Account existiere gar nicht – Ebay hat mir gegenüber zunächst die ersten Betrugsfälle abgestritten ("Unter der von Ihnen genannten E-Mail-Adresse und dem Mitgliedsnamen liegt uns definitiv keine Anmeldung vor"; diese Auskunft vom 19.7.2003 von einem Jochen Martens ist wahrheitswidrig und hat – ganz im Sinne Ebays – weitere Recherchen und – zumindest zunächst – eine Strafanzeige erfolgreich verhindert, da ich -- ähnlich Herrn Göllner -- erst an einen dummen Streich glaubte).

Des weiteren ist selbst die Aussage von Barbara Graf unwahr; meine in betrügerischer Absicht missbrauchten Adressdaten wurden keineswegs gesperrt, sondern bereits wenige Wochen später in 117 Fällen erneut missbraucht – also unter Duldung durch Ebay. Auch diese Vorfälle meldete ich, sobald sie mir durch Anrufe verärgerter »Kunden« bekannt gemacht wurden, dem so genannten »Ebay Sicherheitsteam« und erhielt am 11.9.2003 erneut eine entsprechend vertröstende Auskunft, diesmal von einem Roman Beerens: "Wir haben erneut alle bei uns mit Ihrer Anschrift registrierten Mitgliedkonten ueberprueft und vom Handel bei Ebay ausgeschlossen" (sic!). Ebay hat mir gegenüber also wiederholt den Erhalt der Meldung der Betrugsfälle bestätigt und Gegenmassnahmen zur Verhinderung weiterer Betrügereien zugesichert, diese aber nicht umgesetzt, möglicherweise in der Absicht, von mir später Gebühren für die Transaktionen, die unter missbräuchlicher Verwendung meiner Identitätsdaten durchgeführt wurden, einfordern zu können.

Diese Vermutung wird belegt durch ein Schreiben der Hamburger Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheimer & Partner, das mir 24.12.2003 (ja, zu Weihnachten!) zugestellt wurde und in dem behauptet wird, Ebay habe mir gegenüber Forderungen für "Einstellgebühren und gegenenfalls Verkaufsprovision" (nicht näher aufgeschlüsselt), die auf angeblich "mehrfache Mahnungen aus erteilter Rechnung" zurückgehen sollen (ohne Nennung der Adressaten oder Zustellungsdaten der angeblichen Rechnungen und Mahnungen); eingefordert wird in diesem Inkassoversuch ein Betrag von insgesamt EUR 373,35, der sich vermutlich nur auf die zweite Betrugsserie, also gerade jene, die Ebay bewusst geduldet hat; in dem Schreiben werden auch gleich noch gerichtliche Schritte für den Fall der Nichtzahlung angekündigt. Auch diese Aussagen der Inkasso-Kanzlei sind erneut wahrheitswidrig; ich habe weder eine Rechnung noch Mahnungen von Ebay erhalten – wie sollte ich auch, da Ebay keinerlei Dokumente per Post verschickt. Abgesehen davon sind die Forderungen natürlich ohnehin vollkommen gegenstandslos.

Offensichtlich hat Ebay die zweite Betrugsserie wider besseren Wissens zugelassen und 117 weitere Betrugsfälle geduldet, da Ebay an jeder Auktion – auch einer betrügerischen – verdienen möchte.

Nach Angaben aus dem umfangreichen Ebay-Bericht in "Focus" 3/2004, S. 84 ff., sind die in dieser Form erwirtschafteten Einnahmen des Auktionshauses nicht unerheblich: Demnach erwirtschaftet Ebay Gebühren und Provisionen i.H.v. 92 Millionen Dollar pro Quartal, das wären über 370 Millionen Dollar pro Jahr – wie gross mag wohl der Anteil daran sein, den Ebay aus allein aus betrügerischen Auktionen durch derartige Inkassi erwirtschaftet? Laut "Focus" wurden 2003 auf den Internet-Seiten von Ebay Deutschland 48 Millionen Produkte angeboten; die Betrugsrate liegt nach konservativen Schätzungen in Presseberichten zwischen einem und zehn Prozent; Ebay nennt keine konkreten Zahlen (warum eigentlich nicht?), spricht jedoch von einer Rate von "unter einem Prozent".

Selbst bei einer Betrugsrate von "nur" einem Zehntel der kleinsten in Presseberichten geschätzten Betrugsrate (also 1/10 Prozent!) wären das bei 48 Millionen Auktionen noch immer allein im Jahr 2003 in Deutschland 48.000 Betrugsfälle – eine stattliche Anzahl angesichts eines Unternehmens, das keinen Handlungsbedarf bei den Sicherheitsmassnahmen sieht. Weder den Fall des Herrn Göllner noch meine eigenen Erlebnisse kann man also als Ausnahmen oder "Einzelfälle" bezeichnen!

Die Tatsache, dass Ebay versucht, auch unberechtigte Forderungen in beträchtlicher Höhe über eine Inkasso-Agentur einzufordern, die ganz offensichtlich keine Kenntnis der Sachlage besitzt, und die Tatsache, dass Ebay die wiederholten Beschwerden über den Identitätsdiebstahl sowie die mit der Strafanzeige verbundenen Ermittlungen der Behörden in dem angezeigten Betrugsfall vollkommen ignoriert, ist nicht nur empörend, sondern rückt die Vorgehensweise von Ebay für mich in die Nähe von krimineller Nötigung.

* Wie ist es möglich, dass ein Unternehmen, dem so viele offensichtliche "Pannen" und "Fehler" unterlaufen, das anscheinend von der schieren Masse an tausenden von Betrügereien vollkommen überfordert ist und das nicht Willens oder in der Lage ist, geeignete Gegenmassnahmen nach einem gemeldeten Betrugsfall zur Vermeidung eines weiteren Missbrauchs der gestohlenen Adressdaten zu ergreifen, dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wird?

Der Unternehmenssitz von Ebay ist anscheinend nicht zufällig oder »nur« aus steuerlichen Gründen gewählt worden: Der Unternehmenssitz, den die Kanzlei KSP für ihren Mandanten angibt, befindet sich nämlich weder auf deutschem Boden, noch innerhalb der EU: die »eBay International AG« als klagende Partei, hat ihren Sitz in der Schweiz, Helvetastrasse 15/17, CH-3005 Bern. Daran scheitern vermutlich alle für Privatpersonen zugänglichen und vor allem finanzierbaren Schutzmassnahmen auf dem Rechtsweg.

[...]

Ich kann daher nur hoffen, dass Ebays Hamburger Inkasso-Kanzlei gegen mich Klage erhebt, um die Vorfälle in der Öffentlichkeit eines ordentlichen Gerichts zu klären. Es erscheint mir jedoch absurd, als vollkommen unschuldiger Staatsbürger darauf hoffen zu müssen, von einem unseriösen Internet-Konzern verklagt zu werden, um überhaupt die Möglichkeit zu erhalten, die mir zugefügte Rufschädigung rechtsverbindlich aufklären und mich beispielsweise vor einem unzulässichen Schufa-Eintrag schützen zu können.

Ich empfinde diese Vorkommnisse als unterträglich. In einem Rechtsstaats darf einem privatwirtschaftlichen Unternehmen diese sittenwidrige und unmoralische Handeln nicht erlaubt werden.

* Ebay muss durch den Gesetzgeber gezwungen werden, die Vorgaben des deutschen Datenschutzes einzuhalten, und
* Ebay muss durch geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen gezungen werden, der permanenten Möglichkeit von Identitätdiebstählen einen wirkungsvollen Riegel vorzuschieben.

Ich würde mich freuen, wenn Sie in einer zukünftigen Berichterstattung im "Focus" zumindest die Möglichkeit in Betracht ziehen würden, dass in Gestalt von Ebay ein Unternehmen in Deutschland tätig ist, das sich zumindest unseriöser, wenn nicht gar krimineller Mittel und Methoden bedient, um die eigenen finanziellen Interessen zu schützen.

Mit freundlichen Grüssen,
Agon Buchholz

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Anmerkungen

Forum: Erfahrungen mit Ebay (Anmerkungen in diesem Forum: 52)

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