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Erfahrungsbericht zur (Un-) Sicherheit von Ebay
Der »Marktplatz für Betrüger« (M.
Mackinger)
Von Agon S. Buchholz
für Kefk Network Shopping, Juni 2003 ff.
Auktionen : Ebay
: Inkasso : Übersicht
26-Dec-2003/17-Jan-07
[Changelog - aktuelle Änderungen]
Übersicht
Inkassoversuche durch Ebay
Als "Überraschungsgeschenk" zum Heiligabend wurde mir (und wohl noch
weiteren weiteren Personen) ein vor Formfehlern nur so strotzendes
Schreiben von der Hamburger Kanzlei »Dr. Seegers, Dr. Frankenheimer &
Partner« zugestellt, die behauptet, die Ebay International AG
als Mandanten zu vertreten.
In dem nach übelster Inkasso-Manier zu Weihnachten zugestellten
Schreiben wird versucht, von mir »Einstellgebühren und gegebenenfalls
Verkaufsprovisionen« i.H.v. insgesamt EUR 373,35 einzufordern.
Dem Schreiben ist auch gleich ein ausgefüllter Überweisungsträger
beigefügt, gezahlt werden soll auf ein Konto, das registriert ist auf »KSP
Rechtsanwälte, Hamburg«; das Kreditinstitut ist die Deutsche Bank
24. Das Schreiben wurde von einer Anwaltskanzlei aufgesetzt, ich
kann es daher nicht scannen oder im Volltext wiedergeben, da derartige
Dokumente automatisch urheberrechtlich geschützt sind, ich kann jedoch
auf Formfehler und Ungereimtheiten hinweisen:
- Das Schreiben enthält keinen Betreff und es geht daraus nicht
eindeutig hervor, was Gegenstand des Schriftstücks ist -- handelt es
sich um ein Rechnungsduplikat, eine (erste? zweite?) Mahnung, einen
Inkassoversuch, ein informelles Schreiben?
- Die Kanzlei »Dr. Seegers, Dr. Frankenheimer & Partner«
behauptet, die Ebay International AG als Mandanten zu
vertreten, weist dies aber nicht nach, z.B. durch ein entsprechendes
Dokument der Ebay International AG. Da die Zahlung des
eingeforderten Betrags »ausschliesslich auf unser unten
angegebenes Konto zu zahlen« sei, könnte man auf den Gedanken
kommen, das die Kanzlei KSP gänzlich auf eigene Rechnung arbeitet.
Selbst wenn jemand bereit wäre, die geforderten Beträge zu
begleichen, wird wohl kaum jemand so blöd sein, Leistungen von Ebay
auf ein fremdes Konto (!) ohne Nachweis der Berechtigung zu
überweisen. Wenn die Kanzlei KSP Prokura für Ebay hat, sollte sie
das nachweise, zumindest wenn sie Zahlungen beglichen sehen will.
- Das Schreiben richtet sich an »Ihr Zeichen: buchholzhier«,
und räumt in dieser Formulierung gar nicht erst die Möglichkeit ein,
dass »buchholzhier« gar nicht mein Ebay-»Zeichen« ist,
oder dass ich möglicherweise gar kein solches »Zeichen«
besitze. Normalersweise würde man schreiben: »zur Kundennummer
[...]« bzw. »zum Zeichen buchholzhier«, oder konkreter: »zum
Ebay-Account buchholzhier«. Diese kleine und scheinbar
unwichtige Ungenauigkeit deutet darauf hin, dass die Kanzlei KSP
durch diesen Fomulierungstrick eine Identität von Adressinhaber und
Ebay-Account herbeizaubern will; diese Auslegung widerspricht jedoch
der aktuell gültigen
Rechtslage.
- Es wird keine Frist gesetzt, bis wann die Zahlung zu leisten
wäre.
- Es wird keine Einspruchsmöglichkeit eingeräumt.
- Das Schreiben ist nicht persönlich unterschrieben, sondern endet
mit einem nicht lesbaren Krakel und einem gedruckten »KSP
Rechtsanwälte«.
- Es wird behauptet, es habe mehrfache Mahnungen gegeben; es mag
ja sein, da Ebay den einen oder anderen Kunden gemahnt haben mag,
mich jedenfalls nicht, weder einfach noch mehrfach. Das Schreiben
nimmt auch keinen Bezug auf eine Vorgangsnummer oder ein Datum, an
dem die angebliche Mahnung verschickt wurde. Natürlich wird auch
nicht erwähnt, wer (Ebay? die Kanzlei KSP?), in welcher Form
(E-Mail? Einschreiben? mündlich?) und an wen die angebliche Mahnung
übermittelt worden sein soll.
- Es wird behauptet, es sei eine Rechnung erteilt worden; auch
hier mag ja sein, da Ebay dem einen oder anderen Kunden eine
Rechnung gestellt haben mag, ir jedenfalls ebenso wenig wie ich
jemals gemahnt wurde. Das Schreiben nimmt wiederum keinen Bezug auf
eine Vorgangsnummer oder ein Datum, an dem die angebliche Rechnung
verschickt wurde. Natürlich wird auch nicht erwähnt, wer (Ebay? die
Kanzlei KSP?), in welcher Form (E-Mail? Einschreiben? mündlich?) und
an wen die angebliche Rechnung übermittelt worden sein soll.
Möglicherweise hat Ebay diese Schriftstücke ausschliesslich per
E-Mail ins Nirwana an den E-Mail-Account des
Betrügers gesendet, versucht
nun aber nach übelster Inkasso-Manier, bei mir
wider besseres Wissen, diese
angeblichen finanziellen Ansprüche einzufordern.
- Das Schreiben der Kanzlei KSP enthält nur einen Hinweis auf eine
so genannte »Hauptforderung« ihres angeblichen Mandanten, die
aber vorsichtshalber ebenfalls nicht aufgeschlüsselt wird. Wer soll
denn eigentlich wann was bei Ebay eingestellt haben? Aus der
verwendeten Formulierung »für Einstellgebühren und gegebenenfalls
Verkaufsprovision« geht eindeutig hervor, dass die
Inkasso-Kanzlei nicht einmal weiss, ob die Forderung ihres
angeblichen Mandanten nur Einstellgebühren, oder auch eine
Verkaufsprovision umfasst; die Kanzlei KSP weiss also anscheinend
nicht einmal, was sie da anmahnen.
- Das Schreiben schliesst mit einer Reihe von Drohungen; so werden
»Weiterungen« und »gerichtliche Schritte« angekündigt.
Das soll mir recht sein, aber ich bezweifle, dass Ebay sich mit
diesem Fall vor gericht trauen wird.
- Besonders unerfreulich ist die vage und ebenfalls nicht weiter
erläuterte Drohung: »Die Daten zu Ihrer Person sind gespeichert«;
dies bezieht sich möglicherweise auf einen Schufa-Eintrag, den Ebay
nach Informationen aus den einschlägigen Internet-Foren
grundsätzlich bei derartigen Inkasso-Aufträgen veranlassen soll. Da
Ebay anscheinend bemüht ist, die eigene Unverschämtheit und
Dreistigkeit immer weiter zu überbieten, halte ich diese Möglichkeit
für durchaus realistisch. Allerdings kann man seine Schufa-Einträge
nicht so ohne weiteres überprüfen, da die Schufa eine Selbstauskunft
als negatives Merkmal in das so genannte Scoring einfliessen
lässt, d.h. die Kreditwürdigkeit verringert sich nach Schufa-Scoring
durch eine Selbstauskunft.
Ein nahezu identisches Schreiben erhält übrigens auch Sebastian B.,
ebenfalls am 24.12.2003. Wir können daher mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit einen Zufall ausschliessen und können die
Vorgehensweise der Kanzlei KSP mit der typischen Vorgehensweise einer
Inkasso-Agentur vergleichen, die durch psychologischen Druck versucht,
eine Zahlungsbereitschaft beim Schuldner zu erzeugen.
Meine Reaktion
Das Schreiben der Kanzlei KSP ist einer seriösen Kanzlei eigentlich
unwürdig, dafür enthält es einfach zu viele Ungenauigkeiten,
Ungereimtheiten, Behauptungen und Falschaussagen. Zumal die Berechtigung
der Kanzlei KSP, säumige Ebay-Gebühren einzufordern, zunächst einmal
nachgewiesen werden müsste und ja auch keine Fristen gesetzt werden,
könnte man das Schreiben eigentlich ignorieren.
Da mir aber daran gelegen ist, den Betrugsfall
endlich rechtsverbindlich zu klären, mich also endlich von Ebay
verklagen zu lassen, habe ich der Kanzlei KSP geantwortet -- ich habe ja
keinerlei Interesse an einer aussergerichtlichen Einigung, ausserdass
Ebay die Forderungen vollständig fallen lässt, mir dies schriftlich
bestätigt und ebenfalls schriftlich zusagt, dass meine Adressdaten im
Ebay-System bis zum jüngsten Tag gesperrt bleiben werden.
Ich gebe mein Antwortschreiben hier auszugsweise wieder.
Betreff: Vorgang Ebay, Az.: [...]
Einschreiben mit Rückschein
Berlin, 26. Dezember 2003
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bestätige den Erhalt Ihres unter dem Az. BY0359479 geführten
Schreibens am 24. Dezember 2003.
Bitte teilen Sie mir bis zum 7. Januar 2004 mit,
- was der Gegenstand und Zweck Ihres Schreibens ist. Leider
fehlt ein Betreff, und ich kann Ihrem Schreiben nicht entnehmen,
ob es sich um eine Rechnung, (erste? zweite?) Mahnung,
Zahlungsaufforderung, Inkassoankündigung oder womöglich ein rein
informelles Schreiben handelt.
- Bitte teilen Sie mir mir, ob die Kanzlei Dr. Seegers, Dr.
Frankenheim & Partner als Inkassounternehmen auftritt und weisen
Sie mir bitte Ihre Berechtigung zum Einziehen von Forderungen
Ihres vorgeblichen Mandanten auf ein Konto, das auf »KSP
Rechtsanwälte« und nicht »Ebay International AG« registriert ist
nach. Bitte weisen Sie auch in Form eines offziellen
Schriftstücks Ihres Mandanten nach, dass sie tatsächlich, wie
angegeben, Ebay International AG vertreten und nicht auf eigene
Rechnung arbeiten.
- Bitte führen Sie aus, unter welcher rechtlichen Handhabe Sie
in den Besitz der Namens- und Adressdaten für das o.g. Schreiben
gelangt sind. Bis zur hinreichenden Klärung des Sachverhalts
gehe ich von einem Verstoss Ihres Mandanten gegen das BDSG sowie
gegen das Teledienstedatenschutzgesetz aus; ich habe Ihrem
Mandanten beispielsweise keinerlei Einwilligung zur Erhebung,
Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zum
Ebay-Account »buchholzhier« erteilt, noch deren
Weitervermittlung zugestimmt. Ich habe diesen Vorgang daher dem
offiziellen Berliner Beauftragter für Datenschutz und
Informationsfreiheit, An der Urania 4-10, 10787 Berlin, gemeldet
und um Untersuchung gebeten.
- Bitte fügen Sie den Ausführungen auch eine Erklärung zu dem
nicht näher erläuterten Passus »Die Daten zu Ihrer Person sind
gespeichert« auf der Rückseite Ihres o.g. Schreibens bei. Teilen
Sie mir bitte eine Begründung, (a) warum Sie sich als zu dieser
Speicherung meiner persönlichen Daten ohne mein Einverständnis
berechtigt betrachten, (b) welche Daten [bitte vollständiger
Auszug] (c) wo [Name, Ort und Sitz der datenspeichernden
Institution] und (d) in welcher Form [elektronisch, in
Schriftform etc.] sowie (e) für welchen Zeitraum und (f) von wem
[Ebay International AG, Kanzlei KSP, externer Dienstleister,
Schufa etc.] gespeichert werden.
- Bitte übersenden Sie mir einen vollständigen Satz der
Unterlagen, die zu der so genannten »Hauptforderung« Ihres
Mandanten führen. Ohne eine detaillierte Auflistung ist keine
weitere Bearbeitung des Vorgangs möglich, da es m.E. keinerlei
Grundlage für diese Forderungen gibt.
Des Weiteren bitte ich Sie, die Richtigstellungen zu folgenden im
o.g. Schreiben angeführten, unwahren Behauptungen zur Kenntnis zu
nehmen:
- Ich betreibe keinerlei geschäftliche Beziehungen mit Ihrem
Mandanten, der Ebay International AG, und habe dies auch in
Zukunft nicht vor.
- Ich habe zu keinem Zeitpunkt Waren oder Dienstleistungen
über die Internet-Plattformen von Ebay angeboten, verkauft,
gekauft, ersteigert oder versteigert.
- Ich habe nie Waren oder Dienstleistungen über die
Ebay-Plattform angeboten, ich schulde Ihrem Mandanten daher
keine »Einstellgebühren«.
- Ich habe nie Waren oder Dienstleistungen über die
Ebay-Plattform verkauft, ich schulde Ihrem Mandanten daher keine
»Verkaufsprovisionen«.
- Ich habe nie eine Rechnung Ihres Mandanten erhalten.
- Ich habe nie eine Mahnung Ihres Mandanten erhalten.
- Ich betreibe bei den Internet-Plattformen Ihres Mandanten
keinerlei »Zeichen« oder Zugänge unter der Bezeichnung
»buchholzhier«.
- Die im o.g. Schreiben erhobenen Forderungen sind vollkommen
gegenstandslos.
- Ich werde keinerlei Zahlungen an die Kanzlei KSP oder Ebay
leisten.
Bitte nehmen Sie weiters zur Kenntnis:
- Ihr Mandant hat seine Sorgfaltspflicht verletzt und Ihnen
offensichtlich entscheidende Informationen unterschlagen, um
Ihnen eine sachgerechte Behandlung des Falles zu ermöglichen;
bitte lassen Sie sich von Ihrem Mandanten auch darüber
aufklären, mit wem Ebay glaubt, in dieser Angelegenheit,
beispielsweise in Form der angeblichen Rechnungen und Mahnungen,
überhaupt kommuniziert zu haben; bitte prüfen Sie anschliessend,
ob sie auf dieser Basis Ihren Mandanten in dieser Angelegenheit
weiterhin vertreten können. Im Folgenden nenne ich exemplarisch
einige relevante Sachverhalte; Kenntnis weiterer Sachverhalte
werden Sie ggf. in einem – für Ihren Mandanten m.E.
aussichtslosen – Rechtsstreit erhalten.
- Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich bei
dem Ebay-Account »buchholzhier« um einen in betrügerischer
Absicht angelegten Zugang zu dem Ebay-System, der erstmals am
19.08.2003 genutzt wurde. Die im Ebay-System angegebenen
Identitätsdaten wurden ohne mein Einverständnis verwendet und
die damit verbundenen Auktionen ohne mein Wissen, ohne meine
Billigung und ohne meine Beteiligung durchgeführt. Der
Identitätsdiebstahl wurde möglich, da Ebay keinerlei Kontrolle
der Identität der auf der Ebay-Plattform agierenden
Geschäftsteilnehmer durchführt; jede beliebige Adresse aus dem
Telefonbuch, deren Inhaber über eine positive Schufa-Auskunft
verfügt, kann daher für betrügerische Transaktionen im
Ebay-System verwendet werden. Durch den mir unbekannten Inhaber
des o.g. Ebay-Accounts wurden in betrügerischer Absicht m.W.
insgesamt 117 Auktionen auf der Ebay-Plattform durchfgeführt;
ein vollständiges Verzeichnis dieser Betrugsfälle liegt mir und
den ermittelnden Behörden vor. Ebay wurde wiederholt auf die
fortdauernde Betrugsserie
aufmerksam gemacht; beispielsweise hat mir ein »Roman
Beerens« vom »eBay Germany Customer Support« am 11.09.2003 in
einer Bestätigung mitgeteilt: »Wir haben erneut alle bei uns mit
Ihrer Anschrift registrierten Mitgliedskonten ueberprueft und
vom Handel bei eBay ausgeschlossen«. Ich habe den Vorgang
ausserdem am 06.09.2003 unter der Vorgangsnummer 030906/0316-0
bei der Polizeidirektion 3, Referat VB, Perleberger Straße 61 A,
10559 Berlin, zur Anzeige gebracht. Bitte informieren Sie sich
bei Ihrem Mandanten über den Stand der diesbezüglichen
Ermittlungen; sicherlich wird man Ihnen dort auf Nachfrage gerne
Auskunft erteilen.
- Dieser Vorfall geht zurück auf einen früheren Betrugsfall
vom 08.06.2003, der ebenfalls unter missbräuchlicher Nutzung
meiner Identitätsdaten durchgeführt wurde. Auch diesen Fall habe
ich dem so genannten »Ebay Sicherheitsteam« unter dem Betreff
»Zweifelhafte Kontaktdaten/Identität : Ein Mitglied
veröffentlicht fremde Kontaktinformationen« am 14.06. ebenfalls
gemeldet und
beispielsweise am 16.06. eine Bestätigung von einer »Barbara
Graf, eBay – Sicherheit« mit folgendem Wortlaut erhalten: »[...]
Ich habe alle gefundenen Konten die Ihre Adressdaten enthielten
geprueft und gesperrt. Es ist demnach nicht mehr moeglich in
irgendeiner Weise unser System zu nutzen«. Es sollte also nach
eigener Auskunft von Ebay gar nicht möglich gewesen sein, die
von Ihrem Mandanten angeführten Transaktionen von »buchholzhier«
unter missbräuchlicher Verwendung meiner Adressdaten (!)
überhaupt durchzuführen, die vermutlich die Grundlage für die im
o.g. Schreiben angeführten Forderungen bilden.
- Der Inhaber des Ebay-Accounts »buchholzhier« hat in beiden
Betrugsserien Bankverbindungen angegeben, die weder mir gehören,
noch auf meinen Namen laufen. Auch dieser Sachverhalt ist Ebay
bekannt.
- Den ermittelnden Behörden ist seit etwa Mitte Oktober 2003
zumindest ein Tatverdächtiger bekannt.
- Der gesamte Schriftwechsel mit Ebay sowie zahlreiche
weitere, die Betrugsfälle ausführlich dokumentierende
Materialien liegen sowohl mir als auch den ermittelnden Behörden
vor und werden vor Gericht als Beweismittel zur Bestätigung
meiner Angaben eingesetzt werden. Bitte erkundigen Sie sich
daher bei Ihrem Mandanten, auf welche Transaktionen sich die in
Ihrem Schreiben angeführten Forderungen tatsächlich stützen und
prüfen Sie, ob diese Unterlagen der Prüfung in einem
Rechtsstreit standhalten werden.
- Ein Duplikat Ihres Schreibens übersende ich den ermittelnden
Behörden. Selbstverständlich behalte ich mir vor, den Fall in
seiner ganzen Pracht, einschliesslich der Rolle von Ebay und
ggf. Ihrer Kanzlei, öffentlichkeitswirksam zu publizieren [...].
Ausserdem behalte ich mir vor, Schadensersatzforderungen gegen
Ihren Mandanten wegen Rufschädigung, fahrlässigen Handelns und
Verstosses gegen Datenschutzauflagen sowie ggf. weiterer
Sachverhalte zu erheben.
Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung zur weiteren
Vorgehensweise ebenfalls bis zum 7. Januar 2004 schriftlich mit;
sollte diese Frist nicht eingehalten werden, werde ich das
Auskunftsersuchen zur weiteren Verfolgung an meinen Rechtsbeistand
übergeben; ich behalte mir ausserdem eine weitergehende Vorfolgung
des Vorgangs vor.
Sollten Sie sich entschliessen, Ihren Mandanten in dieser
Angelegenheit weiter zu vertreten, wird der weitere Schriftwechsel
ausschliesslich über meinen Rechtsbeistand durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüssen,
[...]
Neben diesem Antwortschreiben habe ich den Vorfall beim Berliner
Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, An der Urania
4-10, 10787 Berlin, gemeldet und um Untersuchung gebeten.
Was ist die Kanzlei KSP?
Die Kanzlei »Dr. Seegers, Dr. Frankenheimer & Partner« (KSP)
ist laut Selbstdarstellung auf der Website www.ksp.de spezialisiert auf
Debitorenmanagement und Wirtschaftsrecht; die Kanzlei gibt an »im
Gegensatz zu Inkassobüros alle Leistungen aus einer Hand erbringen«
zu können, dies schliesst das gesamte Instrumentarium vorgerichtlichen
und gerichtlichen Inkassos ein wie beispielsweise schriftliche und
telefonische Mahnungen, Gehaltsabtretungen, Mahnbescheide,
Vollstreckungsbescheide, Zwangsvollstreckung, Pfändungsbeschlüsse,
Kontenpfändung, Gehaltspfändung und Zwangsversteigerung. Daneben wird
eine so genannte »Langzeitverfolgung« angeboten, dabei handelt es
sich beispielsweise um eine Titelüberwachung über 30 Jahre sowie
Inanspruchnahme von Erben und sonstigen Rechtsnachfolgern [1].
Die Ausrichtung der Kanzlei KSP zielt ab auf so genannte »Großinkassi«
(»Ihr Spezialist für große Forderungsmengen«) [2],
es geht also um Massenabfertigungen, wie dies auch aus der formalen
Qualität des o.g. Schriftstücks zu erkennen war: Es wird ein Mandant
gegenüber einer grossen Anzahl von Schuldnern vertreten, das impliziert
natürlich, dass man keine Sachkenntnis von jedem individuellen Fall
haben kann. Dies wiederum erklärt auch die zahlreichen vage formulierten
Abschnitte: Es handelt sich offensichtlich um mehr oder minder
angemessene Textbausteine; deshalb nennt KSP in dem Inkasso-Versuch
keine konkreten Sachverhalte und listet keine präzisen Forderungen auf,
das können Standard-Textbausteine eben nicht leisten. KSP arbeitet bei
Inkassoforderungen wie der oben genannten also wohl nach demselben
Schema, nach dem auch das so genannte
Ebay-Sicherheitsteam
Beschwerden und Betrugshinweise abfertigt: Durch Zusammenklicken von
Textbausteinen, ohne individuelle Betrachtung des Einzelfalls, ohne
genaue Kenntnis der Sachlage und Vorgeschichte sowie ohne eindeutige
Kennzeichnung der Person des jeweiligen Sachbearbeiters. KSP tritt der
anonymen Masse an vermeintlichen Schuldnern mit ebenso anonymen
Mitarbeitern entgegen.
KSP nennt keine Mandanten, das wäre auch unerhört für eine Kanzlei,
wohl aber die vertretenen Branchen: E-Commerce-Anbieter,
Telekommunikationsgesellschaften, Versicherungen, ärztliche
Abrechnungsstellen, Verlage sowie Versand- und Handelsunternehmen [2].
Ebay passt also durchaus in dieses Spektrum der Anbieter, die häufig mit
umstrittenen Forderungen umzugehen haben.
Die Kanzlei KSP sagt zu »auch beim Inkasso, Maß und Stil zu
wahren« (da bin ich ja mal gespannt!) und -- noch interessanter:
»Es werden gegen Ihre Kunden keine Maßnahmen ergriffen, die Sie
nicht wünschen« und »das gesamte Forderungsmanagement«
[2] werde in
engem Kontakt mit dem Mandanten vereinbart. Demnach kann ich mit hoher
Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Ebay bei den grotesken
Forderungen mir gegenüber keine versehentliche Panne eines unzureichend
eingearbeiteten Mitarbeiters unterlaufen ist. Der Wahnsinn hat also
Methode, und das Vorgehen von Ebay scheint gezielt durchgeführt zu
werden -- oder der Kanzlei KSP ist es bei dem Mandanten Ebay nicht
gelungen, dieses so exponiert herausgehobene Arbeitsprinzip ausreichend
umzusetzen.
Im Mitarbeiterprofil hebt KSP hervor, dass die KSP-Mitarbeiter
den Kunden des Mandanten gegenüber »serviceorientiert, freundlich
und mit psychologischem Geschick« [3]
auftreten sollen; angesichts des platten, groben und fehlerhaften
Inhalts des o.g. Inkassoschreibens habe ich jedoch den Eindruck, dass
KSP diesen hohen Ansprüchen nicht immer genügen kann.
Natürlich lässt sich aus der Website eines Unternehmens nur
bruchstückhaft deren tatsächliches Profil rekonstruieren, ebenso wenig
kann man Verallgemeinerungen aus einem einzelnen unbeholfenen
Inkasso-Versuch ableiten; für mich ergibt sich jedoch ein Bild von der
Kanzlei KSP, das sich gut mit dem Profil von Ebay deckt, das durch meine
ungewollten Begegnungen mit dem Auktionshaus aus den vergangenen Monaten
entstanden ist: ein Unternehmen mit hehren Zielen und einem durchaus
brauchbaren Geschäftsmodell, das jedoch an der durch unerwarteten Erfolg
verursachten schieren Masse der Geschäftsvorgänge scheitern muss, das
die hehren Ziele in der Realität nicht umsetzen kann und letztlich
vollkommen überfordert ist mit der Komplexität zumindest einiger der
zahllosen Geschäftsvorgänge.
Kontaktadresse:
KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim & Partner
Rechtsanwälte
Neue Rabenstraße 5
20354 Hamburg
Telefon +49 40 - 450 650
Telefax +49 40 - 344 711
E-Mail: ksp@ksp.de
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