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Erfahrungsbericht zur (Un-) Sicherheit von Ebay

Der »Marktplatz für Betrüger« (M. Mackinger)

Von Agon S. Buchholz für Kefk Network Shopping, Juni 2003 ff.

Auktionen : Ebay : Inkasso : Übersicht
26-Dec-2003/17-Jan-07 [Changelog - aktuelle Änderungen]


Übersicht

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Inkassoversuche durch Ebay

Als "Überraschungsgeschenk" zum Heiligabend wurde mir (und wohl noch weiteren weiteren Personen) ein vor Formfehlern nur so strotzendes Schreiben von der Hamburger Kanzlei »Dr. Seegers, Dr. Frankenheimer & Partner« zugestellt, die behauptet, die Ebay International AG als Mandanten zu vertreten.

In dem nach übelster Inkasso-Manier zu Weihnachten zugestellten Schreiben wird versucht, von mir »Einstellgebühren und gegebenenfalls Verkaufsprovisionen« i.H.v. insgesamt EUR 373,35 einzufordern.

Dem Schreiben ist auch gleich ein ausgefüllter Überweisungsträger beigefügt, gezahlt werden soll auf ein Konto, das registriert ist auf »KSP Rechtsanwälte, Hamburg«; das Kreditinstitut ist die Deutsche Bank 24. Das Schreiben wurde von einer Anwaltskanzlei aufgesetzt, ich kann es daher nicht scannen oder im Volltext wiedergeben, da derartige Dokumente automatisch urheberrechtlich geschützt sind, ich kann jedoch auf Formfehler und Ungereimtheiten hinweisen:

  • Das Schreiben enthält keinen Betreff und es geht daraus nicht eindeutig hervor, was Gegenstand des Schriftstücks ist -- handelt es sich um ein Rechnungsduplikat, eine (erste? zweite?) Mahnung, einen Inkassoversuch, ein informelles Schreiben?
  • Die Kanzlei »Dr. Seegers, Dr. Frankenheimer & Partner« behauptet, die Ebay International AG als Mandanten zu vertreten, weist dies aber nicht nach, z.B. durch ein entsprechendes Dokument der Ebay International AG. Da die Zahlung des eingeforderten Betrags »ausschliesslich auf unser unten angegebenes Konto zu zahlen« sei, könnte man auf den Gedanken kommen, das die Kanzlei KSP gänzlich auf eigene Rechnung arbeitet. Selbst wenn jemand bereit wäre, die geforderten Beträge zu begleichen, wird wohl kaum jemand so blöd sein, Leistungen von Ebay auf ein fremdes Konto (!) ohne Nachweis der Berechtigung zu überweisen. Wenn die Kanzlei KSP Prokura für Ebay hat, sollte sie das nachweise, zumindest wenn sie Zahlungen beglichen sehen will.
  • Das Schreiben richtet sich an »Ihr Zeichen: buchholzhier«, und räumt in dieser Formulierung gar nicht erst die Möglichkeit ein, dass »buchholzhier« gar nicht mein Ebay-»Zeichen« ist, oder dass ich möglicherweise gar kein solches »Zeichen« besitze. Normalersweise würde man schreiben: »zur Kundennummer [...]« bzw. »zum Zeichen buchholzhier«, oder konkreter: »zum Ebay-Account buchholzhier«. Diese kleine und scheinbar unwichtige Ungenauigkeit deutet darauf hin, dass die Kanzlei KSP durch diesen Fomulierungstrick eine Identität von Adressinhaber und Ebay-Account herbeizaubern will; diese Auslegung widerspricht jedoch der aktuell gültigen Rechtslage.
  • Es wird keine Frist gesetzt, bis wann die Zahlung zu leisten wäre.
  • Es wird keine Einspruchsmöglichkeit eingeräumt.
  • Das Schreiben ist nicht persönlich unterschrieben, sondern endet mit einem nicht lesbaren Krakel und einem gedruckten »KSP Rechtsanwälte«.
  • Es wird behauptet, es habe mehrfache Mahnungen gegeben; es mag ja sein, da Ebay den einen oder anderen Kunden gemahnt haben mag, mich jedenfalls nicht, weder einfach noch mehrfach. Das Schreiben nimmt auch keinen Bezug auf eine Vorgangsnummer oder ein Datum, an dem die angebliche Mahnung verschickt wurde. Natürlich wird auch nicht erwähnt, wer (Ebay? die Kanzlei KSP?), in welcher Form (E-Mail? Einschreiben? mündlich?) und an wen die angebliche Mahnung übermittelt worden sein soll.
  • Es wird behauptet, es sei eine Rechnung erteilt worden; auch hier mag ja sein, da Ebay dem einen oder anderen Kunden eine Rechnung gestellt haben mag, ir jedenfalls ebenso wenig wie ich jemals gemahnt wurde. Das Schreiben nimmt wiederum keinen Bezug auf eine Vorgangsnummer oder ein Datum, an dem die angebliche Rechnung verschickt wurde. Natürlich wird auch nicht erwähnt, wer (Ebay? die Kanzlei KSP?), in welcher Form (E-Mail? Einschreiben? mündlich?) und an wen die angebliche Rechnung übermittelt worden sein soll. Möglicherweise hat Ebay diese Schriftstücke ausschliesslich per E-Mail ins Nirwana an den E-Mail-Account des Betrügers gesendet, versucht nun aber nach übelster Inkasso-Manier, bei mir wider besseres Wissen, diese angeblichen finanziellen Ansprüche einzufordern.
  • Das Schreiben der Kanzlei KSP enthält nur einen Hinweis auf eine so genannte »Hauptforderung« ihres angeblichen Mandanten, die aber vorsichtshalber ebenfalls nicht aufgeschlüsselt wird. Wer soll denn eigentlich wann was bei Ebay eingestellt haben? Aus der verwendeten Formulierung »für Einstellgebühren und gegebenenfalls Verkaufsprovision« geht eindeutig hervor, dass die Inkasso-Kanzlei nicht einmal weiss, ob die Forderung ihres angeblichen Mandanten nur Einstellgebühren, oder auch eine Verkaufsprovision umfasst; die Kanzlei KSP weiss also anscheinend nicht einmal, was sie da anmahnen.
  • Das Schreiben schliesst mit einer Reihe von Drohungen; so werden »Weiterungen« und »gerichtliche Schritte« angekündigt. Das soll mir recht sein, aber ich bezweifle, dass Ebay sich mit diesem Fall vor gericht trauen wird.
  • Besonders unerfreulich ist die vage und ebenfalls nicht weiter erläuterte Drohung: »Die Daten zu Ihrer Person sind gespeichert«; dies bezieht sich möglicherweise auf einen Schufa-Eintrag, den Ebay nach Informationen aus den einschlägigen Internet-Foren grundsätzlich bei derartigen Inkasso-Aufträgen veranlassen soll. Da Ebay anscheinend bemüht ist, die eigene  Unverschämtheit und Dreistigkeit immer weiter zu überbieten, halte ich diese Möglichkeit für durchaus realistisch. Allerdings kann man seine Schufa-Einträge nicht so ohne weiteres überprüfen, da die Schufa eine Selbstauskunft als negatives Merkmal in das so genannte Scoring einfliessen lässt, d.h. die Kreditwürdigkeit verringert sich nach Schufa-Scoring durch eine Selbstauskunft.

Ein nahezu identisches Schreiben erhält übrigens auch Sebastian B., ebenfalls am 24.12.2003. Wir können daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Zufall ausschliessen und können die Vorgehensweise der Kanzlei KSP mit der typischen Vorgehensweise einer Inkasso-Agentur vergleichen, die durch psychologischen Druck versucht, eine Zahlungsbereitschaft beim Schuldner zu erzeugen.

Meine Reaktion

Das Schreiben der Kanzlei KSP ist einer seriösen Kanzlei eigentlich unwürdig, dafür enthält es einfach zu viele Ungenauigkeiten, Ungereimtheiten, Behauptungen und Falschaussagen. Zumal die Berechtigung der Kanzlei KSP, säumige Ebay-Gebühren einzufordern, zunächst einmal nachgewiesen werden müsste und ja auch keine Fristen gesetzt werden, könnte man das Schreiben eigentlich ignorieren.

Da mir aber daran gelegen ist, den Betrugsfall endlich rechtsverbindlich zu klären, mich also endlich von Ebay verklagen zu lassen, habe ich der Kanzlei KSP geantwortet -- ich habe ja keinerlei Interesse an einer aussergerichtlichen Einigung, ausserdass Ebay die Forderungen vollständig fallen lässt, mir dies schriftlich bestätigt und ebenfalls schriftlich zusagt, dass meine Adressdaten im Ebay-System bis zum jüngsten Tag gesperrt bleiben werden.

Ich gebe mein Antwortschreiben hier auszugsweise wieder.

Betreff: Vorgang Ebay, Az.: [...]
Einschreiben mit Rückschein

Berlin, 26. Dezember 2003

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich bestätige den Erhalt Ihres unter dem Az. BY0359479 geführten Schreibens am 24. Dezember 2003.

Bitte teilen Sie mir bis zum 7. Januar 2004 mit,

  • was der Gegenstand und Zweck Ihres Schreibens ist. Leider fehlt ein Betreff, und ich kann Ihrem Schreiben nicht entnehmen, ob es sich um eine Rechnung, (erste? zweite?) Mahnung, Zahlungsaufforderung, Inkassoankündigung oder womöglich ein rein informelles Schreiben handelt.
  • Bitte teilen Sie mir mir, ob die Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim & Partner als Inkassounternehmen auftritt und weisen Sie mir bitte Ihre Berechtigung zum Einziehen von Forderungen Ihres vorgeblichen Mandanten auf ein Konto, das auf »KSP Rechtsanwälte« und nicht »Ebay International AG« registriert ist nach. Bitte weisen Sie auch in Form eines offziellen Schriftstücks Ihres Mandanten nach, dass sie tatsächlich, wie angegeben, Ebay International AG vertreten und nicht auf eigene Rechnung arbeiten.
  • Bitte führen Sie aus, unter welcher rechtlichen Handhabe Sie in den Besitz der Namens- und Adressdaten für das o.g. Schreiben gelangt sind. Bis zur hinreichenden Klärung des Sachverhalts gehe ich von einem Verstoss Ihres Mandanten gegen das BDSG sowie gegen das Teledienstedatenschutzgesetz aus; ich habe Ihrem Mandanten beispielsweise keinerlei Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zum Ebay-Account »buchholzhier« erteilt, noch deren Weitervermittlung zugestimmt. Ich habe diesen Vorgang daher dem offiziellen Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, An der Urania 4-10, 10787 Berlin, gemeldet und um Untersuchung gebeten.
  • Bitte fügen Sie den Ausführungen auch eine Erklärung zu dem nicht näher erläuterten Passus »Die Daten zu Ihrer Person sind gespeichert« auf der Rückseite Ihres o.g. Schreibens bei. Teilen Sie mir bitte eine Begründung, (a) warum Sie sich als zu dieser Speicherung meiner persönlichen Daten ohne mein Einverständnis berechtigt betrachten, (b) welche Daten [bitte vollständiger Auszug] (c) wo [Name, Ort und Sitz der datenspeichernden Institution] und (d) in welcher Form [elektronisch, in Schriftform etc.] sowie (e) für welchen Zeitraum und (f) von wem [Ebay International AG, Kanzlei KSP, externer Dienstleister, Schufa etc.] gespeichert werden.
  • Bitte übersenden Sie mir einen vollständigen Satz der Unterlagen, die zu der so genannten »Hauptforderung« Ihres Mandanten führen. Ohne eine detaillierte Auflistung ist keine weitere Bearbeitung des Vorgangs möglich, da es m.E. keinerlei Grundlage für diese Forderungen gibt.

Des Weiteren bitte ich Sie, die Richtigstellungen zu folgenden im o.g. Schreiben angeführten, unwahren Behauptungen zur Kenntnis zu nehmen:

  1. Ich betreibe keinerlei geschäftliche Beziehungen mit Ihrem Mandanten, der Ebay International AG, und habe dies auch in Zukunft nicht vor.
  2. Ich habe zu keinem Zeitpunkt Waren oder Dienstleistungen über die Internet-Plattformen von Ebay angeboten, verkauft, gekauft, ersteigert oder versteigert.
  3. Ich habe nie Waren oder Dienstleistungen über die Ebay-Plattform angeboten, ich schulde Ihrem Mandanten daher keine »Einstellgebühren«.
  4. Ich habe nie Waren oder Dienstleistungen über die Ebay-Plattform verkauft, ich schulde Ihrem Mandanten daher keine »Verkaufsprovisionen«.
  5. Ich habe nie eine Rechnung Ihres Mandanten erhalten.
  6. Ich habe nie eine Mahnung Ihres Mandanten erhalten.
  7. Ich betreibe bei den Internet-Plattformen Ihres Mandanten keinerlei »Zeichen« oder Zugänge unter der Bezeichnung »buchholzhier«.
  8. Die im o.g. Schreiben erhobenen Forderungen sind vollkommen gegenstandslos.
  9. Ich werde keinerlei Zahlungen an die Kanzlei KSP oder Ebay leisten.

Bitte nehmen Sie weiters zur Kenntnis:

  • Ihr Mandant hat seine Sorgfaltspflicht verletzt und Ihnen offensichtlich entscheidende Informationen unterschlagen, um Ihnen eine sachgerechte Behandlung des Falles zu ermöglichen; bitte lassen Sie sich von Ihrem Mandanten auch darüber aufklären, mit wem Ebay glaubt, in dieser Angelegenheit, beispielsweise in Form der angeblichen Rechnungen und Mahnungen, überhaupt kommuniziert zu haben; bitte prüfen Sie anschliessend, ob sie auf dieser Basis Ihren Mandanten in dieser Angelegenheit weiterhin vertreten können. Im Folgenden nenne ich exemplarisch einige relevante Sachverhalte; Kenntnis weiterer Sachverhalte werden Sie ggf. in einem – für Ihren Mandanten m.E. aussichtslosen – Rechtsstreit erhalten.
  • Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich bei dem Ebay-Account »buchholzhier« um einen in betrügerischer Absicht angelegten Zugang zu dem Ebay-System, der erstmals am 19.08.2003 genutzt wurde. Die im Ebay-System angegebenen Identitätsdaten wurden ohne mein Einverständnis verwendet und die damit verbundenen Auktionen ohne mein Wissen, ohne meine Billigung und ohne meine Beteiligung durchgeführt. Der Identitätsdiebstahl wurde möglich, da Ebay keinerlei Kontrolle der Identität der auf der Ebay-Plattform agierenden Geschäftsteilnehmer durchführt; jede beliebige Adresse aus dem Telefonbuch, deren Inhaber über eine positive Schufa-Auskunft verfügt, kann daher für betrügerische Transaktionen im Ebay-System verwendet werden. Durch den mir unbekannten Inhaber des o.g. Ebay-Accounts wurden in betrügerischer Absicht m.W. insgesamt 117 Auktionen auf der Ebay-Plattform durchfgeführt; ein vollständiges Verzeichnis dieser Betrugsfälle liegt mir und den ermittelnden Behörden vor. Ebay wurde wiederholt auf die fortdauernde Betrugsserie aufmerksam gemacht; beispielsweise hat mir ein »Roman Beerens« vom »eBay Germany Customer Support« am 11.09.2003 in einer Bestätigung mitgeteilt: »Wir haben erneut alle bei uns mit Ihrer Anschrift registrierten Mitgliedskonten ueberprueft und vom Handel bei eBay ausgeschlossen«. Ich habe den Vorgang ausserdem am 06.09.2003 unter der Vorgangsnummer 030906/0316-0 bei der Polizeidirektion 3, Referat VB, Perleberger Straße 61 A, 10559 Berlin, zur Anzeige gebracht. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Mandanten über den Stand der diesbezüglichen Ermittlungen; sicherlich wird man Ihnen dort auf Nachfrage gerne Auskunft erteilen.
  • Dieser Vorfall geht zurück auf einen früheren Betrugsfall vom 08.06.2003, der ebenfalls unter missbräuchlicher Nutzung meiner Identitätsdaten durchgeführt wurde. Auch diesen Fall habe ich dem so genannten »Ebay Sicherheitsteam« unter dem Betreff »Zweifelhafte Kontaktdaten/Identität : Ein Mitglied veröffentlicht fremde Kontaktinformationen« am 14.06. ebenfalls gemeldet und beispielsweise am 16.06. eine Bestätigung von einer »Barbara Graf, eBay – Sicherheit« mit folgendem Wortlaut erhalten: »[...] Ich habe alle gefundenen Konten die Ihre Adressdaten enthielten geprueft und gesperrt. Es ist demnach nicht mehr moeglich in irgendeiner Weise unser System zu nutzen«. Es sollte also nach eigener Auskunft von Ebay gar nicht möglich gewesen sein, die von Ihrem Mandanten angeführten Transaktionen von »buchholzhier« unter missbräuchlicher Verwendung meiner Adressdaten (!) überhaupt durchzuführen, die vermutlich die Grundlage für die im o.g. Schreiben angeführten Forderungen bilden.
  • Der Inhaber des Ebay-Accounts »buchholzhier« hat in beiden Betrugsserien Bankverbindungen angegeben, die weder mir gehören, noch auf meinen Namen laufen. Auch dieser Sachverhalt ist Ebay bekannt.
  • Den ermittelnden Behörden ist seit etwa Mitte Oktober 2003 zumindest ein Tatverdächtiger bekannt.
  • Der gesamte Schriftwechsel mit Ebay sowie zahlreiche weitere, die Betrugsfälle ausführlich dokumentierende Materialien liegen sowohl mir als auch den ermittelnden Behörden vor und werden vor Gericht als Beweismittel zur Bestätigung meiner Angaben eingesetzt werden. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Mandanten, auf welche Transaktionen sich die in Ihrem Schreiben angeführten Forderungen tatsächlich stützen und prüfen Sie, ob diese Unterlagen der Prüfung in einem Rechtsstreit standhalten werden.
  • Ein Duplikat Ihres Schreibens übersende ich den ermittelnden Behörden. Selbstverständlich behalte ich mir vor, den Fall in seiner ganzen Pracht, einschliesslich der Rolle von Ebay und ggf. Ihrer Kanzlei, öffentlichkeitswirksam zu publizieren [...]. Ausserdem behalte ich mir vor, Schadensersatzforderungen gegen Ihren Mandanten wegen Rufschädigung, fahrlässigen Handelns und Verstosses gegen Datenschutzauflagen sowie ggf. weiterer Sachverhalte zu erheben.

Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise ebenfalls bis zum 7. Januar 2004 schriftlich mit; sollte diese Frist nicht eingehalten werden, werde ich das Auskunftsersuchen zur weiteren Verfolgung an meinen Rechtsbeistand übergeben; ich behalte mir ausserdem eine weitergehende Vorfolgung des Vorgangs vor.

Sollten Sie sich entschliessen, Ihren Mandanten in dieser Angelegenheit weiter zu vertreten, wird der weitere Schriftwechsel ausschliesslich über meinen Rechtsbeistand durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüssen,

[...]

Neben diesem Antwortschreiben habe ich den Vorfall beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, An der Urania 4-10, 10787 Berlin, gemeldet und um Untersuchung gebeten.

Was ist die Kanzlei KSP?

Die Kanzlei »Dr. Seegers, Dr. Frankenheimer & Partner« (KSP) ist laut Selbstdarstellung auf der Website www.ksp.de spezialisiert auf Debitorenmanagement und Wirtschaftsrecht; die Kanzlei gibt an »im Gegensatz zu Inkassobüros alle Leistungen aus einer Hand erbringen« zu können, dies schliesst das gesamte Instrumentarium vorgerichtlichen und gerichtlichen Inkassos ein wie beispielsweise schriftliche und telefonische Mahnungen, Gehaltsabtretungen, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Zwangsvollstreckung, Pfändungsbeschlüsse, Kontenpfändung, Gehaltspfändung und Zwangsversteigerung. Daneben wird eine so genannte »Langzeitverfolgung« angeboten, dabei handelt es sich beispielsweise um eine Titelüberwachung über 30 Jahre sowie Inanspruchnahme von Erben und sonstigen Rechtsnachfolgern [1].

Die Ausrichtung der Kanzlei KSP zielt ab auf so genannte »Großinkassi« (»Ihr Spezialist für große Forderungsmengen«) [2], es geht also um Massenabfertigungen, wie dies auch aus der formalen Qualität des o.g. Schriftstücks zu erkennen war: Es wird ein Mandant gegenüber einer grossen Anzahl von Schuldnern vertreten, das impliziert natürlich, dass man keine Sachkenntnis von jedem individuellen Fall haben kann. Dies wiederum erklärt auch die zahlreichen vage formulierten Abschnitte: Es handelt sich offensichtlich um mehr oder minder angemessene Textbausteine; deshalb nennt KSP in dem Inkasso-Versuch keine konkreten Sachverhalte und listet keine präzisen Forderungen auf, das können Standard-Textbausteine eben nicht leisten. KSP arbeitet bei Inkassoforderungen wie der oben genannten also wohl nach demselben Schema, nach dem auch das so genannte Ebay-Sicherheitsteam Beschwerden und Betrugshinweise abfertigt: Durch Zusammenklicken von Textbausteinen, ohne individuelle Betrachtung des Einzelfalls, ohne genaue Kenntnis der Sachlage und Vorgeschichte sowie ohne eindeutige Kennzeichnung der Person des jeweiligen Sachbearbeiters. KSP tritt der anonymen Masse an vermeintlichen Schuldnern mit ebenso anonymen Mitarbeitern entgegen.

KSP nennt keine Mandanten, das wäre auch unerhört für eine Kanzlei, wohl aber die vertretenen Branchen: E-Commerce-Anbieter, Telekommunikationsgesellschaften, Versicherungen, ärztliche Abrechnungsstellen, Verlage sowie Versand- und Handelsunternehmen [2]. Ebay passt also durchaus in dieses Spektrum der Anbieter, die häufig mit umstrittenen Forderungen umzugehen haben.

Die Kanzlei KSP sagt zu »auch beim Inkasso, Maß und Stil zu wahren« (da bin ich ja mal gespannt!) und -- noch interessanter: »Es werden gegen Ihre Kunden keine Maßnahmen ergriffen, die Sie nicht wünschen« und »das gesamte Forderungsmanagement« [2] werde in engem Kontakt mit dem Mandanten vereinbart. Demnach kann ich mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Ebay bei den grotesken Forderungen mir gegenüber keine versehentliche Panne eines unzureichend eingearbeiteten Mitarbeiters unterlaufen ist. Der Wahnsinn hat also Methode, und das Vorgehen von Ebay scheint gezielt durchgeführt zu werden -- oder der Kanzlei KSP ist es bei dem Mandanten Ebay nicht gelungen, dieses so exponiert herausgehobene Arbeitsprinzip ausreichend umzusetzen.

Im Mitarbeiterprofil hebt KSP hervor, dass die KSP-Mitarbeiter den Kunden des Mandanten gegenüber »serviceorientiert, freundlich und mit psychologischem Geschick« [3] auftreten sollen; angesichts des platten, groben und fehlerhaften Inhalts des o.g. Inkassoschreibens habe ich jedoch den Eindruck, dass KSP diesen hohen Ansprüchen nicht immer genügen kann.

Natürlich lässt sich aus der Website eines Unternehmens nur bruchstückhaft deren tatsächliches Profil rekonstruieren, ebenso wenig kann man Verallgemeinerungen aus einem einzelnen unbeholfenen Inkasso-Versuch ableiten; für mich ergibt sich jedoch ein Bild von der Kanzlei KSP, das sich gut mit dem Profil von Ebay deckt, das durch meine ungewollten Begegnungen mit dem Auktionshaus aus den vergangenen Monaten entstanden ist: ein Unternehmen mit hehren Zielen und einem durchaus brauchbaren Geschäftsmodell, das jedoch an der durch unerwarteten Erfolg verursachten schieren Masse der Geschäftsvorgänge scheitern muss, das die hehren Ziele in der Realität nicht umsetzen kann und letztlich vollkommen überfordert ist mit der Komplexität zumindest einiger der zahllosen Geschäftsvorgänge.

Kontaktadresse:

KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim & Partner
Rechtsanwälte
Neue Rabenstraße 5
20354 Hamburg
Telefon +49 40 - 450 650
Telefax +49 40 - 344 711
E-Mail: ksp@ksp.de

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Anmerkungen

Forum: Erfahrungen mit Ebay (Anmerkungen in diesem Forum: 52)

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Schwarzmarkt(anonymous)Dez 7, 18:52
Mahnung...(anonymous)Okt 7, 13:05
AW: Mahnung...(anonymous)Nov 7, 10:03
Einfach grundlos gesperrt (anonymous)Jun 21, 21:09
AW: Einfach grundlos gesperrt (anonymous)Okt 7, 19:04
AW: AW: Einfach grundlos gesperrt (anonymous)Dez 7, 14:18
AW: Einfach grundlos gesperrt (anonymous)Jun 30, 22:17
AW: AW: Einfach grundlos gesperrt (anonymous)Jul 7, 11:52
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