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Erfahrungsbericht zur (Un-) Sicherheit von Ebay

Von Agon S. Buchholz für Kefk Network Shopping, Juni 2003 ff.

Auktionen : Ebay : Datenschutz : Übersicht
26-Dec-2003/17-Jan-07 [Changelog - aktuelle Änderungen]


Übersicht

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Ebay und Datenschutz

Nach Aussage des Ebay-Sicherheitsteams nimmt Ebay den Datenschutz sehr ernst. Das trifft auch zu, wenn man in einem Betrugsfall recherchiert und beispielsweise um Bestätigung einer bestimmten Auktion bittet (»Hat diese Auktion am 08.06. tatsächlich stattgefunden? Unter welchem Ebay-Account wurde die Auktion durchgeführt? Wie viele Kaufer gab es?«). Mit solchen Fragen bin ich bei Ebay jedenfalls vollkommen aufgelaufen; so hat mir beispielsweise ein Roman Beerens vom so genannten »eBay Germany Customer Support« am 11.09.2003 09:25 per Mail mitgeteilt: »[...] eBay achtet streng auf die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen. Eine Mitteilung an Dritte kann nur erfolgen, wenn ein dementsprechender Auskunftsanspruch besteht. [...] Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes keine Auskuenfte geben duerfen«.

Eigenartigerweise handhabt Ebay den Datenschutz nach meinen Erfahrungen äusserst lax, wenn es um die Wahrung der eigenen Interessen geht.

  • So hatte Ebay beispielsweise keinerlei Bedenken, meine bereits Wochen vorher als gestohlen gemeldeten und wider mein Einverständnis genutzten persönlichen Daten an rund 120 Betrugsopfer weiterzugeben, um sich nicht die Blösse geben zu müssen, den Betrugsopfern selbst mitzuteilen, dass sich ein Betrug in grösserem Stile auf der Ebay-Plattform ereignet hat, und mir -- erneut ohne mein Einverständnis -- den Erklärungs- und Rechtfertigungszwand aufzunötigen. Ich musste daher über dreissig Stunden bei Telefongesprächen mit empörten Betrugsopfern zubringen, was eigentlich Ebay hätte leisten müssen.
  • Ebay hat auch, erneut wider besseres Wissen, meine mittlerweile bereits fast ein halbes Jahr zuvor als gestohlen gemeldeten und wider mein Einverständnis genutzten persönlichen Daten an eine Inkasso-Kanzlei weitergegeben, die seit dem 24. Dezember (!) versucht, angebliche »Einstellgebühren« und »gegebenenfalls Verkaufsprovisionen« bei mir einzufordern. Da ich nie Transaktionen über Ebay durchgeführt habe, habe ich auch nie der Verwendung, Speicherung oder Weitergabe meiner persönlichen Daten zugestimmt; der Betrüger, der die Accounts »buchholzhier« (Fall 2, Fall 3 und Fall 4) sowie »hdd_drives« (Fall 1) angelegt hat, hatte natürlich keine Berechtigung über die Verwendung meiner persönlichen Daten zu bestimmen. Ebay wiederum kann auf keinen Fall behaupten, von dem Missbrauch nichts gewusst zu haben und daher nach Anschein davon ausgegangen zu sein, dass ich mit »buchholzhier« und »hdd_drives« identisch sei, da ich den Missbrauch meiner persönlichen Daten bereits am 14.06.2003 (und mehrmals danach erneut) gemeldet hatte und Ebay dies auch per E-Mail bestätigt hat.

Ebay misst Datenschutz offensichtlich mit unterschiedlichem Maß, je nach Bedarf pocht man auf Einhaltung des Datenschutzes, wenn man keine Informationen herausgeben will, oder man wirft mit persönlichen Daten unter Missachtung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften nur so um sich, wenn es um die Wahrung der eignen Interessen geht -- das jedenfalls sind meine eigenen Erfahrungen mit Ebay.

Ebay-Nutzern in Deutschland sollte klar sein, dass auch sie mit der Bestätigung der AGBs von Ebay in eine sehr eigenartige »Datenschutzerklärung« (Privacy Policy) einwilligen:

In dieser Erklärung heisst es zunächst einmal unter Punkt 1, Absatz 1, dass alle Daten in die US-Zentrale übermittelt werden dürfen. Danach willigt der Anwender ein, dass alle anderen Ebay-Gesellschaften ebenfalls die Daten verarbeiten und nutzen dürfen. Was das bedeuten kann, zeigt der Abschnitt Ebay versendet Spam.

Auch die weitere "Erläuterung zur Ergänzung der Datenschutzerklärung (Betrugsbekämpfung und -prävention)" besteht in erster Linie aus einer "Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Bestands- und Nutzungsdaten" (vgl. Meldungen auf Intern.de, Heise Online sowie weitere).

Verstösse gegen den Datenschutz

Ich gehe davon aus, dass Ebay in meinem Fall wiederholt gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus BDSG und Teledienstedatenschutzgesetzt verstossen hat; ich habe die Situation dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, An der Urania 4-10, 10787 Berlin, gemeldet und um Untersuchung gebeten.

Im einzelnen geht es mir dabei um eine Klärung folgender Punkte:

  • Ich bin in einem mittlerweile recht komplexen Internet- Betrugsfall bei der Online- Auktionsplattform Ebay verwickelt worden, ohne jemals Transaktionen über Ebay abgewickelt zu haben; dennoch hat das Auktionshaus meine Daten an rund 120 andere Ebay-Kunden sowie vor kurzem an eine Hamburger Anwaltskanzlei weitergegeben.

Ich bin jedoch kein Ebay-Teilnehmer und habe daher nie der Verarbeitung oder Weitergabe meiner Daten zugestimmt, Ebay dürfte m.E. meine Daten ohne meine Zustimmung zumindest bis zu einer Klärung der Betrugsfälle weder an die Betrugsopfer noch an eine "Inkasso"-Anwaltskanzlei weitergeben.

  • Es handelt sich um einen Fall von Betrug, Identitätsdiebstahl durch einen Dritten sowie Rufschädigung und evl. Beihilfe zum Betrug [Duldung, grobe Farlässigkeit?] durch Ebay; unter meinem Namen und meiner Anschrift wurden bei Ebay seit Anfang Juni 2003 insgesamt rund 120 Auktionen aus vier "Warengruppen" (Parfum, Festplatten, Computerspiele und Konzertkarten) durchgeführt.

Ebay hat es durch m.E. grob fahrlässiges Handeln (im umgangssprachlichen Sinne, ich bin kein Rechtsanwalt) versäumt, die insgesamt zwei aufeinander folgenden Betrugsserien (erste Serie: Juni 2003, zweite Serie: September 2003) zu verhindern oder rechtzeitig einzudämmen, obwohl ich Ebay umgehend von dem Missbrauch meiner prsönlichen Daten informiert habe. Meine Identitätsangaben wurden von einer mir unbekannten Gruppe oder Person "gestohlen", also entweder dem Telefonbuch oder dem Impressum meiner Website entnommen, und ohne mein Wissen oder Einverständnis und vor allem auch ohne meine Duldung für die betrügerischen Auktionen verwendet.

Ich selbst habe über Ebay nie etwas ge- oder verkauft, und die beiden in den über 120 Auktionen verwendeten Ebay- Accounts ("buchholzhier" und "hdd_drives") gehören nicht mir, d.h. sie sind nicht von mir angelegt worden, ebenso wenig wie die im Ebay- System angegebenen E-Mail- Adressen oder die Bankverbindungen, auf die die Betrugsopfer nach deren Auskunft Beträge zwischen EUR 15,- und 250,- gutgläubig per Vorkasse überwiesen haben; die beiden Bankverbindungen laufen natürlich auch nicht auf meinen Namen und sind in anderen Teilen der Bundesrepublik eröffnet worden.

  • Über den ersten Fall Habe ich Ebay erstmals Mitte Juni 2003 informiert; Ebay
    sicherte per E-Mail zu, die Adresssdaten gesperrt zu haben und erklärte
    explizit, dass unter diesen Adressdaten keine Auktionen mehr möglich
    seien (E-Mail von einer "Barbara Graf, eBay - Sicherheit" vom 16.06.: "[...] Ich habe alle gefundenen Konten die Ihre Adressdaten enthielten geprueft und gesperrt. Es ist demnach nicht mehr moeglich in irgendeiner Weise unser System zu nutzen").

Dennoch fanden Ende September 2003 insgesamt 117 weitere Auktionen statt. Auch diese Betrugsfälle wurden Ebay durch mich und zahlreiche Betrugsopfer gemeldet; auch dies hat Ebay erneut bestätigt (E-Mail von einem "Roman Beerens" vom "eBay Germany Customer Support" vom 09.09: "Wir haben erneut <sic!> alle bei uns mit Ihrer Anschrift registrierten Mitgliedskonten ueberprueft und vom Handel bei eBay ausgeschlossen").

Ich habe ausserdem Anfang September Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Betrugs erstattet, die Behörden müssten also mittlerweile bei Ebay um Auskunft ersucht haben; daraus sollte Ebay also in jedem Falle klar geworden sein, dass die behauptete Identität von mir und dem Inhaber der Ebay-Accounts "buchholzhier" und "hdd_drives" zumindest umstritten ist.

Dennoch gab Ebay meine missbrauchten Adressdaten an sämtliche Betrugsopfer weiter mit der Aufforderung zu versuchen, deren Forderungen mit mir zu klären.

Ich -- als juristischer Laie -- betrachte dieses Verhalten Seitens Ebay als Missbrauch meiner persönlichen Daten; die definitiv nachweisbare Untätigkeit und diesbezügliche Falschaufkunft seitens Ebay auf mein Ersuchen auf Sperrung der mit meinem Adressdatensatz verbundenen und in offensichtlich betrügerischer Absicht angelegten Accounts von Juni 2003 sehe ich als mittlerweile als grobe Fahrlässigkeit und/oder Beihilfe zum Betrug an - Was ist das sonst, wenn mir die Sperrung meiner Adressdaten zugesichert wird, ein Monat später jedoch unter exakt denselben Adressdaten plötzlich wieder 117 Auktionen durchgeführt werden können?

  • Ebay wurde durch mich mehrfach über den anhaltenden Missbrauch meiner Adressdaten unterrichtet; dennoch hat das Auktionshaus keinerlei für mich erkennbare Gegenmassnahmen ergriffen, um weitere Belästigungen meiner Person oder der Angehörigen meiner Familie durch Telefonate oder "Russisch Inkasso" (zumindest in einem Fall hat ein Betrugsopfer mehrfach versucht, mich in meiner Wohnung "anzutreffen" und erklärt, man brauche den Fall nicht bei der Polizei anzuzeigen, "man habe andere Methoden, und die seien sehr unangenehm für mich") zu unterbinden, ganz im Gegenteil.

Man scheint bei Ebay einfach den Erklärungsbedarf für den Betrugsfall, der ausschliesslich durch die Fahrlässigkeit von Ebay überhaupt erst entstehen konnte, ganz bewusst an mich abwälzen zu wollen; ich musste daher in meiner Freizeit weit über 70 zeit- und teilweise nervenraubende Telefongespräche mit Betrugsopfern führen, und es ist nicht ganz trivial, Menschen unterschiedlichen Bildungs- und Kenntnisstandes plausibel zu machen, das Ebay keinerlei Identitäsfeststellung durchführt (ich bekam mehrfach zu hören, das könne gar nicht sein, das "könnten die sich gar nicht leisten").

  • An die Auktionsteilnehmer der Betrugssserien wurden durch Ebay, wider besseres Wissen seitens Ebay, über Wochen hinweg meine Adressdaten herausgegeben, und Ebay hat beispielsweise auch keinen der Geschädigten von sich aus über die Tatsache eines Betrugs informiert, in dem auch polizeilich ermittelt wird.

Ebay verhindert so m.E. auch eine gezielte Strafverfolgung, da die über die gesamte Bundesrepublik verstreuten Betrugsfälle kaum zusammengeführt werden können und vermutlich zu viele Betrugsopfer aus Unsicherheit von einer Strafanzeige gegen Unbekannt absehen.

  • In einem letzten Höhepunkt hat Ebay eine Hamburger Anwaltskanzlei beauftragt, "Einstellgebühren und gegebenenfalls Verkaufsprovisionen" i.H.v. immerhin EUR 373,35 bei mir einzutreiben; das entsprechende Schreiben wurde am 24.12. (!) zugestellt.

Hier wird die Tatsache, dass ich die Betrugsfälle mehrfach dem so genannten "Ebay- Sichereheitsteam" gemeldet habe und dass in den Betrugsfällen bereits polizeilich ermittelt wird, vollständig ignoriert.

Da ich keinerlei Geschäftsbeziehungen zu Ebay unterhalte und auch keine Transaktionen über diese Auktionsplattform abwickle, habe ich nie der Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe meiner persönlichen Daten durch Ebay zugestimmt.

Ausserdem sind die durch die Anwaltskanzlei mitgeteilten finanziellen Forderungen von Ebay zumindest "strittig" bzw. gegenstandslos, zumal ich ja auch nie Rechnungen oder Mahnungen von Ebay erhalten habe.

Dennoch hat Ebay meine Adressdaten an die Hamburger Kanzlei "Dr Seegers, Dr. Frankenheim & Partner" weitergegeben; das Schreiben trägt darüber hinaus den für mich völlig unklaren und bedrohlich wirkenden Hinweis: "Die Daten zu Ihrer Person sind gespeichert" - welche Daten sind wo, in welcher Form, für wie lange und auf welcher Rechtsgrundlage gespeichert? Möglicherweise bedeutet diese Passus auch, dass ich jetzt völlig grundlis einen Schufa-Eintrag erhalten habe; jedenfalls fehlen jegliche Ausführungen zu Art und Umfang der Datenspeicherung.

Die interessante Frage ist nun, wie die Handhabung meiner persönlichen Daten durch Ebay zu bewerten ist. Ich habe Ebay mitgeteilt, dass es sich um einen Betrugsfall und Identitätsdiebstahl handelt, und Ebay hat dies bestätigt; dennoch verarbeitet Ebay meine Daten ohne mein Einverständnis weiter. Ist das bei einem zumindest strittigen Geschäftsverhältnis überhaupt in dieser Form zulässig? Ich weiss nicht mehr, wie ich Ebay dazu bewegen könnte, den Missbrauch meiner Identitätsdaten dauerhaft zu unterbinden, die (gegenstandslosen) finanziellen Forderungen fallen zu lassen und mir dies auch in Schriftform zu bestätigen sowie, wenn möglich, die Betrugsopfer durch Ebay über die Tatsache eines Betrugs informieren zu lassen.

Weiterhin ist zu klären, ob es möglich ist, gegenüber Ebay eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu erzielen, die den weiteren Missbrauch meiner Identitätsdaten auf der Ebay- Plattform unterbindet, oder ob es möglicherweise sogar sinnvoll wäre, gegen Ebay Anzeige zu erstatten; Ebay hat ja zumindest ein naheliegendes Motiv für die Duldung und/oder Begünstigung der Betrügereien, ungeachtet deren Rechtmässigkeit, zumal ja bei jeder der zig-tausend monatlichen Transaktion eine Gebühr anfällt, die anscheinend entweder durch den Käufer oder Verkäufer zu tragen ist, an der Ebay also in jedem Falle mitverdient und die offensichtlich in jedem Falle einzutreiben versucht wird. Dieses finanzielle Eigeninteresse seitens Ebay, ungeachtet eines "möglichen" Betrugsfalles, sollte durch den "Inkassoversuch" der Hamburger Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheimer & Partner auch hinreichend beweisbar sein.

Flexibler Datenschutz bei eBay

Die Nachrichtendienste meldeten Ende Februar 2003 interessante Details zur Handhabung des Datenschutzes bei Ebay: Unter Berufung auf Aussagen von Joseph Sullivan, dem Leiter der Abteilung "Law enforcement and compliance" von Ebay in den USA, auf der Konferenz Cyber Crime 2003 berichtet die israelische Tageszeitung Ha'aretz, es gebe keine andere Website, die einen ähnlich "flexiblen" Datenschutz betreibe wie das Online-Auktionshaus:

  • Es bedürfe keiner besonderen Verfügung, damit staatliche Ermittler in den USA an Kundendaten herankommen können.
  • Ebay habe sämtliche Vorgänge auf seinen Auktions-Sites seit 1995 festgehalten, seien es Angebote, Gebote oder Beurteilungen über Käufer und Verkäufer. Auch deutsche Anbieter und Bieter seien davon betroffen, denn die Zugangsdaten für Ebay.de gelten auch in den USA.
  • Monatlich gingen laut Sullivan rund 200 Anfragen von FBI, CIA und anderen staatlichen Stellen bei Ebay ein. Diesen folge das Auktionshaus in den meisten Fällen auch ohne Gerichtsbeschluss.
  • Ebay werde aber freiwillig tätig. Sechs eigene Ermittler seien eigens dafür abgestellt, um "verdächtigen Aktivitäten" nachzugehen. In Zusammenarbeit mit der Polizei würden Schein-Accounts gebraucht, um in solchen Fällen den Tätern eine Falle zu stellen - diese Aussage steht im krassen Gegensatz zur Behauptung des so genannten Ebay-Sicherheitsteams mit gegenüber, das behauptet hat, Ebay stelle keine eigenen Ermittlungen an.
  • Durch die Übernahme von Pay Pal kontrolliere man nicht nur, welchen Weg die Waren nehmen, sondern auch den Weg beim Geldtransfer.

Quellen: Intern.de, Heise Online.

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