Als Telekommunikation bezeichnet man ?Kommunikation zwischen Menschen, Maschinen und anderen Systemen mit Hilfe von nachrichtentechnischen ?ertragungsverfahren. Im engeren Sinne ist Telekommunikation die Kommunikation, die ?er H?- und Sichtweite hinausgeht.? [Fellbaum 81/82:106]
?Telekommunikationsdienst + Teilnehmerleistungen (z.B. Bedienung des Fernsprechers, Verarbeiten der Nachrichten). Die Endger?e k?nen dabei Bestandteil des Telekommunikationsdienstes sein (z.B. Fernsprechen) oder der Teilnehmerleistung (z.B. Fernschreiben).? [Fellbaum 81/82:108]
Telekommunikationsformen (Auszug, nach [Fellbaum 81/82:108]):
Dem Beschlu?des EG-Ministerrats entsprechend, trat am 1. Juli 1989 das Poststrukturgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die Deutsche Bundespost wurde in die drei Sparten Telekom, Postbank und Postdienst gegliedert; der hoheitliche Bereich verblieb zun?hst beim Bundesminister f? Post und Telekommunikation. Auf der Netzebene behielt die Telekom ihr Monopol, alle ?rigen Dienstleistungen k?nen fortan auch von privaten Anbietern durchgef?rt werden (vgl. [062: 152]).
Die Postreform I schuf die Voraussetzungen f? eine Entstaatlichung und die Aufhebung des Monopols (vgl. Information Highway, Technische und regulatorische Voraussetzungen in Deutschland).
Mit der Postreform II wurden die drei Postunternehmen in Aktiengesellschaften umgewandelt; Post- und Telekommunikationsdienstleistungen werden k?ftig als privatwirtschaftliche T?igkeiten durch die bisherigen DBP-Unternehmen und durch private Wettbewerber fl?hendeckend angeboten. Hierzu war eine ?derung des Grundgesetzartikels 87 erforderlich; nach der neuen Regelung bleibt der Bund f? die hoheitlichen Aufgaben im Postwesen und bei der Telekommunikation zust?dig. Zu den ?hoheitlichen Aufgaben? z?lt die fl?hendeckende, ausreichende und angemessene Sicherung der Nachfragenden. Zu verstehen sind darunter Fragen der Standardisierung und Normierung, die Funkfrequenzverwaltung, die Erteilung von Genehmigungen f? Funkanlagen und die Vorsorge f? den Krisen- und Katastrophenfall.
Das Bundesministerium f? Post und Telekommunikation (BMPT) bezeichnet die im Sommer 1994 verabschiedete Postreform II als ?das zentrale Ereignis des Jahres? und als ?eine der gr?ten Reformen der deutschen Wirtschaftsgeschichte? (Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1994, ?erblick). (vgl. auch [138]). Die Postreform II beschr?kte sich auf die Privatisierung und hat an der Wettbewerbsstruktur nichts ge?dert (vgl. Information Highway, Technische und regulatorische Voraussetzungen in Deutschland).
Die Postreform war in der ?fentlichkeit kontrovers diskutiert worden; zu den Kernpunkten der Auseinandersetzung z?lte u.a. die Frage nach den Pensionsleistungen der drei Postunternehmen, die sich auf rund 100 Milliarden Mark belaufen.
Auch die Postreform III wird in der ?fentlichkeit kontrovers diskutiert; Streipunkte sind beispielsweise die aus dem sozialdemokratisch-alternativen Spektrum stammende Forderung nach einem Universaldienst. (vgl. auch ?Hoffen und Bangen? von Michael Kunze, [139]).
Die bisherigen Entw?fe sehen eine unabh?gige Regulierungsbeh?de mit folgenden Aufgaben vor (vgl. Information Highway, Technische und regulatorische Voraussetzungen in Deutschland):
Das Telekommunikationsgesetz regelt den Marktzugang f? Telekommunikation ab 1998. Zu den Kernpunkten des im Juli 1996 beschlossenen Gesetzes geh?en folgende Regelungen (vgl. ausf?rlicher in Diplomarbeit Zur Regulierung der Medien un der Telekommunikation in Deutschland von Martin Recke, insbes. das Kapitel ?Rahmen f? den Wettbewerb??):
Siehe auch:
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Regeln f? den Umgang mit Telekommunikations-Dienstleistungen an die Verhandlungsergebnisse der Welthandelsorganisationen (WTO) vom vergangenen Februar anzupassen.
Die WTO-Regeln sehen eine multilaterale ?fnung des Marktes f? Telekommunikation vor; ausl?dischen Anbietern soll der Zugang zu den inl?dischen M?kten gew?rt werden, zwischen In- und Ausl?dern d?fe nicht diskriminiert werden. Die Liberalisierung betrifft Kommunikationsdienstleistungen in Orts- und Fernnetzen wie auch im grenz?erschreitenden Verkehr ([145]).
Entwicklung und Marktstellung der Deutschen Telekom:
Mitbewerber:
Deutsche Telekom.
Weiterf?rende Literaturhinweise:
Ausf?rlicher zu den durch die EU geschaffenene rechtlichen Rahmenbedingungen:
[064],
[065].)
Siehe auch: