Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V
Positionspapier des Fachverbandes Unterhaltungselektronik im ZVEI
Der Fachverband Unterhaltungselektronik im ZVEI begleitet im Auftrag seiner Mitgliedsfirmen die Entwicklungen des digitalen Fernsehens im Rahmen des europ?schen DVB-Projektes (Digital Video Broadcasting) seit langem mit. besonderer Aufmerksamkeit. Dieses gilt auch f? die vielf?tigen Aspekte des Conditional Access auf nationaler und auf europ?scher Ebene. Der europ?sche Verband der Unterhaltungselektronik-Industrie EACEM (European Association of Consumer Electronics Manufacturers), dessen Mitglied der Fachverband Unterhaltungselektronik ist, hat schon 1994 in einem Positionspapier zu Conditional Access, das hier auszugsweise wiedergegeben ist, festgestellt:
"Ein einheitlicher europ?scher TV-Markt wird erheblich zum Nutzen und Vorteil von Konsumenten, Ger?eherstellern und Programmanbietern beitragen. Er wird die Benutzung derselben standardisierten Ger?e in ganz Europa erm?lichen. Deshalb m?sen geeignete Ma?ahmen getroffen werden, um eine Fragmentierung des Marktes zu vermeiden und den Konsumenten davor zu bewahren, eine Vielzahl von "Boxen"/Decodern erwerben zu m?sen.Um sicherzustellen, da?Konsumenten nur einen Decoder ben?igen, sollten einheitliche Rahmenbedingungen f? Conditional Access in ganz Europa geschaffen werden. Eine vom Markt bestimmte L?ung zum Vorteil aller ist vorzuziehen. Deshalb unterst?zt EACEM die Vorschl?e des europ?schen DVB-Projektes, insbesondere die zum einheitlichen Scrambling und Descrambling...
Ein einheitliches Scrambling- und Descrambling-System f? Europa ist ein wichtiger Schritt um sicherzustellen, da?Konsumenten nur einen Decoder ben?igen. Vorzugsweise sollte aber auch der Zugangsschl?sel f? das Descrambling einheitlich sein, so da?nur eine Smart Card pro Markt ben?igt wird..."
Der Fachverband Unterhaltungselektronik hat diese Forderungen wiederholt zum Ausdruck
gebracht. Insbesondere mu?der Kunde von dem Zwang enthoben werden, sich mehr als
einen Decoder (Set-Top-Box) kaufen zu m?sen, um alle relevanten TV-Programme
empfangen zu k?nen. Beschr?kt er sich aus naheliegenden Gr?den auf nur einen
Decoder, so mu?er damit keine Einschr?kung des Pragrammanaebotes in Kauf nehmen.
Ein freier Markt wird sich beim digitalen Fernsehen erst dann entwickeln k?nen, wenn
In der derzeitigen Konstellation hat jeweils eine Betreibergesellschaft, die fest an einen oder mehrere Programmanbieter und deren Programmpaket gebunden ist, die vollst?dige Kontrolle ?er den Conditional-Access. Zugleich kontrolliert sie die Spezifikation und direkt oder indirekt den Vertrieb der Decoder (Set-Top-Boxen), die mit dem von ihr lizensierten Conditional-Access-System ausger?tet sein m?sen, um f? den Empfang des jeweiligen Programmpaketes freigeschaltet zu werden. Damit verf?en die Betreibergesellschaften ?er ein zentrales Instrument zur Einflu?ahme auf die herstellende Industrie, das nur in der Ansto?hase des Marktes in Kauf genommen werden kann. Die markt- und vertriebsbezogenen Vorstellungen der Industrie laufen jedoch darauf hinaus, da?sich entsprechend den obengenannten Vorstellungen schon bald ein freier, offener und selbstverst?dlich gewinntr?htiger Markt f? Decoder entwickeln mu? Damit dieses geschehen kann, m?sen einige wesentliche Voraussetzungen erf?lt sein:
15. August 1996
PAR/STG
verteilt am 10.10.1996 mit TK-Rundschreiben 36a/96,
ZVEI, Fachverband Unterhaltungselektronik
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