Rundfunk



Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen

International: Völkerrecht

Die Aufteilung der Frequenzen wird geregelt durch die Internationale Fernmelde Union.

Die Verteilung der Sendefrequenzen wurde zuletzt geregelt im Genfer Abkommen, das am 23. November 1978 in Kraft trat

BRD: Rundfunkstaatsverträge

Rundfunkbegriff

"Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters" (Art. 1 des Staatsvertrages über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens vom 05.12.1974, geändert durch den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991.).

Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind sowie Fernsehtext.


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Erstellt am: 25-May-1996 von: Agon S. Buchholz <asb@nsharra.snafu.de>
Zuletzt bearbeitet am: 29-Sep-1996 von: Agon S. Buchholz <asb@nsharra.snafu.de>
Medien/Funk/Rundfunk
URL: <http://userpage.fu-berlin.de/~asb/Medien/Funk/rundfunk.htm>