Kefk Network :  Recht |  About |  Wiki Suchen | Index | Inhalt | Site Map | Changelog

  Akteure | Europarecht | Geschichte | Gesetze | Glossar | Immaterialgüterrecht | Kirchenrecht | Philosophie | Privatrecht | Psychologie | Ressourcen | Soziologie | Staatsrecht | Strafrecht | Systematik | Terminologie | Theorie | Urteile | Vergleichung | Verwaltungsrecht | Völkerrecht | Wirtschaftsrecht.

 

Sozialrecht

Ihr Benutzername: Besucher
Online auf dieser Seite: 3 aktive User. - Wer ist gerade online?
Home : Recht : Systematik : Sozialrecht
18-Apr-2005/02-Feb-06


Übersicht

Das Sozialrecht ist öffentliches Recht, das der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatspostulats dient.

Der Begriff ist vergleichsweise neu und wird in Deutschland einheitlich erst seit den 1970er Jahren verwendet; er ist beeinflußt durch den Begriff der »sozialen Sicherung«, der im internationalen Gebrauch üblich geworden ist.

Versuche, das Sozialrecht zusammen mit dem Arbeitsrecht und weiteren Rechtsmaterien einem selbständigen dritten Zweig der (deutschen) Rechtsordnung, neben öffentlichem und privatem Recht zuzuordnen, wie dies in außerdeutschen Rechtsordnungen teilweise der Brauch ist, haben sich nicht durchsetzen können. Das Sozialrecht ist eine Sammel- und Querschnittsmaterie, die zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien in sich vereint. Es unterteilt sich nach der traditionellen Klassifikation, wie sie auch das Grundgesetz verwendet, in die Bereiche Sozialversicherung, Sozialversorgung (z. B. Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung), und Sozialhilfe (Sozialfürsorge).

Eine neuere Einteilung unterscheidet zwischen den Subsystemen

  • Soziale Vorsorge (insbesondere Sozialversicherung, berufsständische Versorgung),
  • Soziale Entschädigung,
  • Soziale Förderung (z. B. Ausbildungsförderung; Jugendhilfe; Familienlastenausgleich) und
  • Soziale Hilfe (Sozialhilfe und verwandte Leistungssysteme).

Als Sozialrecht im engeren Sinne wird heute weitgehend das Recht des Sozialgesetzbuchs (SGB) verstanden; im weiteren Sinn (Sozialrecht im materiellen Sinn) fallen darunter Materien des Lastenausgleichs und der Wiedergutmachung, regionale sowie berufsständische Sondervorgsorgesysteme u. a.

In einem noch stärker erweiterten Verständis können mit dem funktionalen Begriff des »sozialen Rechts« alle rechtlichen Regelungen erfasst werden, die eine besondere soziale Zwecksetzung verfolgen und insbesondere Ausdruck des verfassungsgrechtlichen Staatszieles des Sozialstaatsprinzips sind (Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz), beispielsweise Bestimmungen über den sozialen Mieterschutz, arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz u. a.

Gesetzliche Normierung

Mit der Einführung der Bücher I bis XII des Sozialgesetzbuchs (SGB) sind die Kernmaterien des Sozialrechts in einer zusammenhängenden Kodifikation gefasst worden. Regelungsmaterien des Sozialrechts im engeren Sinne sind darüber hinaus Bereiche des Sozialhilferechts, das Recht der Kriegsopferversorgung und der sozialen Entschädigung im übrigen (Bundesversorgungsgesetz; Opferentschädigungsgesetz; Infektionsschutzgesetz), die als besondere Teile des Sozialgesetzbuches gelten. Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) gilt für die Verfahren vor den Sozialgerichten; für einige Bereiche des Sozialrechts sind jedoch nicht die Sozialgerichte sondern die Verwaltungsgerichte zuständig.

Sozialversicherungen

Die Sozialversicherung ist wesentlicher Bestandteil des Rechts der sozialen Scherung.

Derzeit sind folgende Sozialversicherungen gesetzlich vorgesehen:

  • Krankenversicherung (KV)
  • Krankenversicherung der Landwirte
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung (RV) der Arbeiter und Angestellten
  • Knappschaftliche Rentenversicherung
  • Alterssicherung der Landwirte (siehe Agrarsozialrecht)
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung)

Siehe auch

Einführung und vertiefende Informationen zum Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter,
www.sozialhilfe24.de.

Literaturempfehlungen

Ausgewählte Literatur zum Sozialrecht:

Quelle und Lizenz

Ein Teil dieses Textes basiert auf einem Artikel aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie.

Artikel | Drucken | Bearbeiten | Diskutieren | Versionen | Autoren | Backlinks.
Stand: 23:05, 8. Mär 2005.
Lizenz: GNU-Lizenz für freie Dokumentation.

Bildquellennachweise:

  • Promotionmaterial © Amazon.de.

Anmerkungen

Forum: Theorie des Rechts Allgemein (Anmerkungen in diesem Forum: 0)

Neue Anmerkung verfassen
Darstellungsmodus : Alle | Voransicht | Nur Titel | Aktualisieren
Besuchen Sie 2eNetWorX und Open Source & Free Software für weitere freie Software-Projekte unter Win32.

Sozialrecht
Nach oben
Sozialgerichtsgesetz
Sozialgesetzbuch
Wer ist online?:
Ihr Name: Besucher (nicht angemeldet).
Online: 3 aktive User.
Anmelden | Abmelden
Monitoring:
Benachrichtigen bei Änderungen:


Glossar:
0-9 A B C D E
F G H I J K L
M N O P Q R S
T U V W X Y Z
Systematik
Gesetze:
0-9 A B C D E
F G H I J K L
M N O P Q R S
T U V W X Y Z
Systematik
Amazon.de:
Urheberrecht
Heidelberger Kommentar
von Gunda Dreyer u.a. (Hrsg).

EUR 118,00
(versandkostenfrei).
Fotorecht
von Thomas Hoeren und Michael Nielen (Hrsg.)

EUR 56,80
(versandkostenfrei).
BGB
Kommentar
von Heinz G. Bamberger u.a. (Hrsg.)

EUR 190,00
(versandkostenfrei).
Strafgesetzbuch (StGB)
Kommentar in 2 Bden.
von Urs Kindhäuser u.a. (Hrsg.)

EUR 348,00
(versandkostenfrei)
Kefk Network:
Thematisch verwandte Subsites:
Audio, Film, Fotografie, GNU/Linux, Hardware, Mobil, Networking, Politik, Research, Streaming, Webworking.
Kefk Network Home
blind_150.gif (150x5 -- 825 bytes)
glider.png (55x55 -- 724 bytes)

 

Zurück ] Weiter ]

URL: http://www.kefk.net/Recht/Systematik/Sozialrecht/index.asp.
Translate this page with Google to 
Website | About | Changelog | Index | Inhalt | Site Map | Suchen | What's new? | Who's online?.
Ergänzungen, Fragen und Kommentare: Foren | Kontakt | Wiki.
E-Mail: echo "asb at keNOSPAMfk.net"| sed -e "s/ at /@/" -e "s/NOSPAM//".
Copyright | Credits | Disclaimer | Impressum | Rechtliche Hinweise.