Grundsätzlich sind zwei Übersichtsdarstellungen zur Geschichte des Rechts
zu empfehlen:
Der erstere Band ist detaillierter, systematischer und breiter gefasst,
aber mit einem Preis von 35 Euro auch recht teuer; letzterer beschränkt sich
auf die Rechtsgeschichte ab dem römischen Recht, ist recht übersichtlich und
kompakt sowie mit einem Preis von rund 20 Euro vergleichsweise preiswert.
Wesel gliedert das Buch zunächst chronologisch und dann nach
Sachverhalten, während Meder die Chronologie an vielen Stellen verlässt,
sich aber stärker an Ereignissen (Kodifizierungen etc.) orientiert.
Die große Stärke von Wesels Band besteht in der Berücksichtigung der
grundlegenden Entwicklung der Fundamente des Rechts im heutigen Verständnis,
nämlich im antiken Griechenland und in den älteren Hochkulturen; beginne man dagegen,
so Wesel, erst
mit dem antiken römischen Recht, »wo es schon voll entwickelt ist«,
sei der »Erkenntnisewert nicht sehr hoch, denn die Gemeinsamkeiten mit
dem heutigen Recht sind sehr viel größer als die Unterschiede« (Wesel
2001: 15).
Meder räumt zwar in einem Nebensatz ein, dass selbst die älteste
Grundlage des römischen Rechts – das Zwölftafelgesetz, das um
450 v. Chr. veröffentlicht wurde – zumindest inspiriert wurde durch
die athenischen Gesetze, die um 600 v. Chr. entstanden seien, erwähnt
auch die Existenz der Gesetze von Solon und Drakon, geht aber ohne
weitere Begründung nicht darauf ein: »Aus Griechenland stammt der
Gedanke, das Recht aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen bequem zugänglich zu
machen« (Meder 2005: 14), mit dieser lapidaren Feststellung arbeitet
Meder vorrömisches Recht ab. Das ist weder sachlich nachvollziehbar, noch
sinnvoll: Zumindest die Rechtssysteme des antiken Griechenlands müßten in
einem Buch, das mit »Rechtsgeschichte« betitelt ist, erwöhnt werden.
Übrigens beschöftigen sich weder Meder noch Wesel mit den
hochentwickelten Rechtssystemen jenseits Europas, beispielsweise denen
Chinas; beide Bücher verdienen somit eigentlich allenfalls einen Titel wie »Geschichte
des europäischen Rechts«, aber der unzureichend reflektierte
Eurozentrismus zieht sich ja leider durch alle historischen
Fachwissenschaften.
Geschichte des Rechts
von Uwe Wesel
Gebundene
Ausgabe - C.H. Beck
Erscheinungsdatum: Februar 2001
ISBN: 3406475434
Preis bei Amazon.de: EUR 35,00
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»Diese Geschichte des Rechts ist eine lebendig erzählte
Geschichte der Herausprägung von Rechtsordnungen, ihrer kulturellen
Höhepunkte und ihrer Weiterentwicklung. Beispiele aus dem Rechtsalltag,
von Rechtskonflikten und ihrer Lösung geben ein einprägsames Bild
vergangener Zeiten. Für die 2. Auflage wurde das Werk gründlich
überarbeitet, verbessert und teilweise neu gegliedert«
(Verlagsinformation).
Uwe Wesel ist Professor für Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht
an der Freien Universität Berlin. Viele seiner Veröffentlichungen
avancierten zu Bestsellern. Mit der Geschichte des Rechts zieht
er auf erfrischende und unkonventionelle Weise eine Bilanz seiner
langjährigen Forschungs- und Lehrtätigkeit.

Rechtsgeschichte
von Stephan Meder
Broschiert
- UTB, Stuttgart
Erscheinungsdatum: Mai 2005
ISBN: 3825222993
Preis bei Amazon.de: EUR 19,90
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»Die Rechtsgeschichte gliedert sich traditionell in zahlreiche
Einzelfächer, wobei der Einteilung in Römisches und Deutsches Recht
besondere Bedeutung zukommt. Diese Trennung stammt aus dem 19.
Jahrhundert und scheint derzeit in Rückbildung begriffen zu sein. Das
aus der Lehrpraxis entstandene Buch trägt dieser Entwicklung Rechnung.
Behandelt werden die antiken römischen Grundlagen, Grundzüge des
germanischen und des deutschen Rechts seit dem Mittelalter ebenso wie
Rezeption des römischen Rechts und Humanismus bis hin zu den modernen
Kodifikationen. Ein Kapitel zum Nationalsozialismus und zu den
Rechtsbildungen nach 1945 sowie neu zur Rechtsentwicklung in der DDR und
der Bundesrepublik runden den Band ab. Das didaktisch gut aufbereitete
und eingeführte Studienbuch liegt jetzt in einer zweiten, völlig
überarbeiteten und erweiterten Auflage vor. Es eignet sich
vorlesungsbegleitend für Studierende der Rechtswissenschaft. Es dürfte
darüber hinaus für Historiker, Mediävisten, Kirchengeschichtler und
Althistoriker von großem Gewinn sein« (Verlagsinformation).
Stephan Meder ist Professor für Zivilrecht und Rechtsgeschichte an
der Universität Hannover.

Eine Chronologie des Rechts, womöglich sogar mit einer synchronoptischen
Darstellung der Rechtsentwicklung in verschiedenen Regionen der Welt,
existiert am deutschsprachigen Markt leider nicht.