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Geschichte des Rechts

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Home : Recht : Geschichte
Erstellt/Bearbeitet: 12-Aug-2003/02-Feb-06


Übersicht

Die Rechtsgeschichte widmet sich der Erforschung und systematischen Erfassung der Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Zeiten.

Im Mittelpunkt rechtsgeschichtlicher Betrachtungen steht traditionell das Römische Recht, da es auf Grund seiner Rezeption in den späteren europäischen (und indirekt auch außereuropäischen) Rechtsordnungen bis heute fortwirkt. Daneben sind aber auch andere antike Rechtsordnungen wie das babylonische, ägyptische und griechische Recht sowie die regional sehr unterschiedlichen mittelalterlichen Rechte Gegenstand der Forschung. Von besonderem Interesse ist hier das englische Common Law, das wegen seiner immer noch aktuellen Bedeutung für die Länder des angelsächsischen Rechtskreises aber in Deutschland nicht als Gegenstand rechtsgeschichtlicher, sondern eher rechtsvergleichender Forschung gilt.

Ausschnitt aus dem legendären, in einem dorischen Dialekt verfassten Stadtrecht von Górtys, das als ältester Gesetzescodex Europas gilt (5. Jh. v. Chr.) [640x429 -- 118783 bytes] Abbildung: Ausschnitt aus dem legendären, in einem dorischen Dialekt verfassten Stadtrecht von Górtys, das als ältester Gesetzescodex Europas gilt (5. Jh. v. Chr.).

Gliederung

In der Rechtsgeschichte lassen sich folgende Epochen unterscheiden, wenn man von der verbreiteten eurozentristischen Perspektive ausgeht und diese mit dem Ansatz von Uwe Wesel etwas erweitert:

Vor- und Frühgeschichte des Rechts:

  • Jäger und Sammler
  • Segmentäre Gesellschaften
  • Protostaaten

Antike:

  • Mesopotamien
  • Ägypten
  • Hebräisches Recht
  • Griechenland
  • Römisches Recht
  • Altrömisches Recht: Zwölftafelgesetz
  • Mündlichkeit und Schriftlichkeit in der römischen Rechtskultur
  • Das Prinzipat
  • Römische Spätzeit und Vulgarrecht
  • Justinianischen Kodifikation
  • Ptolemäisches Recht
  • Byzantinisches Recht

Germanen und Mittelalter:

  • Germanen: Germanisches Recht zwischen Antike und Frühmittelalter
  • Frühmittelalterliche »Stammesrechte«
  • Rechte der Westgoten und Burgunder
  • Rechte der Franken und Langobarden
  • Kompositionensysteme
  • Frankenreich: Karl der Große als Gesetzgeber
  • Teilung des fränkischen Reiches

  • Mittelalterliche Kirche und kanonisches Recht
  • Vom Eigenkrichenwesen zum Investiturstreit
  • Zweischwerterlehre
  • Kanonisches Rechtsdenken: Corpus iuris cononici
  • Mittelalterliches deutsches Recht
  • Sachsenspiegel und Tochterquellen
  • Entstehung der Universitäten
  • Juristischer Humanismus
  • Feudalrecht und Stadtrecht

Rechtsgeschichte der Neuzeit:

  • Altes Reich
  • Einzelne Kodifikationen:
  • Das bayerischer Gesetzbuch
  • Das Preußische Allgemeine Landrecht
  • Der französische Code Civil
  • Das österreichische ABGB
  • Das sächsische BGB
  • Das deutsche BGB
  • Schweizerische Zivilgesetzgebung
  • 19. Jahrhundert und Weimarer Republik
  • Nationalsozialismus: Das »Dritte Reich«

Nachkriegszeit:

  • Deutsche Demokratische Republik
  • Bundesrepublik Deutschland

Literatur

Grundsätzlich sind zwei Übersichtsdarstellungen zur Geschichte des Rechts zu empfehlen:

Der erstere Band ist umfangreicher, detaillierter, systematischer und breiter gefasst, aber mit einem Preis von 35 Euro auch recht teuer; letzterer beschränkt sich auf die Rechtsgeschichte ab dem römischen Recht, ist recht übersichtlich und kompakt sowie mit einem Preis von rund 20 Euro vergleichsweise preiswert.

Wesel gliedert das Buch zunächst chronologisch und dann nach Sachverhalten, während Meder die Chronologie an vielen Stellen verlässt, sich aber stärker an Ereignissen (Kodifizierungen etc.) orientiert.

Die große Stärke von Wesels Band besteht in der Berücksichtigung der grundlegenden Entwicklung der Fundamente des Rechts im heutigen Verständnis, nämlich im antiken Griechenland und in den älteren Hochkulturen; beginne man dagegen, so Wesel, erst mit dem antiken römischen Recht, »wo es schon voll entwickelt ist«, sei der »Erkenntnisewert nicht sehr hoch, denn die Gemeinsamkeiten mit dem heutigen Recht sind sehr viel größer als die Unterschiede« (Wesel 2001: 15).

Meder räumt zwar in einem Nebensatz ein, dass selbst die älteste Grundlage des römischen Rechts – das Zwölftafelgesetz, das um 450 v. Chr. veröffentlicht wurde – zumindest inspiriert wurde durch die athenischen Gesetze, die um 600 v. Chr. entstanden seien, erwähnt auch die Existenz der Gesetze von Solon und Drakon, geht aber ohne weitere Begründung nicht darauf ein: »Aus Griechenland stammt der Gedanke, das Recht aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen bequem zugänglich zu machen« (Meder 2005: 14), mit dieser lapidaren Feststellung arbeitet Meder vorrömisches Recht ab. Das ist weder sachlich nachvollziehbar, noch sinnvoll: Zumindest die Rechtssysteme des antiken Griechenlands müßten in einem Buch, das mit »Rechtsgeschichte« betitelt ist, erwöhnt werden.

Übrigens beschöftigen sich weder Meder noch Wesel mit den hochentwickelten Rechtssystemen jenseits Europas, beispielsweise denen Chinas; beide Bücher verdienen somit eigentlich allenfalls einen Titel wie »Geschichte des europäischen Rechts«, aber der unzureichend reflektierte Eurozentrismus zieht sich ja leider durch alle historischen Fachwissenschaften.

Geschichte des Rechts
von Uwe Wesel

Gebundene Ausgabe - C.H. Beck
626 Seiten, mit kombinierten Namen- und Sachverzeichnis
Erscheinungsdatum: Februar 2001
ISBN: 3406475434

Preis bei Amazon.de: EUR 35,00
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»Diese Geschichte des Rechts ist eine lebendig erzählte Geschichte der Herausprägung von Rechtsordnungen, ihrer kulturellen Höhepunkte und ihrer Weiterentwicklung. Beispiele aus dem Rechtsalltag, von Rechtskonflikten und ihrer Lösung geben ein einprägsames Bild vergangener Zeiten. Für die 2. Auflage wurde das Werk gründlich überarbeitet, verbessert und teilweise neu gegliedert« (Verlagsinformation).

Uwe Wesel ist Professor für Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Freien Universität Berlin. Viele seiner Veröffentlichungen avancierten zu Bestsellern. Mit der Geschichte des Rechts zieht er auf erfrischende und unkonventionelle Weise eine Bilanz seiner langjährigen Forschungs- und Lehrtätigkeit.

Rechtsgeschichte
von Stephan Meder

Broschiert - UTB, Stuttgart
459 Seiten, mit separaten Personen- und Sachverzeichnissen
Erscheinungsdatum: Mai 2005
ISBN: 3825222993

Preis bei Amazon.de: EUR 19,90
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»Die Rechtsgeschichte gliedert sich traditionell in zahlreiche Einzelfächer, wobei der Einteilung in Römisches und Deutsches Recht besondere Bedeutung zukommt. Diese Trennung stammt aus dem 19. Jahrhundert und scheint derzeit in Rückbildung begriffen zu sein. Das aus der Lehrpraxis entstandene Buch trägt dieser Entwicklung Rechnung. Behandelt werden die antiken römischen Grundlagen, Grundzüge des germanischen und des deutschen Rechts seit dem Mittelalter ebenso wie Rezeption des römischen Rechts und Humanismus bis hin zu den modernen Kodifikationen. Ein Kapitel zum Nationalsozialismus und zu den Rechtsbildungen nach 1945 sowie neu zur Rechtsentwicklung in der DDR und der Bundesrepublik runden den Band ab. Das didaktisch gut aufbereitete und eingeführte Studienbuch liegt jetzt in einer zweiten, völlig überarbeiteten und erweiterten Auflage vor. Es eignet sich vorlesungsbegleitend für Studierende der Rechtswissenschaft. Es dürfte darüber hinaus für Historiker, Mediävisten, Kirchengeschichtler und Althistoriker von großem Gewinn sein« (Verlagsinformation).

Stephan Meder ist Professor für Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Universität Hannover.

Eine Chronologie des Rechts, womöglich sogar mit einer synchronoptischen Darstellung der Rechtsentwicklung in verschiedenen Regionen der Welt, existiert am deutschsprachigen Markt leider nicht.

Weitere Literatur zur Geschichte des Rechts

Siehe Literatur zur Geschichte des Rechts.

Siehe auch

Netmarks

Siehe Netmarks zur Geschichte des Rechts.

Anmerkungen

Forum: Geschichte des Rechts Allgemein (Anmerkungen in diesem Forum: 94)

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