OpenP2P.com: File Sharing,
openp2p.com/topics/p2p/p2p_file_sharing.
Filesharing.net:
www.filesharing.net.
Online seit 01-Nov-2001; stellt Filesharing-Programme vor, bietet
Informationen zur Technik sowie aktuelle Neuigkeiten.
Filesharing Forum,
www.1md.de.
"Hier finden Sie Hilfe, Beratung, Tipps und Download Links
zu folgenden Filesharing Programmen: Aimster (Madster), Audiogalaxy,
AudioGnome, BadBlue, BearShare, Blubster, Direct Connect, eDonkey
2000, Espra, FileNavigator, Filetopia, Freenet, Freeweb, Frost,
Furi, Gnotella, Gnucleus, Gnutella, Grokster, Guerilla-Gnutella,
iMesh, KaZaA, LimeWire, MacTella, Mojo Nation, Morpheus, Mynapster,
Napigator, Napster, Newtella, Open Cola, Rapigator, Snap Napster,
Snarfzilla, Toad Node, WinMX, Wrapster, und Yoink".
@-web: Forum zum P2P-Filesharing,
www.at-web.de/p2p/index.htm.
Der Suchmaschinen-Informationsdienst @-web stellt einige
bekanntere File-Sharing-Clients vor; der Herausgeber, Klaus
Patzwaldt, betrachtet die Filesharing-Anwendungen besonders unter
dem Aspekt des Suchens und Findens.
Nekrolords MP3-News - The Filez - "Hier finden Sie die
verschiedenen File-Sharing-Tools in alphabetischer Reihenfolge",
berg.heim.at/anden/420454/filez.htm.
Spiegel Online: Die P2P-Revolution - Napster: ...und was
danach kommt (Netzwelt),
www.spiegel.de/netzwelt/0,1518,k-1154,00.html.
Umfangreiches und kontinuierlich gepflegtes Scecial mit
zahlreichen Artikeln aus dem Umfeld des File-Sharing.
Initiative »Ja zur privaten Kopie«,
www.privatkopieren.de.
Eine Initiative von GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst. Aus der
Selbstdarstellung: "Privates kopieren muss erlaubt bleiben".
"Der freie Zugang zu Informationen ist ein Grundrecht. Dazu
gehört auch die Freiheit, Texte, Töne und Bilder für den privaten
Gebrauch zu vervielfältigen. Der Gesetzgeber hat darum bereits 1965
im Urheberrecht festgelegt, dass privates Kopieren grundsätzlich
erlaubt sein muss."
"Doch diese Freiheit hat ihren Preis. Die Kreativen –
Musiker, Künstler, Autoren und Journalisten – müssen für die
Verwendung ihrer Werke angemessen vergütet werden. Dafür setzen sich
in Deutschland die Verwertungs-gesellschaften ein. Sie vertreten die
Rechte aller Kreativen und schütten Tantiemen an sie aus."
"Durch die zunehmende Digitalisierung der Medien ist
aktuell eine Diskussion entbrannt, die das Recht auf
Vervielfältigung für private Zwecke grundsätzlich in Frage stellt.
Die Position der Verwertungsgesellschaften und Kreativen hierzu ist
eindeutig: Privates Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke muss
im Rahmen der gesetzlichen Regelungen weiter erlaubt bleiben. Davon
ausgenommen sind jedoch ausdrücklich Computerspiele, Software und
Musiknoten."