Siehe auch: StreamCast
Networks.
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Gründer: Steve
Griffin (Personen).
MusicCity.com, Anbieter der Peer-to-Peer Software
Morpheus,
musste sich gestern erstmals vor Gericht zu den Vorwürfen der Kläger
äußern. Die Klage wurde im vergangenen Oktober von 28 Unternehmen der
Unterhaltungsbranche erhoben. Sie alle sehen in Morpheus ein Instrument,
das der systematischen Verletzung von Urheberrechten dient.
Ebenso wie beispielsweise im Fall von
KaZaA
basiert der Morpheus-Client auch hier auf dem
FastTrack P2P-Stack. Mit Hilfe dieses Peer-to-Peer Dienstes können
alle möglichen Daten getauscht werden. Im Unterschied zu Napster ist es
den Anbietern dieser Dienste aber nicht möglich, Kontrolle über die
getauschten Inhalte auszuüben.
Wenn also - wie es die Kläger befürchten - über Morpheus
urheberrechtlich geschützte Daten getauscht werden, so geschieht dies
ohne Kenntnis der Betreiber. Aufgrund dieser Situation konnten sie sich
daher auch in rechtlicher Hinsicht in Sicherheit wiegen.
Doch mit der Klage will die Industrie eben diesen Zustand in Frage
stellen. Sie stellt die systematische Verletzung von Urheberrechten in
den Vordergrund. Die Kläger dagegen berufen sich darauf, dass Morpheus
auch für legale Zwecke eingesetzt werden kann. Etwa für den Tausch von
privaten Daten. MusicCity vergleicht daher seinen Dienst mit einem
Fotokopierer. Man kann damit zwar eine Urheberrechtsverletzung begehen,
aber nicht jede Nutzung stellt damit gleichzeitig eine solche Verletzung
dar.
Man beruft sich dabei - übrigens ebenso wie zuvor schon Napster - auf
das bekannte Betamax-Urteil. In den 80er Jahren hatte die Filmindustrie
gegen Sony wegen der Entwicklung des Betamax-Recorders geklagt. Die
Klage wurde damit begründet, dass mit diesem Videorecorder illegale
Kopien von Filmen erstellt werden können.
Dieses Problem erkannte das Gericht damals zwar auch, wies die Klage
aber dennoch ab. Im Urteil wurde dies damit begründet, dass man der
Gesellschaft eine neue Technologie nicht vorenthalten könne, nur weil es
möglich sei, diese missbräuchlich einzusetzen.
Bleibt abzuwarten, ob das im Fall Morpheus ebenso gesehen wird. Ein
Problem dürfte schon darin bestehen, ob sich die Software wirklich als
"neue Technologie" bezeichnen lässt, denn sie basiert auf der
Kombination bekannter Verfahren.
Wie auch immer die Entscheidung aussehen wird, dürfte sie
richtungsweisend für alle Peer-to-Peer Angebote sein, die keinen
expliziten Schutz vor Rechtsverletzungen bieten. Und die bisherige
Erfolgstatistik weist einen klaren Trend auf: Die Rechteinhaber haben
bis jetzt Stück für Stück jeden Bereich des Internet zurückerobert, der
ihren Interessen gefährlich werden konnte.
intern.de: "MusicCity: Erste Anhörung", 23.01.2002,
www.intern.de/news/2481.html.
IDG.net, Scarlet Pruitt: "EFF to argue that Morpheus has
legitimate uses", IDG News Service, Boston Bureau
January 22, 2002, 13:02,
www.idg.net/ic_791807_1794_9-10000.html.