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Chronologie zur Linkhaftung
Von Agon S. Buchholz
für Kefk Network, Oktober 2004.
Kefk Network Home :
Kefk Network : Abmahnung :
Chronologie : Übersicht
18-Okt-2004/26-Nov-05
Übersicht
Ich habe eine kleine Chronologie
der Abmahnung des Kefk Network durch die
Musikindustrie begonnen, welche die Vorgänge in umgekehrt
chronologischer Reihenfolge dokumentiert. Ergänzend verzeichnet die
Chronologie auch einige Urteile aus dem Umfeld der Linkhaftung.
2000 | 2001 |
2002 | 2003 | 2004 |
2005.
| 28.07.2005 |
Das Oberlandesgericht (OLG) München
bestätigt das erstinstanzliche Urteil im Verfahren Musikindustrie
gegen den Heise-Verlag:
Demnach ist es heise online weiterhin erlaubt, über Software zu
berichten, die Kopierschutzmechanismen auf DVDs knacken kann. Das
Setzen eines Hyperlinks zur Homepage eines Herstellers dieser
Software bleibt dem Online-Dienst dagegen weiterhin untersagt. Der
Heise Zeitschriften Verlag hingegen sieht in dem Vorgehen der
Musikindustrie einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die
verfassungsmäßig garantierte Pressefreiheit. Außerdem seien die
Argumente der Musikindustrie nicht nachzuvollziehen, so der
Chefredakteur von Heise Online, Christian Persson (Berichte bei
Heise
Online und ausführliche Dokumentation
Heise
versus Musikindustrie). |
| 16.06.2005 |
Der Stuttgarter Mediendesigner Alvar
Freude wird vom Vorwurf der Beihilfe zur Volksverhetzung in zweiter
Instanz freigesprochen; die Richter und Schöffen der 38. Strafkammer
des Landgerichts anerkannten damit, dass es sich bei Freudes
Berichterstattung um eine Dokumentation zur Zeitgeschichte gehandelt
habe (Berichte
Odem.org
und bei
Heise
Online). |
| 19.05.2005 |
Waldorf reicht die erste Zahlungsklage
zwecks »Erstattung von
Anwaltskosten für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
wegen der Verletzung von Urheberrechten« beim Amtsgericht
München ein. |
| Mai 2005 |
Gerald Himmelein und Christian Persson
berichten in c't 5/2005 (S. 52) ausführlich über die
Massenabmahnung:
Abgestraft
nach UrhG: Wie Abmahner die Kopierschutzklausel missbrauchen. In
einem Interview bezeichnet der selbst betroffene Lehrer Wolfgang N.
die Abmahnwelle als »eine Form von Selbstjustiz«, die
das Mittel der Abmahnung grob missbrauche und nicht den Prinzipien
eines Rechtsstaats entspreche. |
| 26.04.2005 |
Heise Online
berichtet
von einem französischen Gericht, das die Entfernung eines
DVD-Kopierschutzes von Les Films Alain Sarde sowie den
DVD-Vertreiber Universal Pictures Video France verlangt habe. |
| 05.04.2005 |
Urteil in Sachen Musikindustrie gegen
Heise Online: Nach Ansicht der Münchener Richter habe Heise
Online durch das Setzen des Links auf die Eingangsseite der
Unternehmenspräsenz vorsätzlich Beihilfe zu einer unerlaubten
Handlung geleistet und hafte daher als Gehilfe gemäß § 830 BGB wie
der Hersteller selbst. Dem stehe nicht entgegen, dass ein Download
der Software erst mit zwei weiteren Klicks möglich sei. Maßgeblich
sei allein, dass die Leser der Meldung über den gesetzten Link
direkt auf den Internetauftritt geführt werde. Auch sei es nicht
relevant, dass die Leser das Produkt auch über eine Suchmaschine
finden könnten. Durch das Setzen des Links werde das Auffinden »um
ein Vielfaches bequemer gemacht« und damit die Gefahr von
Rechtsgutverletzungen erheblich erhöht ( Bericht).
Heise legte Rechtsmittel ein. |
| 15.02.2005 |
Der Softwarehersteller
SlySoft mahnt am 15. Februar 2004 den
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V. über die
Kanzlei Wolf ab. Anlaß der Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung ist
eine
Presserklärung
der IFPI, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalte; so sei die
dort geäußerte Aussage, Heise ermögliche »dem vor dem
deutschen Gesetzgeber in die Karibik geflüchteten Hersteller [...]
die hier verbotene Verbreitung seiner illegalen Software...«,
in mehrfacher Hinsicht unwahr. Nach Ansicht der Kanzlei Wolf
stellten Aussagen wie »Flucht in die Karibik« oder »Hersteller
illegaler Software« einen strafbaren rechtswidrigen Eingriff
in den Gewerbebetrieb, eine kreditgefährdende Äußerung sowie einen
unlauteren Wettbewerbsverstoß dar. |
| 28.01.2005 |
Die
Kanzlei Waldorf
mahnt den Heise-Verlag ab. Der
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V. äußerst sich
dazu in einer unfreundlichen Pressemeldung: »Auch die Pressefreiheit ist
kein Freibrief: Anleitungen und Hilfestellungen für illegale
Handlungen sind unzulässig und haben erst recht nichts mit seriöser
Berichterstattung zu tun«. Damit dürfte auch endgültig
geklärt sein, dass die acht Auftraggeber der Abmahnungen tatsächlich
nur vorgeschoben sind, um die Streitwerte in die Höhe zu treiben: In
Wiklichkeit steckt der deutsche Branchenverband der Musikindustrie,
der Bundesverband der
Phonographischen Wirtschaft e.V., hinter der Abmahnwelle. |
| 19.01.2005 |
Heise Online
berichtet
in einer kurzen Meldung von dem
Slysoft-Programm
AnyDVD im Newsticker. |
| 17.11.2004 |
Es wird bekannt, dass in der u.a. von
Sony BMG beauftragten Studie
Deutschland Online
2 nahezu sämtliche Texte des
Glossars aus der Wikipedia gestohlen wurden; zunächst fehlt
nicht nur eine ausreichende Quellenangabe, es werden darüber hinaus
auch sämtliche Auflagen der GNU Free Documentation License
mißachtet. Damit nicht genug des Urheberrechtsverstoßes: Die Studie
beansprucht auch noch auf die gestohlenen Inhalte des Glossars ein
»Copyright«. Sony BMG nimmt es also bei der eigenen Arbeit
mit Urheberrecht und Lizenzen nicht so genau, wie die Aktivitäten
der im Auftrag von Sony und BMG operierenden
Kanzlei Waldorf
vermuten lassen. |
| 15.11.2004 |
Die Tageszeitung: "Feinde der Aufklärung. Deutsche Anwälte der
Medienkonzerne verbieten einen Link zu einer Website, die ihnen nicht
gefällt" (taz Nr. 7514 vom 15.11.2004, Seite 14, 93 Zeilen, TAZ-Bericht,
Nikolaus Hablützel),
www.taz.de/pt/2004/11/15/a0196.nf/text.ges,1. |
| 12.11.2004 |
Gegen Abend wieder ein Anruf der
Kanzlei Waldorf; Herr Hügel will »plaudern« und wohl herausbekommen,
wie die Stimmung bei mir ist. Ich solle mich nicht persönlich
angegriffen fühlen, die Sache sei doch gar nicht so schlimm. Einigen
will er sich, so dass es für beide Seiten akzeptabel sei, ich würde
niemandenfinden, der sich von der Kanzlei Waldorf ungerecht
behandelt fühlte. Besonders bitterlich beklagt Herr Hügel, dass ich
zum »Gegenangriff« (welcher Gegenangriff eigentlich?)
übergegangen sei und nicht den Kontakt zur Kanzlei Waldorf gesucht
habe. Ich weiß ja nicht, wie andere Abgemahnte reagieren, aber
wenn mir jemand schreibt, ich hätte »gravierende Rechtsverletzungen«
begangen, die möglicherweise »als Straftat gemäß § 108 b UrhG
mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden« könnten,
dann suche ich sicherlich keinen »Kontakt« zu der Person, die mir
androht, mich einsperren zu wollen. Jedenfalls hat es Herr Hügel
bisher nicht geschafft, mir ein
Stockholm-Syndrom
zu induzieren . |
| 11.11.2004 |
Spiegel Online: "CD-Kopiersoftware: Wer legt sich mit der
Musikindustrie an?" (11. November 2004, Netzwelt), von Holger
Dambeck,
www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,327180,00.html (Druckversion). |
| 10.11.2004 |
Die Frist zur Begleichtung der
Kostennote aus dem Schreiben vom 25.10.2004 läuft ab; sie trägt den
Hinweis: »Sollte die oben genannte Frist ergebnislos
verstreichen, werden wir unseren Mandantschaften zu empfehlen haben,
sämtliche bestehenden Ansprüche umgehend auf gerichtlichem Wege
geltend zu machen«. Ich lege
Widerspruch gegen die
Argumentation der Kanzlwei Waldorf ein und lehne die Kostennote ab.
Übrigens, das Telefax der Kanzlei Waldorf nimmt das 45-seitige
Erwiderungsschreiben auch bei wiederholten Versuchen nicht
vollständig an (diverse Sendenachweise liegen vor). |
| 09.11.2004 |
Intern.de: "Unterhaltungsriesen setzen auf 'Shock and Awe'"
(09. November 2004),
www.intern.de/news/6185.html (Druckversion). |
| 02.11.2004 |
Keine Haftung für Hyperlinks. Heise Online berichtet von einem
Urteil des Landgericht München I vom 7. Oktober 2004, nach dem »Anbieter
von Link-Katalogen [...] nicht für fremde Links zu illegalen Aktfotos«
haften (Az. 7 O 18165/03,
Urteil,
Bericht):
»Die Einträge Dritter könnten [...] durch Eintragung von
Titel, Beschreibung, Kategorie und persönlichen Daten eingegeben
werden, ohne dass eine redaktionelle Prüfung erfolge. Diese Einträge
würden automatisch freigeschaltet und von der Suchmaschinensoftware
angezeigt. Bei Betätigung der Suchmaschine und Ausgabe der
Ergebnisse sei eine natürliche Person nicht beteiligt. Manuelle
Links würden nicht gesetzt. Damit habe sich der Beklagte die
verlinkte Seite auch nicht zu eigen gemacht.
Eine Überwachungspflicht treffe den Beklagten nicht. Eine
Überwachung sei technisch auch gar. nicht möglich. Die Zahl der
Internetdomains sei 'explodiert', was zur Notwendigkeit von
Suchmaschinen geführt habe. Den Suchmaschinenbetreibern sei es
jedoch. nicht zuzumuten, etwaige Unterlassungsansprüche zu prüfen
und ggf. Eintragungen abzulehnen«.
Das LG München schloß sich damit der höchstrichterlichen
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe aus dem März
2004 an ( Urteil,
Bericht)
und widersprach in diesem Fall einer Interpretation von Hyperlinks als »Gefahrenquellen«,
für die eine fortwährende »Internet-Verkehrssicherungspflicht«
übernommen werden müsse (OLG München, Urteil vom 15. März 2002, Az. 21 U
1914/02;
Zusammenfassung;
allgemeine Übersicht
Haftung
für Links).
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Vorstoß zum Verbot der Privatkopie. Verbot Der
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V., also die
Deutsche Landesgruppe der IFPI e.V., forderte in einer Pressemitteilung
vom 2. November strengere Regelungen für Privatkopien; gefordert wird
für den geplanten zweiten Korb der Urheberrechtsnovellierung, dass die
Programme von Rundfunk und Internetradios nur noch zum zeitversetzten
Hören gespeichert werden dürfen sollen. Gerd Gebhardt: »Damit die
Musikwirtschaft auch in Zukunft in funktionsfähigen Märkten agiert, ist
eine Kopiererlaubnis auf die wirklich privaten Interessen zu begrenzen«.
Eine solche Gesetzesänderung würde das Mitschneiden von Hörfunk- oder
Fernsehsendungen ebenso kriminalisieren wie das Aufzeichnen von
Internetradiobeiträgen ( Pressemitteilung;
Berichte bei
Heise Online und Golem). |
| 29.10.2004 |
Golem.de berichtet:
Im
Forum
startet eine angeregte Diskussion, einige Weblogs greifen den
Artikel auf ( Trackback) |
| 25.10.2004 |
Die
Kanzlei Waldorf
widerspricht meiner
Stellungnahme ausführlich in einem 7-seitigem Schreiben in allen
Punkten, erneuert die Kostennote über 3.980 Euro, nimmt die
modifizierte
Unterlassungserklärung jedoch erstaunlicherweise dennoch »im
Auftrag unserer Mandantschaften« an. Die
Unterlassungserklärung nach »Hamburger Brauch« ist inhaltlich
stark modifiziert und weicht signifikant von der ursprünglich
geforderten Variante ab; sie ist also alles andere als eine »bedingungslose
und unwiderrufliche Unterwerfung«, wie sie von Waldorf
gefordert wurde:
- Ich übernehme keine Haftung für die Inhalte von Dritten.
Eine Haftung für Beiträge in Forn, Wikis, Portalsystemen etc.
ist demnach ausgeschlossen. Gefordert wurde von Waldorf eine
Unterlassung der Verbreitung oder das Verbreitenlassen bzw. das
Zulassen des Verbreitens, d.h. das Unterlassen des
Nichtverhinderns.
- Ich übernehme keine Haftung für Inhalte auf anderen Domains
als www.kefk.net. Die
Unterlassungserklärung hat demnach keine Gültigkeit für Domains
wie
www.kefk.de,
de.wikipedia.org etc.
Gefordert wurde von Waldorf eine pauschale Gültigkeit »über
das Internet«, d.h. für beliebige Websites, Newsgroups,
Mailinglisten etc.
- Ich übernehme keine Haftung für Hyperlinks, weder in der
Form von Surface-Links noch von Deep-Links bzw. Direktlinks,
sondern sichere nur genau das zu, was tatsächlich nach dem
Wortlaut des novellierten Urheberrechts unzulässig ist und was
ich ohnehin nie getan habe, nämlich »eine Software zur
Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen unter der Bezeichnung DVD
Decrypter« oder Clad DVD durch Inverkehrbringung zu verbreiten,
zu verkaufen, zu vermieten oder in Hinblick auf Verkauf oder
Vermietung zu bewerben«. Gefordert wurde von Waldorf eine
pauschale Unterlassung der Verbreitung oder das Verbreitenlassen
bzw. das Zulassen des Verbreitens; das hätte nach der
Waldorf-Argumentation eine unbegrenzte Haftung für die Inhalte
von Dritten sowohl in Foren des Kefk Network als auch beliebiger
verlinkter Websites und der von dort erreichbaren Inhalte
bedeutet.
- Ich übernehme keine definierte Vertragsstrafe, sondern »eine
vom Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen
festzusetzende, im Streitfall von der zuständigen
Gerichtsbarkeit zu überprüfende, Vertragsstrafe«; das
bedeutet, dass der Fall ggf. vor Gericht geprüft werden kann,
bevor die Höhe einer eventuellen Vertragsstrafe festgelegt
werden würde. Gefordert wurde von Waldorf eine Vertragsstrafe i.
H. v. 10.000 Euro.
- Ich übernehme keine Kosten »die durch die Einschaltung
der Rechtsanwälte Waldorf und Kollegen« nach RVG
entstanden sein sollen. Gefordert wurde von Waldorf eine
Unkostenvergütung i. H. v. 3.980 Euro.
Nun stellt sich die Frage, warum die Unterlassungserklärung
angenommen wurde, wo sie nun explizit eine Haftung für genau den
abgemahnten Sachverhalt ausschließt, die Begründung der Abmahnung
jedoch aufrechterhalten und verstärkt wird sowie gleichzeitig die
Kostennote erneuert wird.
Der Streitwert im Falle eines Prozesses liegt ab jetzt übrigens
nicht mehr bei 75.000 Euro, sondern allenfalls noch bei 3.980 Euro,
also der Höhe der Unkostenvergütung. |
| 20.10.2004 |
Unangekündigte und unerwünschte
telefonische Kontaktaufnahme durch die
Kanzlei Waldorf; ich
breche das Gepräch sofort ab, da es für mich keinen Grund gibt, das
Risiko einer »Besprechungsgebühr« bei telefonischem Kontakt mit dem
gegnerischem Anwalt (§ 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO; vgl. Hinweise zur
Kostenfalle
von RA Marcus Beckmann) einzugehen; was ich derzeit zu sagen habe,
steht in meiner Stellungnahme,
die der Kanzlei Waldorf am 11.10.2004 per Telefax sowie per Sackpost
übermittelt wurde. |
| 18.10.2004 |
Am Montag läuft um 18 Uhr die Frist
zur Unterzeichnung der »bedingungslosen und unwiderruflichen
[...] Unterwerfungserklärung« ab (Originalschreiben der
Kanzlei Waldorf). |
| 16.10.2004 |
Am Samstag (!) trifft die Bestätigung
der Kanzlei Waldorf ein, dass eine Fristverlängerung bis Montag,
18.10.2004, 18 Uhr gewährt wird. |
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| 11.10.2004 |
Am Montag, 14:00 Uhr, läuft die
vorgegebene Frist zur Unterzeichnung der Unterwerfungserklärung ab;
diese Frist ist unzulässig kurz veranschlagt (natürlich, es soll ja
Druck erzeugt werden) und verlängert sich daher nach Auskunft meines
Anwalts automatisch um eine Woche. Ich beantrage dennoch vor Ablauf
der Frist per Telefax eine Verlängerung »um fünf Tage«. |
| 08.10.2004 |
Suche nach einem Anwalt, der am
Freitag überhaupt arbeitet... |
| 07.10.2004 |
Donnerstag trifft die Abmahnung der Kanzlei
Waldorf per Sackpost ein. |
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Urteil des Amtsgerichts Stuttgart über
den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, ODEM-Gründer Alvar Freude würde
vorsätzlich bei der Verbreitung von nationalsozialistischen
Propagandamitteln Hilfe leisten. In der Anklageschrift hießt es, ein
Hyperlink sei gleichzusetzen mit einem »Zugänglichmachen in
Täterschaft«; das dazugehörige Urteil: Links auf illegale
Seiten sind strafbar. Freude und sein Anwalt Stadler kündigen
Rechtsmittel an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Heise Online zitiert den
Vorsitzenden der deutschen Phonoverbände Gerd Gebhardt: »Wir
bedrohen keine Existenzen, aber es soll schon unangenehm sein, für
illegale Musikangebote verantwortlich zu sein« ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/51917) |
| 06.10.2004 |
Abmahnung der Kanzlei Waldorf wird
datiert und vermutlich auch an diesem Tag aus den Textbausteinen
zusammengefügt. |
| 28.09.2004 |
Abmahnung der Website Coujo.de wird
durch die Kanzlei Waldorf verfasst und datiert. |
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Das E-Business Weblog: Prozess zur
Freiheit von Links,
www.roell.net/weblog/archiv/2004/09/28/prozess_zur_freiheit_von_links.shtml.
»Die Geschichte in Kurzform: Alvar kämpft schon seit
längerer Zeit gegen die Sperrungsverfügungen des
Regierungspräsidiums Düsseldorf. Das gefällt der Behörde
natürlich nicht, weshalb sie ihn als Verbreiter von
Nazi-Propaganda zu diskreditieren versucht. Der Vorwurf
"vorsätzlich bei der Verbreitung von nationalsozialistischen
Propagandamitteln Hilfe geleistet zu haben" kommt nun zur
Anklage. Es geht diese Dokumentation über die
Sperrungsverfügungen, in der auf Nazi-Seiten gelinkt wird und um
das Satireprojekt FreedomFone«.
Weitere Berichte:
- Oliver Gassner: »Dann bleibt nur noch die Mickey Mouse«.
Nazi-Vorwürfe, Ermittlungsverfahren und drohender Prozess gegen
den Stuttgarter Online-Bürgerrechtler und Netzkünstler Alvar
Freude,
www.oliver-gassner.de/presse/presse_alvarfreude_langfassung_200311.html.
- Mario Sixtus: Das FreedomFone. Gute Satire kann leicht
zur bösen Wirklichkeit werden, zumindest wenn Politiker humorlos
und Fachkräfte inkompentent sind. Der Fall Regierungspräsident
NRW vs. Alvar Freude (aus DE:BUG No. 79, Februar 2004),
www.sixtus.net/article/34_0_2_0_M2.
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| 29.09.2004 |
Das Blog Der Rollberg. Die etwas
anderen Nachrichten zum bevorstehenden Verfahren gegen Alvar
Freude im Oktober: »[...] wenn man einen Beweis für die
Notwendigkeit einer Organisation wie Odem brauchte, dann ist er
durch dieses Beispiel von Amtswillkür und Obrigkeitsterror geliefert
worden«. |
| 27.09.2004 |
»Beweisaufnahme«: An diesem Tag wurden
die Screenshots angefertig, bzw. der PC der Kanzlei Waldorf lief
zumindest mit diesem Systemdatum. |
| 01.04.2004 |
Im BGH-Urteil 01.04.2004 I ZR 317/01
(»Schöner Wetten«) lehnt der Bundesgerichtshof eine Haftung für
Hyperlinks durch Presseorgane nach UWG § 1 und StGB § 284 ab ( Zusammenfassung
von Beckmann und Norda;
Volltext). |
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Spiegel Online zitiert den
IFPI-Vorsitzenden Gerd Gebhardt: »Wir gehen nicht gegen Kunden
vor, wir verklagen illegale Musikanbieter« ( www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,293533,00.html). |
| 19.03.2004 |
Offener Brief des IFPI-Vorsitzenden
Gerd Gebhardt an Bündnis 90/Die Grünen: »Die Schere zwischen
Musikkopien auf CD-Rohlingen und verkauften Original-Tonträgern geht
immer weiter auseinander« ( Pressemitteilung). |
| 04.12.2003 |
Heise Online zitiert den
Vorsitzenden der deutschen Phonoverbände Gerd Gebhardt: »Wer
den Diebstahl von Musik mit Hilfe illegaler Technik unterstützt,
muss schon mal für Schadenersatz sparen« ( www.heise.de/newsticker/meldung/42618). |
| 13.09.2003 |
Einen Tag nach Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt tritt das novellierte Urheberrecht in Kraft. |
| 12.09.2003 |
Im Bundesgesetzblatt Nr. 46/2003 wird
das novellierte »Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft« veröffentlicht (S. 1774 ff.) |
| 17.07.2003 |
Im BGH-Urteil »Paperboy« (I ZR 259/00)
entscheidet der Bundesgerichtshof eine generelle Zulässigkeit von
Deep-Links im Sinne von UrhG, §§ 15, 16, 87b, UWG § 1 ( Volltext,
Pressemitteilung). Weiterführend:
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| 30.01.2003 |
Zu Einschränkungen der
Informationsfreiheit durch die Bezirksregierung Düsseldorf:
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| 06.08.2002 |
In einer Linkliste im Kefk Network
Portal [mittlerweile eingestellt] wird ein Surface-Link auf eine
externe Domain eingetragen, über die damals auf der externen Website
eine Software XXX [Nennung des Namens nach Ansicht der
abmahnenden Kanzlei rechtswidrig], Version 3.1.2.0, erreichbar war;
das Zulassen des Setzens dieses Links wird zwei Jahre später
kostenpflichtig von der Kanzlei Waldorf mit einem Streitwert von
75.000 Euro abgemahnt. |
| 15.07.2002 |
In einer Linkliste im Kefk Network
Portal [mittlerweile eingestellt] wird ein Surface-Link auf eine
externe Domain eingetragen, über die damals auf der externen Website
eine Software XXX [Nennung des Namens nach Ansicht der abmahnenden
Kanzlei rechtswidrig], Version 1.3, erreichbar war; das Zulassen des
Setzens dieses Links wird zwei Jahre später kostenpflichtig von der
Kanzlei Waldorf mit einem Streitwert von 75.000 Euro abgemahnt wird. |
| 15.03.2002 |
OLG München, Urteil vom 15.03.2002
(Az. 21 U 1914/02): »Der Linksetzer geht bewusst das Risiko
ein, dass die Verweisungsseite später geändert wird; jedem
Internetnutzer ist das Problem späterer Anderungen der Seite, auf
welche verwiesen wird, bekannt. Der Linksetzer übernimmt mit seiner
Verweisung eine Art 'Internet-Verkehrssicherungspflicht'«
(Berufungsurteil; Vorinstanzen: LG München I, 9 O 19182/0,
15.12.2001;
Urteil,
Leitsätze). |
| 05.10.2001 |
Das LG Berlin urteilt über den
Aufwendungsersatz für Abmahnung von Hyperlinks (Urteil 15 O 254/01;
Urteilstext) |
| 18.09.2001 |
Das LG München I urteilt im
»Newsclub.de«-Fall über die Zulässigkeit von Deep-Links durch
Suchmaschinen (Urteil vom 7 O 6910/01; vgl. [1],
[2]
und [3]. |
| 02.08.2001 |
Das Urteil des OLG München bestätigt
das erstinstanzliche Urteil des LG München: »FTP-Explorer-Link«
verletzt Markenrecht ( Meldung
bei Heise Online;
Urteilstext
bei Alavi, Frösner und Stadler). |
| 23.07.2001 |
Heise Online berichtet: »OLG
Braunschweig: Keine Haftung für Hyperlinks«,
www.heise.de/newsticker/meldung/19536. |
| 19.07.2001 |
Urteil des OLG Braunschweig: Keine
Haftung für FTP-Explorer-Link (2 U 141/00;
Meldung bei Heise Online) |
| 28.02.2001 |
Urteil des LG Köln: Unzulässigkeit von
Deep-Links (28 O 692/00,
Urteilstext) |
| 30.01.2001 |
Urteil des LG Berlin: Zulässigkeit von
Deep-Links"durch Suchmaschinen wie Newsclub.de (16 O 792/00, 16 O
835/00;
Urteilstext) |
| 25.05.2000 |
Urteil des LG München: Link auf
»FTP-Explorer« unzulässig (Urteil 4 HK 0 6543/00,
Urteilstext) |
Siehe auch
Netmarks
Internet4jurists.at: Zivilrechtliche Entscheidungen zum Linkrecht
Deutschland u.a. (Internet & Recht),
www.internet4jurists.at/link/urt_de01.htm.
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