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Schriftwechsel mit der Kanzlei Waldorf
Von Agon S. Buchholz
für Kefk Network, November 2004.
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Kefk Network : Abmahnung
: Briefwechsel :
Übersicht
08-Nov-2004/07-Jan-06
Übersicht
Folgender Schriftwechsel mit der
Kanzlei Waldorf liegt
vor:
| 25.10.2004 |
Abmahnung des Kefk
Network durch die Kanzlei Waldorf mit dem Vorwurf der »illegalen
Verbreitung von Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen
u.a.«. Als Verbreitung werden dabei Hyperlinks auf die
Startseiten externer Websites aufgefasst, die durch einen Benutzer
im Jahr 2002 in eine Linkliste des Portalsystems eingetragen wurden.
Der Streitwert wird für diese nicht verhinderten Hyperlinks wird mit
75.000 Euro angesetzt, die »Abmahkosten« betragen rund 4.000 Euro. |
| 18.10.2004 |
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Antwort und
modifizierte
Unterlassungserklärung: Widerspruch gegen den Vorwurf der
Verbreitung von »Umgehungsvorrichtungen«. |
| 25.10.2004 |
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Entgegnung der Kanzlei Waldorf und Annahme der
modifizierten Unterlassungserklärung; Widerspruch gegen meine
Argumentation und Erneuerung der Kostennote. Der Streitwert wurde
damit gesenkt auf die Höhe der »Abmahnkosten«, also auf rund 4.000
Euro. |
| 10.11.2004 |
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Meine Antwort auf die
Erörterungen der Kanzlei Waldorf: Erneuter
Widerspruch gegen den
Vorwurf der angeblichen Verbreitung von »Umgehungsvorrichtungen«
und Widerspruch gegen die Kostennote, da die Abmahnung
offensichtlich unrechtmäßig
erfolgte. |
| unbeanrtwortet |
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»Moratorium«: Bisher keine Antwort der Kanzlei
Waldorf; Waldorf hat jetzt zwei oder drei Jahre Zeit, die
Forderungen einzuklagen. Dafür wird im Januar 2005 der Heise-Verlag
abgemahnt... |
Hinweis: Die Schreiben der Kanzlei Waldorf unterliegen dem Urheberschutz
und können daher hier nicht wiedergegeben werden.
Eine ausführlichere Darstellung der Ereignisse findet sich in der
Chronologie.
Siehe auch
Modifizierte Unterlassungserklärung.
Anmerkungen
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