Sony BMG
Kefk Network : Abmahnung
: Akteure :
Sony BMG : Übersicht
18-Nov-2004/07-Jan-06
Übersicht
Sony BMG entstand im Juli 2004 mit Zustimmung der
EU-Wettbewerbskommissare durch Fusion von BMG (Bertelsmann)
und Sony als Konkurrent zum bisher führenden »Major«-Label
Universal. Es handelt sich bei dem
fusionierten Unternehmen um den zweitgrößten Musikkonzern der Welt.
Bereits zuvor hatten die Majors EMI und Warner Music eine
Fusion erwogen, die ihnen jedoch von der Europäischen Kommission augrund
kartellrechtlicher Erwägungen untersagt worden war. Bereits seit Jahren
unternahm Bertelsmann immer wieder Vorstöße zur Bildung
kartellrechtswidriger
Strukturen, die jedoch – bis Mitte 2004 – immer wieder durch die Europäische
Kommission untersagt worden waren:
- 1994: Gründung der Media Service Gesellschaft (MSG),
Gemeinschaftsunternehmen von Bertelsmann, Kirch und der
Deutschen Telekom; untersagt durch die Europäische Kommission durch
die Entscheidung vom 9. November 1994 (ABl. EG Nr. 364 vom 31.12.1994, 1
ff.)
- 1998: Fusionsvorhaben von Bertelsmann, Kirch
und Premiere; untersagt durch die Europäische Kommission durch
die Entscheidung vom 27. Mai 1998, KOM (1998) 14439 endg.
Bertelsmann kann also durchaus als gerichtsnotorisch in versuchten
Kartellrechtsverstößen betrachtet werden.
Sony BMG bekannte sich Ende Juli 2005 vor einem New Yorker Gericht in dem
so genannten Payola-Skandal für schuldig: Der Major hatte Radiosender
mit Geld und Luxusreisen bestochen, damit diese bestimmte Songs spielten.
Wie der zuständige New Yorker Staatsanwalt Eliot Spitzer mitteilte, habe der
Musikkonzern eine Zahlung von zehn Millionen Dollar zur Beilegung der so
genannten »Pay-for-Play«-Affäre zugestimmt. Außerdem habe der Konzern
zugesagt, einen Beauftragten einzustellen, der die Werbetätigkeiten des
Unternehmens zukünftg überwachen soll. Darüber hinaus werde man eine
Erklärung veröffentlichen, in der ein unzulässiges Verhalten eingestanden
wird [1].
Weitere Ermittlungsverfahren zu entsprechenden Korruptionsvorwürfen laufen
noch gegen Vivendi
Universal,
EMI und Warner Music.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete im Januar 2005 noch von einem
weiteren Grund, warum Medienmultis wie Sony BMG gegenüber ein
gesundes Mißtrauen angebracht ist:
Glashaus und Steine
Im Oktober 2000 gaben die P2P-Tauschbörse Napster und
Bertelsmann (genauer: Bertelsmann eCommerce Group, BeCG) in New York
eine strategische Allianz sowie die zukünftige Zusammenarbeit bekannt.
Wichtig sei, so erklärte BeCG-Chef Andreas Schmidt damals in einem
Interview,
dass das »Napster-Prinzip« des File-Sharings bestehen bleibe.
Sowohl
BMG Records
GmbH als auch
BMG Berlin Musik GmbH
und
Sony Music Entertainment
(Germany) GmbH & Co. KG gehören zu den insgesamt acht
Mandanten der Münchner Kanzlei Waldorf, die zwischen Herbst 2003
und Ende 2004 zumindest hunderte von privaten Websitebetreibern
urheberrechtlich mit Streitwerten von bis zu 250.000 Euro
abgemahnt haben. Dabei geht es nicht um
»Raubkopien«, sondern in vielen Fällen nur um Verweise auf externe
Websites, über die so genannte »Umgehungsvorrichtungen« zugänglich sein
könnten, die seit der Novelle des deutschen Urheberrechts im Herbst 2003
nicht mehr gehandelt oder kommerziell genutzt werden dürfen.
Gleichzeitig gehörte Sony BMG neben der T-Online International AG und dem
Euro Lab
for Electronic Commerce & Internet Economics zu den
Auftragebern der Studie
Deutschland-Online 2,
die ein
Glossar
enthält,
das ohne Lizenzangabe der deutschsprachigen
Wikipedia
»entliehen« wurde.
Dieser freche Textklau im Auftrag von
Sony BMG wirft ein bezeichnendes Licht auf die urheberrechtlichen
Abmahnaktivitäten durch die
Kanzlei Waldorf, zu deren
Auftraggebern sowohl BMG Records als auch Sony Music Entertainment
gehören: Rolf Schmidt-Holz, Chef von Sony BMG, wird als einer der drei
Autoren der Studie genannt und wäre damit der Adressat einer
urheberechtlichen Abmahnung Wikipedia ./. Sony BMG.
Siehe auch
Netmarks
BMG Records
GmbH.
BMG Berlin Musik GmbH.
Sony Music Entertainment
(Germany) GmbH & Co. KG.
Heise Online: »Kein Ende bei Kopierschutz-Abmahnwelle in Sicht«
(News), 21.12.2004 17:47,
www.heise.de/newsticker/meldung/54515.
Heise Online: »Musikindustrie mahnt heise online wegen Bericht
über Kopiersoftware ab« (News), 28.01.2005 12:23,
www.heise.de/newsticker/meldung/55676.
Downhill Battle: Music Activism - »Downhill Battle is a
non-profit organization working to end the major label monopoly and
build a better, fairer music industry«,
www.downhillbattle.org.
Chaos Computer Club e.V.: Kampagne zum Boykott der
Musikindustrie - »Freedom of Information Is No Crime«,
www.ccc.de/campaigns/boycott-musicindustry.
Laut.de: Sony/BMG-Fusion: "Herz der Musik" in Gefahr? (05. November
2004) www.laut.de/vorlaut/news/2004/11/05/10702
Payola-Skandal
HousePool.com: Payola: Staatsanwalt ermittelt gegen
Musikindustrie,
magazine.housepool.com/.../modules.php?name=News&file=article&sid=440.
HousePool.com: Skandal-Bestechung bei VIVA aufgeflogen,
magazine.housepool.com/.../modules.php?name=News&file=article&sid=141.
HousePool.com: Payola: Sony BMG erklärt sich der Korruption
schuldig,
housepool.com/magazine/.../modules.php?name=News&file=article&sid=603.
Netzeitung: Sony BMG räumt Bestechnung von Sendern ein,
www.netzeitung.de/wirtschaft/unternehmen/350054.html.
Musikmarkt Online: Sony BMG zahlt angeblich Payola-Strafe,
www.musikmarkt.de/.../news/news_2.php3?bid=15183&th=15183&afb=0.
Musikmarkt Online: Radiopromoter verlässt Sony BMG International,
www.musikmarkt.de/.../news/news_2.php3?bid=15195&th=15195.
Laut.de: SonyBMG: Majorlabel besticht Radiosender,
www.laut.de/vorlaut/news/2005/07/26/12785.
Sueddeutsche.de: Bestechende Musik-Promotion,
www.sueddeutsche.de/,trt3m1/kultur/artikel/443/57386.
Anmerkungen
| Blättern: << Anfang | < Zurück | Weiter > | Ende >> |
|