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Urheberrechtsverletzung bei Sony-BMG-Studie Deutschland Online 2
Kefk Network : Abmahnung :
Akteure : Sony BMG
: Textklau : Übersicht
18-Okt-2004/07-Jan-06
Übersicht
Während die
Kanzlei
Waldorf munter im Auftrag von Mediengiganten wie BMG Records, Edel Records,
EMI Music, Sony Music Entertainment, Universal Music und Warner Music
Group urheberrechtliche
Abmahnungen verschickt und Privatleute mit aberwitzigen
Anschuldigungen in die Knie zwingen will, nimmt es
Sony BMG
offensichtlich selbst
nicht so eng mit eben diesem Urheberrecht.
Sony BMG bezahlt Studie, die Texte unter Mißachtung der GNU FDL aus der
Wikipedia stiehlt
Die im
Auftrag von
Sony BMG, der T-Online International AG und dem Euro Lab
for Electronic Commerce & Internet Economics angefertigte Studie
Deutschland-Online 2
enthält ein
Glossar,
das ohne Lizenzangabe der deutschsprachigen
Wikipedia
»entliehen« wurde.
Nun sind die Wikipedia-Texte ja bekanntlich keineswegs gemeinfrei,
der Hinweis auf die
GNU Free
Documentation License steht vielmehr unter ausnahmslos jedem Wikipdia-Artikel –
und eben die darin enthaltenen Auflagen wurden in den geklauten Glossar-Texten vollständig missachtet.
Das gesamte Glossar stellt außerdem eine offensichtliche
Urheberrechtsverletzung gemäß § 15 UrhG dar, die auch nicht durch die
Schrankenregelung des § 51 UrhG abgedeckt ist: Zum einen sind die
gestohlenen Textfragmente weder als Zitat gekennzeichnet (vgl.
Quellenangabepflicht des § 63 UrhG), noch wurde das Änderungsverbot
berücksichtigt (§ 62 UrhG).
Man kann bei diesem Auftragswerk von Sony BMG
wohl auch kaum von einer »Privatkopie« sprechen, da das Glossar sowohl in der
gedruckten Version der Studie enthalten ist, als auch online weltweit
über das Internet abgerufen werden kann; die rechtswidrig genutzten
Inhalte werden weltweit verbreitet. Man könnte diesem Teil der
Studie von Sony BMG damit wohl durchaus eine
Zueigenmachung
fremder Inhalte und eine widerrechtliche
Verbreitung von
urheberrechtlich geschütztem Material (sowie noch so manches andere) vorwerfen, was allemal eine
urheberrechtliche Abmahnung mit einem Streitwert von hunderttausenden
von Euro rechtfertigen würde.
- Hat BMG Sony die Urheberrechtsverletzung in Auftrag gegeben,
oder diese nur geduldet?
- Hat BMG Sony die Studie Deutschland
Online 2 nur bezahlt, oder auch inhaltlich darauf Einfluss genommen?
- Ist BMG Sony ihren Prüfpflichten als Auftraggeber der Studie
nachgekommen, und falls ja, wie konnte diese gravierende
Urheberrechtsverletzung ihrer Aufmerksamkeit entgehen?
»Unbelehrbare Urheberrechtsverletzer«
Erst auf freundlichen Hinweis des Wikipedianers
Mathias Schindler ergänzten die
Verantwortlichen der Studie
am 16. November 2004 in der Online-Version einen winzigen
Hinweis am Ende des Glossars auf die Lizenz der »entliehenen«
Wikipedia-Texte. Hätte Sony BMG und deren Auftragnehmer auch das noch
versäumt, hätte es sich wohl einfach nur um eine freche »Raubkopie«
von »unbelehrbaren Urheberrechtsverletzern«
gehandelt (Dr. Hartmut Spiesecke vom Bundesverband der Phonographischen
Wirtschaft in der Pressemitteilung »Strafbefehl für
Kopierschutzknacker« vom 08. November 2004).
Die gedruckte Fassung wurde nicht mehr korrigiert, sie war ja bereits
längst an die Presse und andere Interessenten ausgeliefert worden; der
lizenzrechtliche Hinweis fehlt im Druckwerk vollständig und kann
natürlich auch nicht mehr nachgetragen werden. Aber auch in der
korrigierten Online-Fassung werden die
Auflagen der GNU FDL noch immer nicht eingehalten, auch die kleine Ergänzung auf der
Website genügt den Anforderungen der GNU FDL nicht – beispielsweise
fehlt die Nennung der beteiligten Autoren.
Besonders gravierend erscheint dieser dreiste Textdiebstahl dadurch, dass
nicht nur die Regelungen der GNU Free
Documentation License, unter denen ausnahmslos alle Wikipedia-Artikel
veröffentlicht werden, vollständig ignoriert wurden, sondern selbst nach
Mathias Schindlers freundlichem Hinweis noch immer ein angebliches »Copyright« auf
die nachweislich gestohlenen Texte beansprucht wird: Die Glossar-Seite
trägt weiterhin den Vermerk »© Deutschland Online«, man
kann also getrost von »unbelehrbaren Urheberrechtsverletzern«
sprechen, um noch einmal die schöne Wortprägung von Herrn Spiesecke
aufzugreifen.

Abbildung: Auch nach dem
Hinweis auf die Urheberrechtsverletzung durch die Wikipedia beanspruchen
die Ersteller der Studie noch immer widerrechtlich ein »Copyright«,
obwohl sie durch ihre Übernahme von Inhalten unter GNU-Lizenz dem § 4
der GNU Free Documentation License (»Modifications«) zugestimmt haben; die
gesamte Studie dürfte daher nunmehr wohl unter die GNU Lizenz für freie
Dokumentation zu stellen sein (Screenshot vom 17. November 2004).
Eignung der GNU FDL für Printpublikationen
Falls
jemand behaupten sollte, die Forderungen der GNU FDL seien für
Printpublikationen unzumutbar, dann kann der Gegenbeweis leicht
angetreten werden: Seit mehreren Monaten veröffentlicht die
deutschsprachige Wikipedia gedruckte Auszüge aus der Wikipedia in
WikiReadern
(vgl. auch
Pressemitteilung vom Juni 2004).
Selbst die Behauptung, der Arbeitsaufwand sei zu hoch, ist unwahr.
Den Gegenbeweis tritt regelmäßig der Wikipedianer
Thomas R. Koll
an, der wöchentlich den
WikiReader Digest herausgibt. In diesen aktuellen Wikipedia-Auszügen
im PDF-Format zum Selberdrucken sind alle Quellen und Artikelautoren
aufgelistet.
Was ein einzelner Wikipedianer allwöchentlich leisten kann, das kann
wohl auch leicht bei einer kommerziell von Sony BMG beauftragen
Studie verlangt werden. Auch die Prüfung rechtlicher Konsequenzen der
Lizenzen von verwendeten Texten von Dritten kann Auftraggebern wie
Sony BMG durchaus zugemutet werden. Dass die Einhaltung von Lizenzbestimmungen Mühe
macht steht außer Zweifel; als Grund für eine Unterlassung kann dieser
höhere Aufwand gegenüber dem einfachen Textklau sicherlich nicht
angeführt werden.
Selbstbedienungsmentalität bei Sony BMG und Auftragnehmern
Mit einer solchen
unerfreulichen Selbstbedienungsmentalität bedient sich also ein globaler
Medienkonzern an den geistigen Schöpfungen anderer, der seinerseits nicht müde wird,
den eigenen Kunden eben diese Selbstbedienungsmentalität vorzuwerfen;
der Vorbildcharakter dieser Handlungen des Auftraggebers Sony BMG
dürfte zukünftige Beschschwerden des Konzens über
Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden in einem neuen Licht
erscheinen lassen: Die Möchtegern-Saubermänner werden in der Realität zu
üblen Schmutzfinken, indem sie eine Studie beauftragen, finanzieren und
womöglich verkaufen lassen, die gestohlene Texte verbreitet und dann
auch noch die Dreistigkeit besitzen, ein »Copyright« für diese
gestohlenen Inhalte zu beanspruchen.
Wikipedia demonstriert zivilisierte Umgangsformen
Dennoch hat sich auf so einfache Weise ein peinlicher urheberrechtlicher Prozess für Sony BMG
und die anderen Verantwortlichen der Studie vermeiden
lassen – durch ein kleines klärendes Telefonat des engagierten Wikipedianers.
Ebenso einfach und effizient hätte die Kanzlei Waldorf und ihre acht Mandanten –
BMG Records
GmbH,
BMG Berlin Musik GmbH,
Edel Records
GmbH,
Edel Media & Entertainment GmbH & Co. KG,
EMI Music
Germany GmbH & Co. KG,
Sony Music Entertainment
(Germany) GmbH & Co. KG,
Universal Music
GmbH und
Warner Music
Group Germany Holding GmbH – ebenfalls hunderte von
Abmahnungen vermeiden können: nämlich durch eine freundliche
Aufforderung per E-Mail oder ein klärendes Telefongespräch.
Wie spätestens seit dem wissenschaftlichen
Feldversuch der
Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. bekannt ist, reicht ein solcher
höflicher Hinweis in den allermeisten Fällen aus, den angeblichen
Urheberrechtsverstoß umgehend zu beseitigen; gegen die verbleibenden
wenigen Wiederspenstigen hätte man dann noch immer die Abmahnkeule
auspacken können. Das wäre nicht nur für alle Beteiligten kostensparend,
sondern eben auch zivilisiert gewesen. Aber Sony Music Entertainment,
BMG Records, BMG Berlin Music etc. beauftragte dennoch die
Kanzlei Waldorf damit,
Dutzende von Abmahnungen wegen des
Zulassens des Setzens von Hyperlinks durch Dritte mit Streitwerten
zwischen 50.000 und 250.000 Euro auszusprechen und die »unwiderrufliche
und bedingungslose Unterwerfung« unter die Forderungen einer
inakzeptablen
Unterlassungserklärung zu erzwingen.
Die
Tatsache, dass Sony Music Entertainment, BMG Records,
BMG Berlin Music etc. gerade einen solchen zivilisierten Klärungsversuch unterlassen
haben, kann wohl nur weiteres als Indiz dafür gewertet werden, dass all die
wilden Forderungen nach pauschaler
Linkhaftung, verschärften
Prüfpflichten, Einschränkung der
Meinungs- und Informationsfreiheit usw. weniger auf ein Eindämmen
der angeblichen Angebote von so genannten »Umgehungsvorrichtungen«
abzielen, als vielmehr auf den Versuch einer Manipulation der öffentlichen Meinung.
Textsynchronopse
Ein exemplarischer Textvergleich der geklauten Texte aus der
BMG-Sony-Studie mit den Wikipedia-Originalen findet sich im Artikel
zur Studie
Deutschland Online 2.
Siehe auch
Netmarks
Anmerkungen
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