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Kanzlei Waldorf
Kefk Network : Abmahnung
: Akteure :
Kanzlei Waldorf : Übersicht
14-Okt-2004/07-Jan-06
Übersicht
Die Kanzlei Waldorf oder Waldorf Rechtsanwälte ist ein
Kollegium von Rechtsanwälten mit Sitz in München, das sich auf Fragen
des Medien- und Urheberrechts spezialisiert hat.
Anwaltliche Aktivitäten
Die Kanzlei vertritt u.a. die Mandanten BMG Records, Edel Records,
EMI Music, Sony Music Entertainment, Universal Music und Warner Music
Group gegenüber urheberrechtlichen Verstößen. Die Aktivitäten der
Kanzlei richten sich dabei vor allem gegen Anbieter bei Auktionen auf
der Handelsplattform
Ebay
sowie gegen die Betreiber privater
Homepages,
gegen die mit dem
Rechtsbehelf
der
Abmahnung
vorgegangen wird.
Eine solche Abmahnwelle wickelte die Kanzlei Waldorf
beispielsweise im Dezember 2003 ab, als von rund 100 Websites eine
strafbewehrte Unterlassungserklärung eingefordert wurde; bei den Fällen
wurde ein Streitwert von bis zu 250.000 Euro angesetzt, was in
Verbindung mit der rechtsanwaltlichen Gebührenordnung allein zu
Anwaltskosten von rund 4.600 Euro (sog. »Abmahngebühr«) führte.
Den Website-Betreibern wurde die Verbreitung von Software vorgeworfen,
die »allein dazu bestimmt [sind], Programmen das Kopieren
geschützter Audio-CDs zu ermöglichen, die für sich genommen dazu nicht
in der Lage wären« (vgl. [1]).
Die Kanzlei Waldorf initiierte ab Februar 2004 eine weitere
Abmahnwelle, die sich primär gegen Anbieter auf der Plattform
Ebay
richtete; abgemahnt wurden hier ausschließlich Privatpersonen, die alte
Heft-CDs von Computerzeitschriften wie Computerbild versteigern
wollten. Auch hier wurde als Begründung angegeben, die CDs von
Computerbild seien illegal, da sie Kopierschutz-Umgehungstools
enthielten; betroffen waren beispielsweise die Produkte CD Master
Clone 4 von bhv Software, CloneCD von SlySoft
bzw. Elby und Clony XXL. Auch hier wurde die
Unterzeichnung einer Unterlassungerklärung sowie die Erstattung von
Anwaltsgebühren in Höhe von rund 2.400 Euro pro Fall eingefordert (vgl.
[2]).
Eine weitere Abmahnwelle begann im August 2004, in deren Verlauf bis
zu 1.600 Websites mit ähnlichen Vorwürfen und gleicher Vorgehensweise
kostenpflichtig abgemahnt wurden: Es seien Vorrichtungen zur Umgehung
von Kopierschutzmaßnahmen verbreitet worden, durch die den Mandanten der
Kanzlei jährliche Schäden in »dreistelliger Millionenhöhe«
entstanden seien. Auch hier bediente sich die Kanzlei Waldorf
wieder identisch formulierter Abmahnschreiben mit äußerst kurzfristig
terminierten Aufforderungen zur Unterzeichnung von strafbewehrten
Unterlassungserklärungen und hohen Streitwerten. Von dieser Abmahnwelle
waren u.a. bekannte Hardware- und Support-Websites wie Computerbase.de,
Geekster.de, Mhz-Tuning.de, Dark-Tweaker.com und Coujo.de betroffen, die
ihren Dienst in Folge der Abmahnung teilweise komplett einstellen
mussten.
Der Kanzlei Waldorf wird von ihren Kritikern eine juristisch
oberflächliche und pauschalisierende Bewertung der vorgefundenen
Tatbestände vorgeworfen. So werde nicht differenziert, ob der
Website-Betreiber die beanstandeten »Umgehungsvorrichtungen« zum
Herunterladen von dem eigenen Server angeboten habe, oder einen so
genannten Direktlink oder einen Deep-Link auf das Programm
auf einem externen Server gesetzt, oder gar nur auf die Startseite einer
externen Domain verwiesen hat (sog. Surface-Link), von der das
betreffende Programm nach eigenen Recherchen des Benutzers
möglicherweise aufgefunden werden kann. Die Rechtsprechung ist im
Bereich der Haftung für Hyperlinks mittlerweile erheblich spezifischer
und differenzierter, als es das Vorgehen der Kanzlei Waldorf vorgibt.
Eine Dokumentation der Aktivitäten der Kanzlei Waldorf führt u.a. die
Forschungsstelle Abmahnwelle e. V.
sowie die Website Technix24.de.
Kanzlei Waldorf als Ausbilder
Die Kanzlei Waldorf bildet auch Stationsreferendare aus, deren
Aufgabengebiet das Erstellen von Schriftsätzen, die Literatur-Recherche, die
Betreuung einzelner Fälle sowie Internet-Recherchen umfasst.
Bewerbungsunterlagen können an folgende Adresse eingesandt werden:
Waldorf Rechtsanwälte
Beethovenstr. 12
80336 München
Tel: +49-89-520572-0
Fax: +49-89-520572-30
E-Mail: huegel@waldorf.de
Siehe auch
Weitere Akteure in den Abmahnungen der Musikindustrie ./. Internet:
Gegnerische Kanzleien:
Hintergrund: Haftung für Hyperlinks
Netmarks
Kanzlei Waldorf bei Google,
www.google.com.
c't: »Abgestraft nach UrhG. Wie Abmahner die
Kopierschutzklausel missbrauchen« (Abmahnungen) von Gerald
Himmelein und Christian Persson, c't 5/2005, S. 52 f.,
www.heise.de/ct/05/05/052,
www.heise.de/ct/foren/go.shtml?list=1&forum_id=74168 (Forum).
Heise Online: »Musikindustrie mahnt heise online wegen
Bericht über Kopiersoftware ab« (News), 28.01.2005 12:23,
www.heise.de/newsticker/meldung/55676.
Heise Online: »Kein Ende bei Kopierschutz-Abmahnwelle in Sicht«
(News), 21.12.2004 17:47,
www.heise.de/newsticker/meldung/54515.
Telepolis: Das neue Geschäftsmodell der Plattenindustrie? (von
Wolf-Dieter Roth, 16.12.2003),
www.heise.de/tp/deutsch/special/copy/16331/1.html.
Downhill Battle: Music Activism - »Downhill Battle is a
non-profit organization working to end the major label monopoly and
build a better, fairer music industry«,
www.downhillbattle.org.
Chaos Computer Club e.V.: Kampagne zum Boykott der
Musikindustrie - »Freedom of Information Is No Crime«,
www.ccc.de/campaigns/boycott-musicindustry.
Quelle und Lizenz
Ein Teil dieses Textes basiert auf einem Artikel aus
Wikipedia, der freien
Enzyklopädie.
Wikipedia:
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Stand: 03:47, 14. Okt 2004
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