Grundsätzlich hatten wir im Sommer 2004 den Entschluß gefasst, das
gesamte Kefk Network in ein Wiki umzuwandeln; als Software-Lösung
bot sich das bewährte
MediaWiki an, mit dem wir in der
Wikipedia bereits positive Erfahrungen gesammelt hatten. Bis Ende
des Jahres sollten weite Teile des Kefk Network konvertiert
werden, als Relaunch-Termin war Anfang 2005 angedacht.
Durch eine
Abmahnung der
Kanzlei
Waldorf im Oktober 2004 wurden all diese Pläne über den Haufen
geworfen; die Münchner Anwaltskanzlei, die im Auftrag
der Musikindustrie
arbeitet, ist in Anlehnung an ein Urteil des OLG München aus dem Kontext
der Terrorismusbekämpfung (!) der Ansicht, ich müsse als Betreiber einer
Website eine so genannte »Internet-Verkehrssicherungspflicht«
übernehmen, die sich gleichermaßen auf die von Benutzern in Foren und
Wikis verfassten Inhalte bezieht wie auch auf die veränderlichen Inhalte
externer Websites.
Die ofiziellen Auftraggeber der
Kanzlei Waldorf in meinem und – zumindest – einigen hundert
weiteren Fällen sind:
BMG Records
GmbH,
BMG Berlin Musik GmbH,
Edel Records
GmbH,
Edel Media & Entertainment GmbH & Co. KG,
EMI Music
Germany GmbH & Co. KG,
Sony Music Entertainment
(Germany) GmbH & Co. KG,
Universal Music
GmbH und
Warner Music
Group Germany Holding GmbH.
Unter der Bedrohung durch eine hohe Vertragsstrafe (10.000 Euro) ist
derzeit natürlich nicht daran zu denken, das Kefk Network weiter
zu öffnen; die Kanzlei Waldorf erzwingt durch ihr Vorgehen vielmehr,
interaktive Elemente zu deaktivieren bzw. zu entfernen.
Unter Maßgabe der Bedingungen der erzwungenen
Unterlassungserklärung müßte ich beispielsweise
- jegliche interaktive Elemente aus dem
Kefk Network entfernen,
- sämtliche Foren, Annotationsfunktionen und Wikis abschalten,
- die Mitarbeit an der
Wikipedia
einstellen und
- letztlich auch meine berufliche Tätigkeit im Bereich von
Internet- und Netzwerktechnik aufgeben.
Wer solche Forderungen aufstellt, ist ein Feind des Internet; wer
gegen wechselseitige Kommunikation kämpft, schräkt die Presse-, Meinungs-
und Informationsfreiheit ein, wer den freien Fluss von
Informationen bekämpft und sogar das Setzen von Verweisen in Form von
Hyperlinks kriminalisieren möchte, hasst das liberalistische
laissez faire, laissez passer ebenso wie die Grundprinzipien von
Fortschritt und Wissenschaft. In einem ausgesprochen klarsichtigen
Artikel
in der
tageszeitung
vom 15. November 2004 bezeichnete Niklaus Hablützel unsere Gegner
daher zu Recht als »Feinde der Aufklärung« (»Feinde der Aufklärung. Deutsche Anwälte der
Medienkonzerne verbieten einen Link zu einer Website, die ihnen nicht
gefällt«, taz Nr. 7514 vom 15.11.2004, Seite 14, 93 Zeilen).
Die Forderungen der Münchner Kanzlei sind – je nach Interpretation der
Unterlassungserklärung – entweder belanglos, oder aber bizarr bis zu Obszönität und Sittenwidrigkeit;
daher wird in einem Gerichtsverfahren geklärt werden müssen, welche
Folgen
und Konsequenzen die Abmahnung tatsächlich für das Kefk Network
und andere Websites haben wird – falls sich die Kanzlei Waldorf jemald mit ihrer Argumentation vor ein ordentliches deutsches Gericht trauen sollte.
Technische Ansätze für den Auf- und Ausbau des
Kefk Network:
Site Management.
Status und Optionen für das Site Management.
Content Management.
Status und Optionen für das Content Management.
Community.
Status und Optionen für das Community Building.
Wer noch weitere Alternativen kennt: Bitte eine Mail schicken über
unser Kontakt- Formular
oder einen Hinweis in den Anmerkungen
hinterlassen.