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Die Marke »Linux«
Theorie : Marke :
Übersicht
04-Apr-2003/09-Jan-07
Übersicht
Um die Marke bzw. das Warenzeichen "Linux" gab es mehrere
Auseinandersetzungen. Derzeit gilt:
| Die deutsche
Marke 2088936 ("Linux") ist seit dem 15. Februar 1995
eingetragen. |
| Linux ist in der
EU durch die Markenanmeldung 000851246 geschützt. |
The term "Linux"
is a registered trademark (™) of Linus Torvalds, the original
author of the Linux kernel (see
Linux
Trademark Dispute, posted on Friday, August 01, 1997). |
Marken- und Warenzeichenstreitigkeiten
Der Österreicher Edmund Humenberger hat sich bereits 1994 die
Bezeichnung "Linux" in verschiedenen europäischen Ländern schützen
lassen. Die Rechte an der Marke Linux werden im September 1997 an Linus
Torvalds übertragen.
William R. Della Croce hatte im September 1995 das
Warenzeichen "Linux" auf seinen Namen eintragen lassen und mehrere
Linux-Distributoren auf unrechtmäßige Nutzung "seines" Markennamens
verklagt. Im Gegenzug klagten daraufhin Linus Thorvalds, Linux
International und mehrere Firmen gegen Della Croce. Im Rahmen einer
außergerichtlichen Einigung wurde das geschützte Warenzeichen Linux im
August 1997 an Linus Torvalds übertragen.
Ebenfalls im September 1999 ließen die Hamburger Patentanwälte
Hauck, Graalfs, Wehnert haben beim Deutschen Patentamt die Wortmarke
"Linux" schützen lassen (Aktenzeichen 399 36 517.6, Kategorie
"Software"). Der deutsche Linux-Verband Live legte daraufhin Widerspruch
gegen die Anmeldung der Wortmarke "Linux" ein.
Der deutsche Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth (www.gravenreuth.de)
forderte Linus Torvalds Anfang April 2003 auf, die Marke "Linux"
zu löschen. Nach Ansicht des Juristen sei eine Marke in Deutschland fünf
Jahre nach ihrer Eintragung löschungsreif, wenn sie für die angegebenen
Waren nicht genutzt werde. Dies seien im Falle Linux unter anderem "Registrierkassen,
Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer" sowie "Feuerlöschgeräte"
oder auch "Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von
Ton und Bild". Dafür sei die deutsche Marke 2088936 seit dem 15.
Februar 1995 eingetragen. Die Ware "Software" sei nicht dabei.
In einer näheren Betrachtung bezeichnete der Nachrichtendienst
Heise Online die Forderung von Gravenreuths als »Sturm im
Wasserglas« und »Eigen-PR« des Anwalts:
»Die Entstehung eines markenrechtlichen Schutzes in Deutschland
bestimmt sich in erster Linie nach § 4 des Markengesetzes (MarkenG,
transpatent.com/gesetze/marken.html). Neben der reinen Nutzung
des Zeichens im geschäftlichen Verkehr besteht vor allem die
Möglichkeit der Eintragung in das Markenregister des Deutschen
Patent- und Markenamtes (DPMA,
www.dpma.de) in München. Grundsätzlich markenfähig sind Worte,
Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Hörzeichen und dreidimensionale
Gestaltungen. Bei der Anmeldung muss der Antragsteller angeben, für
welche Waren und Dienstleistungen (www.dpma.de/suche/wdsuche/suchen.html)
er einen Schutz erlangen möchte. Dazu gibt es eine umfangreiche
Liste, die eine Unterteilung in 42 verschiedene Klassen vorsieht.
[...]
Die normale Eintragung einer Marke kostet derzeit in Deutschland
für die Anmeldung in drei Klassen rund 300,00 Euro.
Selbstverständlich ist es auch möglich, ein Kennzeichen in allen
Bereichen einzutragen, allerdings ist die Registrierung dann
entsprechend teurer, nämlich 100,00 Euro für jede weitere Klasse.
Nach der Eintragung der Marke kann der Markeninhaber jedem Dritten
die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens für
identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen verbieten und
gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.
Eine angemeldete Marke hat ohne entsprechende Verlängerung eine
Lebensdauer von zehn Jahren. Spätestens 5 Jahre nach ihrer
Eintragung muss die Marke allerdings für die eingetragenen Waren
oder Dienstleistungen auch tatsächlich benutzt werden. Wird diesem
Benutzungszwang nicht Rechnung getragen, so kann die Löschung der
Marke nach § 49 MarkenG verlangt werden.
In dem vorliegenden Fall war die Marke von Torvalds Anfang 1994
für die Klasse 9 angemeldet worden und zwar für "Wissenschaftliche,
Schiff-Fahrts-, Vermessungs, elektrische, fotografische, Film-,
optische, Wäge-, Meß-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und
Unterrichtsapparate und -instrumente, soweit in Klasse 9 enthalten,
Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und
Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten
und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen,
Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer;
Feuerlöschgeräte".
Zwar umfasst die Klasse 9 grundsätzlich auch die "Herstellung
von Programmen für die Datenverarbeitung". Durch die
willkürliche Beschränkung auf die genannten Produkte, einer
Standardliste für diese Klasse, wurde jedoch der Schutz des
Begriffes "Linux" für Software gerade eben nicht in das
Markenregister eingetragen. Geschützt wird also durch die Marke eine
Registrierkasse oder eine Schallplatte unter dieser Bezeichnung, die
es kaum geben dürfte. Da die Marke älter als fünf Jahre ist und der
Nachweis der ernsthaften Nutzung für die in der Anmeldung
aufgeführten Waren nicht möglich ist, liegen die Voraussetzungen für
eine Löschung der Marke nach § 49 MarkenG vor. [...]
Die praktischen Auswirkungen einer Löschung der Marke von
Torvalds tendieren allerdings gegen Null. [...]« (Quelle: Joerg
Heidrich auf Heise Online,
www.heise.de/newsticker/data/jk-04.04.03-006)
Netmarks
Heise Online: "Linux und das Markenrecht: Ein Sturm im
Wasserglas", Meldung vom 04.04.2003 14:43,
www.heise.de/newsticker/data/jk-04.04.03-006.
Heise Online: "Rechtsanwalt fordert Löschung der Marke
"Linux" in Deutschland", Meldung vom 04.04.2003 08:35,
www.heise.de/newsticker/data/anw-04.04.03-001.
Heise Online: "Live: Einspruch gegen "Linux"-Wortmarke",
Meldung vom 15.09.1999 15:02,
www.heise.de/newsticker/data/em-15.09.99-000.
Heise Online: "'Linux' bald nicht mehr frei?", Meldung
vom 14.09.1999 18:30,
www.heise.de/newsticker/data/em-14.09.99-000.
Heise Online: "Linux: Streit um Markennamen beigelegt",
Meldung vom 17.09.1997 00:00,
www.heise.de/newsticker/data/hb-17.09.97-000.
Heise Online: "Linux-Warenzeichen: Erneuter Streit",
Meldung vom 02.09.1997 00:00,
www.heise.de/newsticker/data/avr-02.09.97-000.
Heise Online: "Streit um Linux-Warenzeichen beigelegt",
Meldung vom 22.08.1997 00:00,
www.heise.de/newsticker/data/ju-22.08.97-000.
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