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Strafrecht
Recht : Grundlagen
: Strafrecht : ?ersicht
10-Apr-1998/04-Apr-06
Straftaten gegen die Landesverteidigung
Strafgesetzbuch (StGB)
tbd.>
Sonstiges
Mit bis zu zwei Jahren Gef?gnis soll bestraft werden, wer die
Intimsph?e eines anderen Menschen dadurch verletzt, dass er von ihm
unbefugt Fotos oder Filme macht oder diese verbreitet. Ebenso
abgeurteilt werden soll auch das blo? Beobachten mit "technischen
Mitteln".
Den entsprechenden Entwurf eines neuen Paragrafen 201a des
Strafgesetzbuchs hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster
Lesung behandelt. Die baden-w?ttembergische Landesregierung will diese
Woche zudem noch eine Bundesratsinitiative von Justizministerin Corinna
Werwigk-Hertneck (FDP) starten.
Netmarks
Heise Online: "Magazin: Politik will Internet-Voyeuren an
die W?che", Meldung vom 22.02.2003 17:19,
www.heise.de/newsticker/data/mw-22.02.03-002.
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