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Bildrechte
Recht : Bildrechte :
Übersicht
18-Feb-2005/04-Apr-06
Übersicht
Die Bildrechte sind die Urheberrechte des Urhebers für seine
Fotografien. Diese Rechte werden in Deutschland heute im
Urheberrechtsgesetz festgelegt. Zu den Verwertungsrechten nach dem
Urheberrechtsgesetz gehören Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte,
Anpassungsrechte und Veröffentlichungsrechte, zu den
Persönlichkeitsrechten zählen das Recht auf Anerkennung der
Urheberschaft (z. B. Nennung des Namens) und das Verbot der Entstellung.
Das Recht am eigenen Bild wird im Kunsturheberrechtsgesetz behandelt;
siehe dazu Fotorecht.
Ferner bezeichnen Museen und andere Eigentümer von Kunstgegenständen
ihre Vermarktungsansprüche auf Abbildungen und Reproduktionen ihres
Eigentums auch dann als Bildrechte, wenn der Schutz nach dem
Urheberrecht abgelaufen ist. Sie berufen sich dabei auf ihr Hausrecht
und ihre Eigentumsrechte.
Siehe auch
Quelle und Lizenz
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