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Fotorecht
Bestandteil des
Kefk Network Fotografie.
Systemzeit: Montag, 08.09.2008,
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Erstellt/bearbeitet: 10-Mar-1998/04-Apr-06.
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Übersicht
Leider ist das Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht bei
Fotografien ist nahezu undurchschaubar. Diese Subsite versucht,
zumindest ansatzweise Klarheit in einige fotografisch relevante Bereiche
zu bringen. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine
Rechtsberatung; im Zweifelsfalle sollte in jedem Fall ein
spezialisierter Anwalt konsultiert werden.
Grundsätzlich ist nach dem Zweck der Fotografie zu unterscheiden. Das
Anfertigen von Fotos für den rein privaten Gebrauch ist in Mitteleuropa
meist de facto unproblematisch, so lange geltende Gesetze nicht
verletzt werden (z.B. Persönlichkeitsrecht beim Abbilden von Passanten,
Fotografierverbote militärischer Einrichtungen, Hausrecht etc.).
Auf Grund anderer kultureller Voraussetzungen kann man jedoch die
mitteleuropäischen Gewohnheiten nicht auf die Kulturen anderer Regionen
(z.B. Asien) übertragen.
Für die Veröffentlichung von Fotos für gewerbliche Zwecke (z.B. in
Zeitschriften) gelten spezielle Regelungen; einen Sonderfall bildet die
nichtkommerzielle Veröffentlichung, beispielsweise auf privaten
Homepages im Web.
Siehe auch
Einzelne Themen des Fotorechts.
Grundlagen des Fotorechts.
Ressourcen zum Fotorecht.
Anmerkungen
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Kefk
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