Die ökonomische Verwertungskette (Movie Industry Windowing)
der
Filmwirtschaft dient der Finanzierung bzw. Refinanzierung von
Filmprojekten; sie setzt nach erfolgreicher Produktion und Vermarktung
mit der Erstaufführung in den Filmtheatern ein und verläuft dann über
eine zunehmend komplexe Abfolge von Auswertungsstufen, den sog. »opportunity
windows« bzw. »profit windows«:
»Die Gestaltung der Abfolge dieser 'opportunity-windows'
[...] geschieht nach dem Prinzip der sukzessiven Abschöpfung der
Exklusivitätsrendite mittels degressiver Preisgestaltung für den
Endverbraucher« (Zerdick et al. 1999: 54 f.).
Ziel ist es dabei, den Erlös einer Produktion möglichst optimal
auszuschöpfen, das bedeutet also im Klartext, dass der Zuschauer
möglichst häufig für denselben Film zur Kasse gebeten wird, so lange der
Film noch eine gewisse Neuheit und Attraktivität bietet; durch den
Verlust an Exklusivität wird der ausgewertete Film am Ende der
Verwertungskette für den Endverbraucher zunehmend preiswert.
Die Verwertungskette ist mehrstufig angelegt und basiert auf folgenden
Grundprinzipien:
- Sukzessive Abschöpfung der Exklusivitätsrendite,
- definierten Sperrfristen zwischen den einzelnen
Verwertungsschritten sowie
- abgegrenzten Verbreitungsgebieten (z.B.
DVD-Regionen).
Die aktuelle Verwertungskette besteht für einen abendfüllenden
Hollywood-Spielfilm typischerweise aus folgenden
Stufen (in Anlehnung an Zerdick et al. 1999: 54 f.):
- Kinoauswertung (»Theatrical Exhibition«):
- Kinoabspiel - Erstaufführung;
- u.U. weiter unterteilt in verschiedene Kino-Klassen
(»Zweitaufführung«);
- Videoauswertung (»Home Video«):
- Mietvideos;
- Kaufvideos.
- transaktionsfinanzierte Auswertung: Pay-per-view (PPV);
- abonnementfinanzierte Auswertung: Pay-TV;
- werbefinanzierte und öffentlich-rechtliche Auswertung:
Network-/Broadcast-TV; Free-TV/ Free-to-air television;
öffentlich-rechtliche Sendeanstalten;
- TV-Syndication (entfällt in Europa).
- Re-Licensing, Archiv-Verwertung.
Die Sperrfrist zwischen Erstaufführung sichert nicht nur die
Exklusivität des Spielfilms auf der ersten Verwertungsstufe, sondern
schützt auch vor einer Kannibalisierung der Kinoerlöse durch die
Videoverkauf und -vermietung; es handelt sich also prinzipiell um eine
Maßnahme im beiderseitigen Interesse von Filmproduzenten und
Filmtheaterbetreibern.
Derzeit (2005) entsolidarisieren sich jedoch
Großverleiher von den Kinobetreibern unter dem Deckmäntelchen der Abwehr
von DVD-Piraterie: Das momentan etwa sechsmonative
Kino-Auswertungsfenster soll auf drei Monate verkürzt oder ganz
abgeschafft werden. Natürlich hat das nichts mit Anti-Pirateriemaßnahmen
zu tun – der Großteil des DVD-Umsatzes wird nicht mit den
Neuheiten, sondern mit den Katalogtiteln gemacht – es geht vielmehr um
einen Versuch, »neue Spielregeln zu erzwingen«
(Taszman 2005: 11), also dem Kino mit der DVD-Auswertung einen noch
größeren Happen des Auswertungskuchen wegzuschnappen. Im Interesse der »sukzessiven
Abschöpfung der Exklusivitätsrendite« macht es jedoch allenfalls
Sinn, die Sperrfrist bei Titeln zu verkürzen, die im Kino gefloppt sind
bzw. hinter den Erwartungen zurückblieben; so wird dies jedenfalls in
Frankreich gehandhabt, wo es »im Unterschied zu Deutschland
verbindliche Schutzfristen gibt« (Taszman op. cit.).
Grafisch kann die Verwertungskette mitsamt der degressiven
Preisgestaltung etwa folgendermaßen dargestellt werden:

Abbildung: Aktuelle
Verwertungskette der Filmindustrie (Actual Movie Industry
Windowing); Quelle: G. Krishan Bhatia, Richard C. Gay, and W. Ross
Honey: Windows into the Future. How Lessons from Hollywood Will Shape
the Music Industry, Booz·Allen & Hamilton, Copyright © Booz • Allen
& Hamilton Inc. CMT-011 2M 7/01, S. 4.
Die Verwertungskette ist in jeder Beziehung dynamisch; zum einen
werden nach Verfügbarkeit neuer Techniken – beispielsweise
Pay-per-view – neue Verwertungsstufen geschaffen; zum anderen unterliegt
beispielsweise Art und Umfang der Sperrfristen sporadischen
Veränderungen.