Als Filmvertrieb bezeichnet man – im Gegensatz zum
Filmverleih – die
internationale
Kinotheaterauswertung; der Filmvertrieb basiert auf so genannten
Filmlizenzverträgen, durch welche die Auswertungsrechte an einem
Filmwerk vom Produzenten an den Lizenzpartner übertragen werden; der
weltweite Filmvertrieb schließt wiederum Vermarktungsverträge mit
nationalen Kinoverleihern ab.
Üblicherweise zahlt der Kinoverleiher heutzutage vorab für das Recht der
Filmprojektion eine sogenannte Verleihergarantie. Zudem trägt er die
Herausbringungskosten des Filmes im jeweiligen Territorium. Hierzu
gehören vor allem
- die Synchronisation des
Filmes,
- die Erstellung der Filmkopien sowie
- die gesamten
regional erforderlichen Marketingmaßnahmen.
Die Synchronisation von
Filmen ist derzeit in größerem Maßstab nur noch in Deutschland und Frankreich sowie
in einigen asiatischen Ländern verbreitet; teilweise werden Filme auch noch
in Italien und in spanischer Sprache synchronisiert.