Die meisten Verleihmodelle funktionieren nicht wirklich »flat«, es
gibt Zeit- und Volumenbegrenzungen; genau genommen sind also alle so
genannten DVD-Flatrates Mogelpackungen, da das Hauptmerkmal einer
Flatrate – eben das Fehlen von Zeit- und Volumenbegrenzungen – nicht zutrifft.
Die derezeit am Markt verfügbaren Flatrates begrenzen die Anzahl der
gleichzeitig ausgeliehenen Filme, berechnen jedoch nicht die
Nutzungsdauer; an letztere ist dann jedoch wiederum die Anzahl der
maximal ausleihbaren Medien gekoppelt. Als weiterer Nachteil kommt
hinzu, dass der Kunde bei allen Verleihmodellen nicht gezielt einen
bestimmten Titel auswählen kann, sondern nur über eine so genannte
»Wunschliste« mittelbar beeinflussen kann, welche Titel man
irgendwann einmal zugesandt bekommt. Eine Garantie, alle Titel auf
der Wunschliste innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zugesandt zu
bekommen existiert nicht; auch in diesem Aspekt unterscheiden sich die
Anbieter nur geringfügig.
Gravierende Unterschiede gibt es allerdings beim Titelbestand
sowie bei den Zusatzkosten. Im Regelfall verfügen alle derzeit
aktiven Anbieter über mehrere tausend Titel, wobei von häufig
nachgefragten Titeln auch mehrere Medien verfügbar sein können; bei
einer derzeitigen internationalen Filmproduktion von weit über tausend
Filmen in Spielfilmlänge pro Jahr – wobei die Produktion von Bollywood und Fernost noch nicht einmal eingerechnet ist –
bieten die Online-Videotheken derzeit leider nicht die Vorteile, die
zentrale Filmarchive bieten könnten: Der universale Filmbestand
existiert nicht einmal ansatzweise. Wer gezielt nach Titeln aus der
Filmproduktion der letzten Jahrzehnte sucht, wird mit hoher
Wahrscheinlichkeit nicht fündig. Unsere Filmdatenbank
CineDat verzeichnet
bereits vor knapp zehn Jahren über 40.000 Titel (ohne TV-Serien, aber
einschließlich einiger Videopromieren); davon ist in den
Online-Videotheken nur ein verschwindend geringer Prozentsatz verfügbar.
Zusatzkosten fallen ggf. bei der Rücksendung der Medien an;
Netleih.de ist derzeit der einzige Anbieter, bei dem eine kostenlose
Rücksendung möglich ist. Bei den anderen Anbietern fallen also pro
Verleihvorgang Rücksendekosten von mindestens 55 Cent an; das summiert
sich bei intensiver Nutzung der »Flatrate« zu weiteren zehn bis fünfzehn
Euro pro Monat; bei Preisvergleichen mit den Angeboten von Netleih.de
sollte man diesen Faktor also ebenfalls berücksichtigen.
Ähnlich wie bei vielen Videotheken erhält man von den
Online-Videotheken neutral verpackte Medien zugesandt; zum einen bekommt
man weder das DVD-Cover, noch ein eventuelles Booklet zu
Gesicht. Angaben über Inhalt, Besetzung sowie technische Daten und
Hinweise auf eventuelle Abspielbehinderungsmaßnahmen muss man sich also
anderweitig beschaffen, sofern dies überhaupt möglich ist: Die
technische Ausgestaltung von Verleih-Medien stimmt nicht immer mit der
von Kauf-Medien überein.
Zum anderen sind die Medien im Regelfall bis zur Unlesbarkeit
zerkratzt. Bei Tests mit einer Handvoll DVD-Laufwerke unterschiedlicher
Hersteller ließen sich die durchschnittlich abgenutzten Medien nur auf
der Hälfte der Geräte problemlos abspielen bzw. auslesen. Ein
Standalone-Player von Yamaha verweigerte das Abspielen einiger der
ausgeliehenen Medien vollständig; wer nur einen DVD-Player besitzt muss
damit rechnen, eine stattliche Anzahl der entliehenen Medien zu
reklamieren. Die AGBs der meisten Anbieter sehen jedoch keinen Anspruch
auf eine Ersatzlieferung oder Gutschrift vor, der Kunde ist also ggf.
auf Kulanzleistungen angewiesen; Schadensersatzansprüche werden bei den
so genannten »Flatrates« nur schwer durchzusetzen sein, auch wenn man
nur die Hälfte der entliehenen Medien abspielen können sollte.
Software-DVD-Player am PC unter
Microsoft Windows
lieferten bei jedem zweiten Medium bereits bei Einlegen des Mediums in
den Player E/A-Fehler oder stürzten während der Wiedergabe komplett ab;
erstaunlich gute Ergebnisse lieferte dagegen die quelloffene Software
VLC. Unter GNU/Linux
stellt sich außerdem noch das altbekannte Problem, dass DVD-Medien mit
dem Abspielschutz CSS versehen sein können; die rechtliche Stellung von
DeCSS ist derzeit in Deutschland noch nicht abschließend geklärt, diese
Problematik hat jedoch unmittelbar nichts mit den Online-Videotheken zu
tun.