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Filmverkauf
Verkauf : Übersicht
07-Jan-2005/09-Jan-07
Übersicht
Der Filmverkauf gliedert sich in zwei Bereiche, die strikt zu
unterscheiden sind:
- den Verkauf von Lizenzen, also den Nutzungsrechten für
ein Filmwerk (Lizenzvermarktung), und
- den Verkauf von Bildtonträgern, also den physikalischen
Speichermedien.
Verkauf von Lizenzen
Nach deutschem Urheberrecht ist grundsätzlich zu beachten, dass der
Filmhersteller keine Rechte am Filmwerk, sondern nur am
Filmsstreifen, also dem physikalischen Trägermaterial des Bild- bzw.
Bild- und Tonträgers besitzt; die Nutzungsrechte am Filmwerk selbst muß
er vos dessen Urhebern vertraglich erwerben.
Das deutsche Urhebergesetz gewährt dem Filmhersteller allerdings eine
ganze Reihe von ausschließlichen Nutzungsrechten: er kann seinen
Filmstreifen vervielfältigen, verbreiten und »zur öffentlichen
Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung [...]
benutzen« (§ 94 I UrhG). Es handelt sich dabei um
Leistungsschutzrechte, die ihm für unternehmerische Leistungen auf
wirtschaftlich-organisatorischem Gebiet für eine beschränkte Dauer
gewährt werden (Schack 2005: 288, insbes. Fn. 41; Dreyer/Kotthoff/Meckel
2004: 992 ff.).
Das Nutzungsrecht am Bild- und Tonträger ist übertragbar: der
Filmhersteller kann »einem anderen das Recht einräumen, den
Bildträger oder Bild- und Tonträger auf einzelne oder alle der ihm
vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen« (§ 94 II UrhG). Diese
Übertragung erfolgt üblicherweise in einem Lizenzvertrag, der
grundsätzlich von der Zustimmung des Urhebers abhängig wäre; für den
Filmbereich gilt dieser Zustimmungsvorbehalt jedoch nur
eingeschränkt (§ 90 UrhG; cf. Homann 2001: 239).
Die Lizenzierung bildet die Grundlage für die Auswertung eines
Filmwerks; grundsätzlich kann dabei unterschieden werden zwischen zwi
Formen (nach Homann 2001: 251 ff.):
- Festivalteilnahme,
- Verleih- und Vertriebsvertrag,
- Filmvorführungsvertrag,
- DVD- und Videolizenzvertrag,
- Fernsehlizenzvertrag
- Außerfilmische Auswertung:
- Merchandising und Licensing
- Soundtrack
- »Buch zum Film« und andere begleitende Printmedien
- Markenauswertung
Der Verkauf von Nutzungsrechten für ein Filmwerk ist von der
Lizenzierung, beispielsweise für die Ausstrahlung im Fernsehen
oder zur kommerziellen Nutzung i.S.v.
Merchandising zu unterscheiden.
Verkauf von Bildtonträgern
Nach Angaben der GfK Panel Services Consumer Research GmbH vom
16. Februar 2005 hat sich der Gesamtmarktumsatz seit 1999 – also dem Jahr, in
dem die DVD in Deutschland erstmalig signifikante Erträge
erwirtschaftete – mehr als verdoppelt (+103 Prozent). Dem damaligen
Branchenumsatz in Höhe von 860 Mio. Euro aus dem Jahre 1999 steht
mittlerweile ein Umsatzvolumen aus Bildtonträgerverkauf und -verleih in
Höhe von 1.747 Mio. Euro in 2004 gegenüber. Es handelt sich dabei um ein
Rekordergebnis der Home-Entertainment-Branche, da es sogar doppelt so
hoch ausfiel (+96 Prozent), wie das ebenfalls schon außerordentlich
positive Kinoeinspielergebnis des vorangegangenen Jahres in Höhe von 893
Mio. Euro (Quelle: FFA).
Die GfK-Analysen belegen zudem, dass mit 103,1 Millionen verkauften
Filmspeichern im Jahr 2004 erstmalig die 100-Millionen-Schwelle überschritten
wurde. Bei den verkauften Bildtonträgern handelte es sich um
- 90 Millionen DVDs (+41
Prozent nach 64 Mio. in 2003) sowie
- 13 Mio. VHS-Kassetten (-38 Prozent
nach 21 Mio. in 2003).
Der Umsatz aus dem Verkauf der digitalen
Filmspeicher und der herkömmlichen Videokassette ist nach 1.253 Mio.
Euro um weitere +15 Prozent auf nunmehr 1.440 Mio. Euro gestiegen. Der
überwiegende Teil in Höhe von 1.323 Mio. Euro oder 92 Prozent dieses
Verkaufumsatzes wurde mit den Silberscheiben und 117 Mio. Euro oder 8
Prozent mit Videokassetten erwirtschaftet.
Siehe auch
Netmarks
BVV: Erstmalig mehr als 100 Mio. verkaufte Bildtonträger /
Videogesamtmarktumsatz in Deutschland doppelt so hoch wie
Kinoeinspielergebnis /Vermietmarkt im Aufwärtstrend (BVV aktuell), 16.
Februar 2005,
www.bvv-medien.de/aktuell.html.
Heise Online: Medienbranche verkaufte 2004 mehr als 100
Millionen DVDs und VHS-Kassetten (News), 17.02.2005 18:37,
www.heise.de/newsticker/meldung/56523.
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