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Politik in Berlin
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Erstellt/bearbeitet: 30-Aug-2005/03-Feb-06
Systemzeit: Donnerstag, 24.07.2008, 15:54:50.
Home : Berlin : Politik
Übersicht
Berlin ist seit der Wiedervereinigung der ehemals getrennten beiden
deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 ein vollwertiges Bundesland und
zugleich eine kreisfreie Stadt, die in nunmehr zwölf Bezirke
untergliedert ist. Daneben ist Berlin die Hauptstadt der Bundesrepublik
Deutschland.
Der Deutsche Bundestag entschied im so genannten Hauptstadtbeschluss
am 20. Juni 1991, dass Berlin auch Regierungs- und Parlamentssitz des
vereinigten Deutschlands werden soll. Somit ist die Stadt heutzutage
Sitz der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates.
Das Land Berlin
Das Landesparlament des Landes Berlin, die gesetzgebende Gewalt, ist
nach der Verfassung von Berlin das Abgeordnetenhaus von Berlin. In ihm
sind zur Zeit Abgeordnete aus SPD, CDU, Die Linkspartei., Bündnis 90/Die
Grünen und FDP vertreten. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands
(SPD) und die Linkspartei.PDS bilden eine Koalition.
Die Landesregierung, die Exekutive, ist der Senat von Berlin,
bestehend aus dem Regierenden Bürgermeister (derzeit Klaus Wowereit,
SPD) und bis zu acht Senatoren. Der Regierende Bürgermeister ist dabei
zugleich Repräsentant des Landes und der Stadt.
1996 scheiterte eine Volksabstimmung zur Vereinigung der Bundesländer
Berlin und Brandenburg am Widerstand der Brandenburger Bevölkerung.
Die Verwaltung
Da Berlin eine Einheitsgemeinde ist, stellen die Bezirke keine
eigenständigen Gemeinden dar und sind somit stark vom Senat und auf
Verwaltungsebene von den Senatsverwaltungen abhängig, die die
Fachaufsicht ausüben. Dennoch gibt es in jedem Berliner Bezirk eine
eigene - allerdings nicht als Parlament, sondern als Teil der Verwaltung
ausgestaltete - Volksvertretung, die Bezirksverordnetenversammlung
(BVV), welche das Bezirksamt, bestehend aus Bezirksbürgermeister und
fünf Stadträten, nach Parteienproporz wählt. Bürgermeister und Stadträte
haben daher trotz ihrer quasipolitischen Wahl den Status eines
Wahlbeamten inne.
Die Bürgermeister der Bezirke bilden unter Vorsitz des Regierenden
Bürgermeisters den Rat der Bürgermeister, der den Senat berät.
Berlin hat pro Kopf der Bevölkerung die meisten Landesbeamten. Dies
entstammt zum Teil noch der Situation der geteilten Stadt mit
Westberliner Exklave, deren Beamtenschaft für das Bundesland übernommen
wurden. In einigen Behörden ist man besonders mit den sozialen Problemen
der Stadt konfrontiert, und neigt zu wenig kundenfreundlichem und
serviceorientierten Umgang.
Siehe auch: Bezirksverwaltung in Berlin
Quelle und Lizenz
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