Berlin ist eine Stadt ohne amtliche Geburtsurkunde. Ihren
Stadtjubiläen- 1987 feierte Berlin sein 750. - liegt lediglich die 1237
erfolgte erste urkundliche Erwähnung der Schwesterstadt Cölln zugrunde.
Berlin selbst wird erst 1244 urkundlich genannt. Über die Verleihung des
Stadtrechts gibt es keinen Nachwels.
Die Ansiedlungen jener Zeit wären mit heutigen Städten kaum zu
vergleichen. So nahm Berlin (kleinster Durchmesser 510 Meter, größter
1140 Meter) damals eine Fläche von 47 ha ein, Cöiln (kleinster
Durchmesser 370 Meter, größter 800 Meter) eine von nur 23 ha. Dennoch
erlebte die mittelalterliche Doppelstadt als Knotenpunkt bedeutender
Handelsstraßen einen raschen Aufschwung.
Beide Städte wurden jeweils von einem Rat verwaltet, der in Berlin
aus zwölf, in Cölln aus sechs Ratsherren bestand. Nur Patrizier Besitzer
von Grund und Boden, konnten Ratsherren werden. Die Handwerke; der
traditionellen Viergewerke" (Knochenhauer, Tuchmacher, Schuhmacher und
Bäcker) waren zwar geachtet, doch wurden sie bis ins 15. Jahrhundert
hinein durch die Patrizier von der Macht ferngehalten. Den plebejischen
Schichten - die mehr als die Hälhe der Bevölkerung ausmachten - war das
Bürgerrecht versagt oder nur eingeschränkt zugestanden. Beide Städte
waren von Anfang an eng
miteinanderverbundeniesgabeineinheitlichesRechtundab1307aucheinengemeinsamen
Rat. 1319 unterstellte Bischof Johann von Brandenburg schließlich Cölln
der Berliner Kirchenhoheit. Die Stadt schloß mit anderen märkischen
Städten Bündnisse, die sich als äußerst wirkungsvoll bei den
Auseinandersetzungen mit Herrschahsansprüchen von Fürstenhäusern,
Päpsten, Herzögen, Markgrafen und Raubrittern erwiesen. Berlin erhielt
bald eine führende Position in den Städtebünden und vertrat sie auch in
der Hanse. Es erwarb das Münzrecht und schließlich die Gerichtsbarkeit
über Leben und Tod. Damit war die Stadt endgültig vom Landesherren
unabhängig.
Das Ende der städtischen Freiheiten kam mit den Hohenzoliern. Die
Askanier waren 1320 in der brandenburgischen Linie ausgestorben, und die
Mark wurde Spielball politischer Machtkämpfe deutscher Fürsten. 1411
wurde Burggraf Friedrich Vl. von Nürnberg durch Kaiser Sigismund als
Statthalter der herrenlosen" Mark eingesetzt. Auf dem Reichstag in
Konstanz erhielt er auch die Kurwürde der Mark, war nunmehr Kurfürst
Friedrich I. von Brandenburg.
Soziale Spannungen unter der Bevölkerung Berlin-Cöllns, das sich 1432
zu einer Gesamtstadt zusammengeschlossen hatte, führten gegen Mitte des
15. Jahrhunderts zu Unruhen. Besonders rebellierten die Zünfte gegen die
Alleinherrschah der Patrizier im Rat, denn nur selten gelangte ein
Zunhvertreter in die städtische Regierung. Als Kurfürst Friedrich II. -
er machte seinem Beinamen "Eisenzahn alle Ehre - von den streitenden
Parteien als Schiedsrichter angerufen wurde, nutzte er konsequent die
sich bietende Chance und verfügte 1442 die Einsetzung eines ihm hörigen
Rates aus Zunhvertretern. Die Forderung, ein Berliner Stadttor als
freien Zugang zum "Hohen Haus, der markgräflichen Residenz in der
Berliner Klosterstraße, überlassen zu bekommen, ging jedoch selbst
diesem Rat zu weit und wurde abgelehnt. Es kam zu neuen Zwangsmaßnahmen
des Kurfürsten: Trennung der Städteunion Berlin-Cölln, Verlust beider
Gerichtsbarkeiten, Verlust des Niederlagerechts von Berlin (Cöiln besaß
es nicht) und Abtretung eines Bauplatzes für ein Schloß Berlin und Cölln
um 1250, freie Darstellung, entstanden 1882 nebst Abbau der Cöllner
Stadtmauer im zukünftigen Schloßbereich. Der Bau der Zwingburg jedoch
führte 1448 zum offenen Autstand. Berlins Bürger stellten ihre
innenstädtischen Kontroversen hinten und trotzten der kurfürstlichen
Gewalt. Die Beamten des Hofes wurden vertrieben, das Hohe Haus" und die
kurfürstliche Kanzlei in der Klosterstraße ebenso verwüstet wie der
kurfürstliche Mühlenhof und das weitgehend bereits fertiggestellte
Schloß. Beide Städte vereinigten sich wieder, schlossen die Lücke in der
Cöllner Stadtmauer und verbarrikadierten die Stadttore. Die erhoff e
Unterstützung durch die verbündeten märkischen Städte jedoch blieb aus.
Wahrscheinlich waren es Anhänger des Kurfürsten, die dem "eisernen"
Friedrich die Stadttore öffneten. Zwischen dem 20. und dem 25. Mai 1448
zog er mit 600 Reitern in Berlin ein. Im Herbst ließ er ein Strafgericht
gegen die Anführer des "Berliner Unwillens folgen. Einflußreiche
Patrizierfamilien wurden mit hohen Geldstrafen belegt, Lehnsbesitz wurde
eingezogen und einige der führenden Aufrührer des Landes verwiesen. Der
Unterwerfungsvertrag von 1442 wurde erneuert, Berlin und Cölln mußten
die Hanse verlassen und aus dem märkischen Städtebündnis austreten.
Nachdem Burggraf Friedrich noch ab 1411 im Bündnis mit den Städten und
in ihrem Interesse das märkische Raubritterwesen ausgerottet hatte,
brachte nun sein Sohn den damaligen Bündnispartner unter seine
Botmäßigkeit. Für Jahrhunderte war die Entwicklung des Stadtbürgertums
gehemmt und der Weg frei zur uneingeschränkten Herrschah der
Hohenzollern, die erst 1918 zu Ende ging.
1237 In einer am 28. Oktober 1237 ausgestellten
Urkunde über das Recht am Zehnten in der Brandenburgischen Diözese sowie
über die Rechte und Pflichten des Markgrafen von Brandenburg gegenüber
dem Bischof unterzeichnet ein gewisser Symeon, plebanus de Colonia
(Pfarrer von Cölln), als Zeuge. Es ist die erste urkundliche Nennung des
Städtenamens Cölln.
1244 Der Name Symeon erscheint auf einer U rku nde
vom 26. Januar 1244, in der es um den Verzicht des Markgrafen auf den
Nachlaß geistlicher Personen geht, als praepositus de Berlin (Propst von
Berlin). Seit dieser ersten Nennung bleibt der Name Berlin bis in die
Gegenwart unverändert.
1247 Beginn des Baus der Stadtmauer, die beide
Städte umgibt. Ein Rest davon ist noch heute in der Littenstraße zu
sehen.
1253 Erster Nachweis eines Siegels der Bürger von
Berlin. Es zeigt noch keinen Bären, sondern den brandenburgischen Adler
vor einem Stadttor. Der Bär taucht zum ersten Male 1280 im Wappen auf.
1292 Erstmals wird in einer Urkunde die Marienkirche
erwähnt, nach der Nikolaikirche die zweitälteste Kirche Berlins.
1307 Die beiden Städte Berlin und Cölln schließen
sich in Landes- und Verteidigungsangelegenheiten zusammen und bilden
einen gemeinsamen Rat.
1308 Unter der Führung Berlins bilden Städte der
Mark ein Verteidigungsbündnis gegen das Raubritterwesen.
1325 Auf dem Neuen Markt erschlagen verbitterte
Berliner Bürger den Propst Nicolaus von Bernau, der als Parteigänger der
sächsischen Wettiner mit schweren Kirchenstrafen gedroht hatte, falls
die Berliner trotz des von Papst Johannes XXII. gegen den Vater des
Markgrafen von Brandenburg ausgesprochenen Bannfluches diesem
weiterdieTreue Faltenwürden. Derwegen des Propstmordes über die Stadt
verhängte Bann hat schweren wirtschaftlichen Schaden für Berlin zur
Folge. Er wird erst 1347 aufgehoben. Berlin muß ein hohes Bußgeld zahlen
und am Neuen Markt ein Sühnekreuz aufstellen. Das Kreuz wird später
durch ein kleineres ersetzt, das noch heute neben dem Portal der
Marienkirche zu sehen ist.
1334 Der Berliner Rat erläßt eine Polizei- und
Kleiderordnung gegen Luxus, Völlerei und Unmäßigkeit.
1359 Berlin wird Mitglied der Hanse.
1369 Berlin erwirbt das Münzrecht. Geprägt werden -
wie in 12 weiteren märkischen Städten - "ewige" Pfennige, die zeitlich
unbegrenzt und wertmäßig unverändert in Gebrauch bleiben sollten. Sie
wurden jedoch schon bald durch Goldgulden und Groschen verdrängt.
1380 Ein verheerender Brand am 10. und 11. August
1380 vernichtet fast ausnahmslos alle Fachwerkhäuser Berlins. Nur in der
Klosterstraße bleiben sechs Häuser erhalten. Mit dem Rathaus verbrennen
vermutlich die meisten städtischen Urkunden. Das ist mit Anlaß dazu, ein
"Berliner Stadtbuch" anzulegen. Zurückreichend bis ins Jahr 1289,
beinhaltet es Statuten und Privilegien, Einnahmen und Besoldungen,
Verbrechen und ihre Sühne, Renten und Schuldverschreibungen und wird bis
zum Jahre 1498 geführt. Das Berliner Stadtbuch ist heute ein Dokument
von herausragender kulturgeschichtlicher Bedeutung.
1391 Berlin erwirbt die landesherrliche
Gerichtsbarkeit über Leben und Tod. Zum Zeichen dafür wird auf dem
Molkenmarkt ein Roland errichtet.
1411 In der Mark Brandenburg werden die Hohenzollern
als Statthalter eingesetzt. Sie müssen zunächst die Unabhängigkeit
Berlins respektieren.
1412 Berlin stellt dem Burggrafen Friedrich Vl.,
Statthalter der Mark, ein Kontingent wohlbewaffneter Männer zum Kampf
gegen die Pommern und opfert die Glocken der Marienkirche für den Guß
von Kanonen, mit denen märkische Raubritterburgen beschossen werden.
1415 Belehnung des Burggrafen Friedrich mit der
brandenburgischen Kurwürde als Kurfürst Friedrich I.
1432 Endgültige Vereinigung Berlins und Cöllns zu
einer Gesamtstadt.
1435 Berlin kauft die Dörfer Tempelhof, Mariendorf,
Marienfelde und Rixdorf.
1442 Rebellion der Zünfte gegen die Alleinherrschaft
der Patrizier im Rat der Stadt. Kurfürst Friedrich II. nutzt die
Situation aus, um die Stadt zu unterwerfen. Die Stadt wird durch ihn
wieder in Berlin und Cölln geteilt und zugleich werden den beiden
Städten Rechte entzogen.
1448 Offene Rebellion der Bürger gegen die
kurfürstliche Unterdrückung: "Berliner Unwillen". Endgültige
Unterwerfung der Städte Berlin und Cölln unter den Kurfürsten, der hier
seine Residenz errichtet. Erzwungener Austritt der Städte aus den
märkischen Städtebündnissen und aus der Hanse.