Kopierschutz ist in der Theorie eine technische Vorrichtung, die
Daten davor schützen soll von unbefugten kopiert zu werden.
In der Realität gibt es so etwas wie einen Kopierschutz noch nicht.
Dies liegt daran, dass Daten die gelesen werden können auch wieder
geschrieben und somit grundsätzlich kopiert werden können. Insbesondere,
wenn die Rohdaten als Ganzes, also inclusive des "Kopierschutzes"
kopiert werden, wird dieser ad absurdum geführt.
Statt dessen gibt es andere Ansätze ("Abspielschutz"), die vermeiden
sollen, dass Daten von Befugten (Privatkopie) Unbefugten
("Raubkopierer") vervielfältigt werden:
Bei Musik-CDs werden absichtlich Fehler eingebaut und damit der Standard
verletzt. In der Regel sind die gängigen CD-Player in der Lage, die
Fehler zu überspielen, allerdings wird die Qualität beeinträchtigt und
der Geräteverschleiß erhöht. Unter Windows orientiert sich das
CD-ROM-Laufwerk jedoch am Standard, was zu Fehlermeldungen oder zum
Absturz des Systems führt.
Daten werden verschlüsselt und der Schlüssel nur Befugten übergeben
(z.B. Gerätehersteller). Diese sind dann wiederum zur Unbeschränkten
Nutzung der Daten in der Lage. (DVD: CSS)
Nach dem neuen Urhebergesetz ist es verboten "wirksame technische
Maßnahmen", die das Kopieren verhindern sollen zu umgehen. Was hierbei
wirksam ist, ist jedoch unter Experten nicht unerheblich umstritten.
Unter Umständen ist das Aufbringen eines Kopierschutzes, der die
legale Privatkopie nicht zuläßt auch nach §303 StGB Computersabotage
strafbar, da hiermit Daten unterdrückt werden, die dem Nutzer nach dem
Urhebergesetz zustehen.